Warum unterhaltspflichtige Eltern heute schlechter geschützt sind als Menschen ohne Unterhaltspflichten
Manchmal braucht es keine komplizierten juristischen Gutachten, keine langen Gerichtsentscheidungen und keine politischen Debatten, um eine Schieflage sichtbar zu machen. Manchmal reichen zwei Zahlen. Zwei offiziell veröffentlichte Beträge, die nebeneinanderstehen und eine einfache Frage aufwerfen: Warum schützt der Staat Menschen ohne Unterhaltspflichten stärker als diejenigen, die jeden Monat Verantwortung für ihre Kinder übernehmen?
Genau dieser Moment ist heute eingetreten.
Zum 1. Juli 2026 wurde die Pfändungsfreigrenze nach § 850c ZPO angepasst. Der unpfändbare Grundbetrag für alleinstehende Personen ohne gesetzliche Unterhaltspflichten beträgt nun 1.589,99 Euro. Dieser Betrag soll sicherstellen, dass selbst verschuldete Menschen trotz einer Vollstreckung ihre Existenz sichern können. Er ist Ausdruck eines verfassungsrechtlichen Gedankens: Niemand soll durch Schulden unter das menschenwürdige Existenzminimum gedrückt werden.
Das ist richtig. Und genau deshalb lohnt sich ein Blick auf eine andere Zahl, die heute unverändert geblieben ist.
Der notwendige Selbstbehalt für erwerbstätige Unterhaltspflichtige beträgt weiterhin lediglich 1.450 Euro. Er ist die Grenze, die einem Elternteil nach Zahlung des Kindesunterhalts mindestens verbleiben soll. Aus diesem Betrag müssen Miete, Strom, Lebensmittel, Mobilität, Versicherungen, Kleidung, Rücklagen und sämtliche Kosten des täglichen Lebens finanziert werden.
Pfändungsfreigrenze ab 1. Juli 2026: 1.589,99 €
Selbstbehalt nach Düsseldorfer Tabelle: 1.450,00 €
Differenz: 139,99 € pro Monat.
Diese Differenz mag auf den ersten Blick überschaubar wirken. Tatsächlich beschreibt sie jedoch einen grundlegenden Widerspruch innerhalb unseres Rechtssystems. Ausgerechnet Menschen, die gesetzlich Verantwortung für ihre Kinder tragen und dieser Verantwortung nachkommen sollen, erhalten einen geringeren gesetzlichen Existenzschutz als Menschen ohne Unterhaltspflichten.
Es geht dabei ausdrücklich nicht darum, die Pfändungsfreigrenze infrage zu stellen. Im Gegenteil: Sie erfüllt eine wichtige soziale Schutzfunktion. Die eigentliche Frage lautet vielmehr, warum derselbe Staat bei Unterhaltspflichtigen einen niedrigeren Maßstab anlegt, obwohl deren finanzielle Verantwortung sogar noch größer ist.
Zwei Schutzsysteme – zwei völlig unterschiedliche Maßstäbe
Sowohl die Pfändungsfreigrenze als auch der notwendige Selbstbehalt verfolgen eigentlich dasselbe Ziel. Beide sollen verhindern, dass Menschen durch finanzielle Verpflichtungen unter das Existenzminimum gedrängt werden. Dennoch entwickeln sich beide Beträge seit Jahren auseinander.
Während die Pfändungsfreigrenze regelmäßig an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst wird, bleibt der Selbstbehalt häufig über längere Zeiträume unverändert. Genau dadurch wächst die Lücke immer weiter. Die Folgen tragen diejenigen, die ohnehin bereits monatlich Unterhalt leisten und gleichzeitig mit steigenden Mieten, höheren Energiekosten und einer anhaltenden Inflation umgehen müssen.
Eine Lücke von 139,99 Euro ist kein Rechenfehler – sondern ein politisches Signal
Rein rechnerisch beträgt die Differenz zwischen beiden Beträgen derzeit genau 139,99 Euro. Für viele Menschen mag das nach keiner außergewöhnlich hohen Summe klingen. Wer jedoch selbst mit einem knappen Budget wirtschaften muss, weiß, was dieser Betrag im Alltag bedeutet.
