Warum zwei Eltern mit demselben Einkommen nach einer Trennung wirtschaftlich in völlig unterschiedlichen Welten leben können
Manchmal braucht es keine komplizierten Gesetzestexte, keine langen Urteile und keine politischen Debatten. Manchmal genügt eine einzige Rechnung, um sichtbar zu machen, warum so viele unterhaltspflichtige Eltern das Gefühl haben, dass etwas im System nicht stimmt.
Die folgende Berechnung entstand nicht am Reißbrett. Sie basiert auf einem tatsächlichen Erfahrungsbericht unter einem unserer Videos. Die Zahlen wurden nachvollziehbar zusammengestellt und zeigen exemplarisch, welche wirtschaftlichen Unterschiede das heutige Unterhaltsrecht erzeugen kann.
Es geht dabei ausdrücklich nicht darum, Mütter gegeneinander auszuspielen oder Kindern finanzielle Leistungen abzusprechen. Kindesunterhalt und Kindergeld dienen selbstverständlich der Versorgung des Kindes. Genau das steht außer Frage.
Die entscheidende Frage lautet vielmehr: Wie viel Geld steht den beiden Haushalten tatsächlich zur Verfügung, nachdem alle gesetzlichen Zahlungen geleistet wurden? Denn auch der Elternteil, der Unterhalt zahlt, betreut sein Kind regelmäßig. Er braucht Wohnraum, Lebensmittel, Kleidung, Freizeitmöglichkeiten und Mobilität, sobald das Kind bei ihm ist. Diese Kosten verschwinden nicht dadurch, dass das Kind seinen Lebensmittelpunkt im anderen Haushalt hat.
Genau an diesem Punkt beginnt die wirtschaftliche Schieflage, über die unterhaltspflichtige Eltern seit Jahren berichten.
Die Ausgangslage
Stellen wir uns zwei Elternteile vor, die beide monatlich 1.900 Euro netto verdienen. Das gemeinsame Kind lebt überwiegend bei der Mutter. Der Vater nimmt sein Umgangsrecht regelmäßig wahr und betreut sein Kind an den vereinbarten Tagen. Nach der aktuellen Rechtslage reicht diese Betreuung jedoch nicht aus, um von einem paritätischen Wechselmodell zu sprechen.
Die Folge: Der Vater bleibt grundsätzlich barunterhaltspflichtig. Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können bei einem erweiterten Umgang zwar unter bestimmten Voraussetzungen Abschläge auf den Barunterhalt berücksichtigt werden. Dennoch bleibt die grundsätzliche Unterhaltspflicht bestehen, solange kein echtes Wechselmodell vorliegt.
Damit beginnt eine Rechnung, die viele Betroffene jeden Monat aufs Neue erleben.
Vater: 1.900 € Nettoeinkommen
Mutter: 1.900 € Nettoeinkommen
Ein gemeinsames Kind
Residenzmodell mit regelmäßigem Umgang des Vaters
Auf den ersten Blick scheint damit alles ausgeglichen zu sein. Beide verdienen dasselbe. Beide tragen Verantwortung für ihr Kind. Beide möchten ihrem Kind ein gutes Leben ermöglichen.
Doch sobald die gesetzlichen Berechnungen beginnen, entwickeln sich beide Haushalte wirtschaftlich in völlig unterschiedliche Richtungen.
Die Rechnung für den Vater
Der Vater verfügt über ein monatliches Nettoeinkommen von 1.900 Euro. Von diesem Einkommen wird zunächst der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle abgezogen. Hinzu kommen in diesem Beispiel die regelmäßigen Kosten für den Umgang mit seinem Kind. Dazu gehören insbesondere die Fahrten zum Abholen und Zurückbringen, die je nach Entfernung schnell einen dreistelligen Betrag pro Monat erreichen können.
Die Beispielrechnung sieht deshalb folgendermaßen aus:
Nettoeinkommen: 1.900,00 €
Kindesunterhalt: − 428,50 €
Fahrtkosten für den Umgang: − 150,00 €
Verbleiben: 1.321,50 €
Mit diesen 1.321,50 Euro muss der Vater seinen gesamten eigenen Haushalt finanzieren. Dazu gehören Miete, Strom, Heizung, Lebensmittel, Versicherungen, Kleidung, Mobilität sowie sämtliche laufenden Kosten des täglichen Lebens.
Hinzu kommt ein Punkt, der in öffentlichen Diskussionen häufig übersehen wird: Die Betreuung des Kindes verursacht auch im Haushalt des Vaters laufende Ausgaben. Wenn das Kind am Wochenende oder in den Ferien dort lebt, entstehen Kosten für Lebensmittel, Getränke, Freizeitaktivitäten, Kleidung, Hygieneartikel, Schulmaterialien und vieles mehr. Diese Ausgaben verschwinden nicht deshalb, weil der Lebensmittelpunkt des Kindes offiziell im anderen Haushalt liegt.
