Kategorie Residenzmodell

Übernachtungen statt Betreuung — der falsche Maßstab des Unterhaltsrechts

„In der heutigen Rechtsprechung zählen nur die Übernachtungen.“ Ein Kommentar unter unserer Petition bringt das unfaire Paradoxon auf den Punkt. Wer sein Kind tagsüber intensiv versorgt, Hausaufgaben macht und Arzttermine wahrnimmt, gilt rechtlich oft nur als „Umgangselternteil“ und zahlt den vollen Barunterhalt. Warum wir eine Reform brauchen, die echte elterliche Verantwortung anerkennt, statt nur Betten zu zählen.