139,99 Euro können den Wocheneinkauf einer kleinen Familie finanzieren. Sie können den monatlichen Stromabschlag bezahlen oder die Tankfüllung, die benötigt wird, um überhaupt zur Arbeit oder zum eigenen Kind zu gelangen. Sie entscheiden darüber, ob am Monatsende noch Geld für neue Schuhe bleibt oder ob eine kaputte Waschmaschine zum finanziellen Notfall wird.
Vor allem aber steht diese Summe für etwas Grundsätzlicheres. Sie zeigt, welche Prioritäten das bestehende Rechtssystem setzt. Denn während der Staat Menschen ohne Unterhaltspflichten ausdrücklich vor einer Unterschreitung ihres Existenzminimums schützt, verlangt er von unterhaltspflichtigen Elternteilen, mit einem geringeren Mindestbetrag auszukommen.
Genau darin liegt der eigentliche Widerspruch. Wer Verantwortung übernimmt, sollte nicht schlechter geschützt werden als jemand, der diese gesetzliche Verantwortung gar nicht trägt.
Verantwortung darf nicht zur Schlechterstellung führen
Unterhaltspflichtige Eltern leisten jeden Monat einen erheblichen Beitrag zum Lebensunterhalt ihrer Kinder. Sie übernehmen damit nicht nur familiäre Verantwortung, sondern entlasten gleichzeitig auch den Staat. Denn überall dort, wo Unterhalt gezahlt wird, müssen öffentliche Leistungen häufig gar nicht oder zumindest in geringerem Umfang erbracht werden.
Trotzdem entsteht heute ein paradoxes Bild. Ausgerechnet diejenigen, die ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen, verfügen über einen geringeren geschützten Mindestbetrag als Menschen, gegen die beispielsweise wegen gewöhnlicher Geldforderungen vollstreckt wird.
Dieser Unterschied lässt sich weder mit höherer Verantwortung noch mit größerer Leistungsfähigkeit erklären. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass zwei unterschiedliche Schutzsysteme nebeneinander existieren, die sich an völlig verschiedenen Maßstäben orientieren.
Für viele Betroffene ist genau das kaum nachvollziehbar. Sie erleben täglich steigende Lebenshaltungskosten, höhere Mieten und wachsende Ausgaben für Energie und Mobilität. Gleichzeitig wird von ihnen erwartet, ihren gesamten Alltag dauerhaft aus einem Betrag zu finanzieren, der inzwischen deutlich unter dem allgemeinen Pfändungsschutz liegt.
Dass diese Entwicklung zunehmend auf Kritik stößt, überrascht deshalb kaum. Denn die Frage lautet längst nicht mehr, ob Unterhalt gezahlt werden soll. Darüber besteht weitgehend Einigkeit. Die eigentliche Frage lautet vielmehr, wie viel einem Menschen verbleiben muss, damit er seiner Verantwortung überhaupt dauerhaft nachkommen kann.

Ein kohärentes Rechtssystem braucht nachvollziehbare Maßstäbe
Rechtsstaatlichkeit lebt nicht nur von Gesetzen. Sie lebt auch davon, dass vergleichbare Sachverhalte nach vergleichbaren Maßstäben behandelt werden. Genau hier beginnt das Problem.
Wenn der Gesetzgeber selbst festlegt, dass 1.589,99 Euro notwendig sind, um das Existenzminimum eines alleinstehenden Menschen wirksam zu schützen, stellt sich zwangsläufig die Frage, warum derselbe Staat unterhaltspflichtigen Eltern einen deutlich niedrigeren Betrag zugesteht. Schließlich tragen sie zusätzlich die Verantwortung für ein Kind und sollen gleichzeitig leistungsfähig bleiben.
