Kategorie Düsseldorfer Tabelle

Juli 2026 — die Pfändungsfreigrenze steigt. Der Selbstbehalt nicht.

Zwei amtliche Zahlen zeigen eine bemerkenswerte Schieflage: Seit dem 1. Juli 2026 beträgt die Pfändungsfreigrenze 1.589,99 €, während der notwendige Selbstbehalt für unterhaltspflichtige Eltern bei 1.450 € bleibt. Warum Menschen mit Verantwortung für ihre Kinder heute schlechter geschützt sind als Menschen ohne Unterhaltspflichten und weshalb FairBessern eine Reform fordert.