Im vorliegenden Beispiel lebt der Vater allein in einer rund 67 Quadratmeter großen Wohnung. Die monatliche Warmmiete beträgt 500 Euro, die vollständig von ihm allein getragen werden muss. Anders als in einem gemeinsamen Haushalt gibt es niemanden, mit dem diese Fixkosten geteilt werden können.
Nach Abzug der Miete verbleiben ihm rechnerisch nur noch rund 821 Euro für sämtliche übrigen Lebenshaltungskosten – und gleichzeitig für die Betreuung seines Kindes während der Umgangszeiten.
Hinzu kommt ein weiterer Aspekt, der in der Praxis immer wieder diskutiert wird. Lebt der unterhaltspflichtige Elternteil in einer neuen Partnerschaft, kann sich dies unter bestimmten Voraussetzungen auf seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auswirken. Gerichte prüfen dann beispielsweise, ob sich Wohnkosten oder andere Ausgaben durch das Zusammenleben verringern. Solche Umstände können bei der unterhaltsrechtlichen Bewertung berücksichtigt werden.
Für viele Betroffene entsteht dadurch der Eindruck, dass ihre wirtschaftliche Situation bis ins kleinste Detail geprüft wird. Jede Gehaltserhöhung, jede Nebentätigkeit und jede mögliche Ersparnis fließen in die Betrachtung ein. Genau dieses Empfinden begegnet uns in zahlreichen Zuschriften und Kommentaren unter der Petition.
Im Beispiel verbleiben dem Vater nach Abzug von Kindesunterhalt und den monatlichen Fahrtkosten für den Umgang noch 1.321,50 €. Der notwendige Selbstbehalt für erwerbstätige Unterhaltspflichtige beträgt derzeit jedoch 1.450,00 €. Die Differenz beträgt 128,50 €.
Juristisch ist dabei zu unterscheiden: Die Fahrtkosten für den Umgang werden nicht automatisch vollständig bei der Leistungsfähigkeitsprüfung berücksichtigt. Je nach Einzelfall können sie ganz oder teilweise unterhaltsrechtlich relevant sein. Für den Alltag des betroffenen Elternteils macht diese Unterscheidung jedoch keinen Unterschied. Die Ausgaben entstehen tatsächlich – unabhängig davon, wie sie rechtlich eingeordnet werden.
Genau darin liegt das eigentliche Problem. Was auf dem Papier als ausreichender Selbstbehalt erscheint, kann in der Lebenswirklichkeit deutlich geringer ausfallen, sobald regelmäßige Umgangskosten hinzukommen. Wer sein Kind zuverlässig betreut, finanziert diese Zeit aus dem Einkommen, das ihm nach Abzug des Unterhalts verbleibt.
Und wie sieht dieselbe Rechnung im anderen Haushalt aus?
Nun betrachten wir dieselbe Ausgangslage auf der anderen Seite. Auch dort beträgt das monatliche Nettoeinkommen 1.900 Euro. Hinzu kommen jedoch weitere finanzielle Mittel, die unmittelbar dem Haushalt zugutekommen, in dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat.
Erst wenn beide Haushalte vollständig betrachtet werden, wird sichtbar, warum viele Betroffene von einer strukturellen wirtschaftlichen Schieflage sprechen.
Die Rechnung für den Haushalt der Mutter
Auch die Mutter verfügt in diesem Beispiel über ein monatliches Nettoeinkommen von 1.900 Euro. Anders als beim Vater endet die Betrachtung dort jedoch nicht. Denn in ihrem Haushalt kommen zusätzlich diejenigen finanziellen Mittel an, die der Versorgung des Kindes dienen und den gesamten Haushalt wirtschaftlich stärken.
Dazu gehören das Kindergeld sowie der vom Vater gezahlte Kindesunterhalt. Beide Leistungen sind selbstverständlich zweckgebunden und sollen dem Kind zugutekommen. Gleichzeitig erhöhen sie aber die finanzielle Leistungsfähigkeit des Haushalts, in dem das Kind lebt. Genau dieser wirtschaftliche Effekt ist für den Alltag entscheidend.
Nettoeinkommen: 1.900,00 €
Kindergeld: + 259,00 €
Kindesunterhalt: + 428,50 €
Verfügbare Haushaltsmittel: 2.587,50 €
Doch auch damit endet die Rechnung noch nicht.
Im geschilderten Beispiel lebt die Mutter mit einem neuen Partner zusammen. Die gemeinsame Wohnung umfasst rund 90 Quadratmeter. Die monatliche Gesamtmiete beträgt 400 Euro, sodass auf sie lediglich 200 Euro entfallen.
Dem gegenüber steht der Vater, der seine Wohnung vollständig allein finanzieren muss und monatlich 500 Euro Miete zahlt. Allein bei den Wohnkosten entsteht dadurch bereits eine Differenz von 300 Euro pro Monat.
Diese Ersparnis beruht selbstverständlich nicht auf einem Fehler der Mutter. Sie ergibt sich schlicht aus der gemeinsamen Haushaltsführung. Dennoch führt sie dazu, dass einem Haushalt deutlich mehr finanzielle Spielräume zur Verfügung stehen als dem anderen.
