Umgang beim Kindesunterhalt: Was gilt wirklich?

Ist der Umgang mit dem Kind beim Unterhalt bereits berücksichtigt? Der Bundesgerichtshof hat am 15. April 2026 klargestellt, wann erweiterte Betreuung und zusätzliche Aufwendungen bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden können. Eine automatische Kürzung gibt es nicht.