Diese unterschiedliche Bewertung wirkt weder konsequent noch überzeugend. Sie erzeugt vielmehr den Eindruck, dass das Existenzminimum je nach Rechtsgebiet unterschiedlich definiert wird – obwohl es sich letztlich immer um dieselbe wirtschaftliche Lebensrealität handelt.
Was FairBessern fordert
Genau an diesem Punkt setzt unsere Petition an den Deutschen Bundestag an. Wir fordern keine Sonderrechte für unterhaltspflichtige Eltern. Wir fordern auch keine Absenkung der Pfändungsfreigrenze. Unsere Forderung ist deutlich einfacher und zugleich konsequent: Der notwendige Selbstbehalt muss sich künftig an denselben Maßstäben orientieren wie der allgemeine Pfändungsschutz.
Wer gesetzlich für ein Kind verantwortlich ist, darf beim Existenzschutz nicht schlechter gestellt werden als jemand ohne diese Verantwortung. Das ist keine politische Ideologie, sondern eine Frage der inneren Logik unseres Rechtssystems.
Deshalb sprechen wir uns dafür aus, den Selbstbehalt künftig automatisch an die Entwicklung der Pfändungsfreigrenze zu koppeln. Immer dann, wenn der Gesetzgeber feststellt, dass das allgemeine Existenzminimum aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten angepasst werden muss, sollte diese Entwicklung auch für unterhaltspflichtige Eltern gelten. Ein dauerhafter Abstand zwischen beiden Beträgen darf gar nicht erst entstehen.
Gleichzeitig fordern wir, dass bei der Bemessung des Selbstbehalts die tatsächlichen Lebenshaltungskosten berücksichtigt werden. Die Realität vieler Betroffener sieht längst anders aus als die theoretischen Berechnungen. Mieten, Energiepreise, Versicherungen und Mobilitätskosten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Wer heute Verantwortung für ein Kind übernimmt, braucht einen Existenzschutz, der sich an dieser Realität orientiert und nicht an veralteten Annahmen.
Nur ein wirtschaftlich stabiler Elternteil kann seiner Verantwortung dauerhaft gerecht werden. Wer dagegen jeden Monat an der Grenze des Existenzminimums lebt, gerät früher oder später in einen Kreislauf aus Schulden, Pfändungen und existenziellen Sorgen. Das hilft weder dem Kind noch dem unterhaltspflichtigen Elternteil und am Ende auch nicht der Gesellschaft.
Der 1. Juli 2026 macht den Widerspruch sichtbar
Der heutige Tag markiert deshalb weit mehr als nur eine turnusmäßige Anpassung einer gesetzlichen Grenze. Er macht einen strukturellen Widerspruch sichtbar, den FairBessern seit Beginn der Petition anspricht.
Auf der einen Seite erkennt der Gesetzgeber an, dass ein alleinstehender Mensch ohne Unterhaltspflichten mindestens 1.589,99 Euro benötigt, um seine Existenz zu sichern. Auf der anderen Seite wird von einem Elternteil erwartet, mit 1.450 Euro auszukommen – obwohl dieser zusätzlich die Verantwortung für ein Kind trägt.
Diese beiden Zahlen stammen nicht aus unterschiedlichen Meinungen oder politischen Bewertungen. Sie stammen aus offiziellen Regelwerken des deutschen Rechts. Gerade deshalb besitzen sie eine enorme Aussagekraft. Sie zeigen schwarz auf weiß, dass Menschen mit gesetzlicher Verantwortung derzeit einen geringeren Existenzschutz genießen als Menschen ohne diese Verantwortung.
Genau deshalb ist die Differenz von 139,99 Euro weit mehr als eine bloße Rechengröße. Sie ist ein Symbol für eine Schieflage, die sich sachlich belegen lässt und die dringend einer politischen Korrektur bedarf.
Sie stehen für die Frage, welchen Schutz unser Rechtsstaat Menschen gewährt, die Verantwortung für ihre Kinder übernehmen. Unterstütze unsere Petition und hilf mit, den Selbstbehalt endlich an denselben Maßstäben auszurichten wie den allgemeinen Pfändungsschutz.