Genau hier liegt der Unterschied, den viele unterhaltspflichtige Eltern kritisieren. Während ihre eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bis ins Detail geprüft wird, bleiben die finanziellen Entlastungen im Haushalt des betreuenden Elternteils bei der Unterhaltsberechnung häufig ohne unmittelbare Auswirkungen.
Der entscheidende Unterschied entsteht nicht durch die Arbeitsleistung der Eltern, sondern durch die Art und Weise, wie das heutige Unterhaltsrecht die finanzielle Situation der beiden Haushalte bewertet.

Eine Differenz von 1.466 Euro im Monat
Fasst man sämtliche Positionen dieses Beispiels zusammen, ergibt sich eine wirtschaftliche Differenz von rund 1.466 Euro pro Monat.
Diese Zahl bedeutet ausdrücklich nicht, dass der betreuende Elternteil monatlich 1.466 Euro frei ausgeben kann. Sie beschreibt vielmehr den Unterschied zwischen den finanziellen Möglichkeiten der beiden Haushalte nach Berücksichtigung aller dargestellten Faktoren.
Während dem Haushalt der Mutter deutlich mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, muss der Vater aus seinem verbleibenden Einkommen weiterhin sämtliche Kosten seines eigenen Haushalts tragen und gleichzeitig die Betreuung seines Kindes finanzieren. Gerade dieser Aspekt wird in der öffentlichen Debatte häufig übersehen.
Hinzu kommt eine Entwicklung, die durch die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs teilweise aufgegriffen wurde. Bei erweitertem Umgang können zwar unter bestimmten Voraussetzungen Abschläge auf den Barunterhalt berücksichtigt werden. Viele Betroffene begrüßen diese Entwicklung als Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig ändert sie jedoch nichts am Grundproblem: Solange kein echtes paritätisches Wechselmodell vorliegt, bleibt das bisherige System im Kern bestehen.
Ein weiterer Widerspruch innerhalb desselben Rechtssystems
Je tiefer man sich mit dem Unterhaltsrecht beschäftigt, desto häufiger stößt man auf Widersprüche, die auf den ersten Blick kaum nachvollziehbar erscheinen. Einer davon betrifft die Frage, welchen finanziellen Bedarf der Staat für ein Kind eigentlich selbst zugrunde legt.
Im Sozialrecht werden für Kinder gesetzlich festgelegte Regelbedarfe nach dem SGB II beziehungsweise dem SGB XII verwendet. Diese dienen der Berechnung existenzsichernder Leistungen und werden regelmäßig angepasst. Hinzu kommen dort zwar noch anteilige Kosten für Unterkunft und Heizung sowie gegebenenfalls weitere Leistungen. Dennoch zeigt sich: Der Staat arbeitet innerhalb seiner eigenen Rechtsordnung mit unterschiedlichen Berechnungsmaßstäben.
Im Unterhaltsrecht hingegen richtet sich die Höhe des Kindesunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle und damit maßgeblich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Je höher dessen Einkommen ist, desto höher fällt grundsätzlich auch der Unterhaltsbetrag aus.
Beide Systeme verfolgen unterschiedliche Ziele und lassen sich deshalb nicht unmittelbar miteinander gleichsetzen. Dennoch stellt sich eine berechtigte Frage: Warum bewertet dieselbe Rechtsordnung den finanziellen Bedarf eines Kindes je nach Rechtsgebiet so unterschiedlich?
Für viele Betroffene entsteht dadurch der Eindruck, dass es keine einheitliche Linie gibt. Während im Unterhaltsrecht jeder zusätzliche Euro Einkommen Auswirkungen auf die Unterhaltshöhe haben kann, gelten im Sozialrecht andere Berechnungsgrundlagen. Diese Unterschiede sind rechtlich erklärbar – für die Betroffenen jedoch häufig nur schwer nachvollziehbar.
Genau deshalb fordert FairBessern mehr Transparenz. Unterschiedliche Rechtsgebiete dürfen unterschiedliche Zwecke verfolgen. Sie sollten aber nachvollziehbar erklären, warum sie teilweise zu so unterschiedlichen Ergebnissen gelangen. Ein modernes Rechtssystem gewinnt Vertrauen nicht durch Komplexität, sondern durch Verständlichkeit und innere Logik.
Wenn verschiedene Gesetze denselben Lebenssachverhalt unterschiedlich bewerten, muss für Bürgerinnen und Bürger verständlich sein, warum das so ist. Transparenz schafft Vertrauen – und Vertrauen ist die Grundlage eines gerechten Rechtssystems.
Was diese Rechnung tatsächlich zeigt
Die vorgestellte Berechnung erhebt keinen Anspruch darauf, jede Familiensituation abzubilden. Es gibt Mütter, die finanziell kämpfen. Es gibt Väter, die gut verdienen. Es gibt funktionierende Wechselmodelle und Eltern, die partnerschaftlich Lösungen finden. All das gehört ebenfalls zur Realität.
Doch genauso real sind die Fälle, in denen zwei Eltern mit nahezu identischem Einkommen nach einer Trennung wirtschaftlich in völlig unterschiedlichen Lebenswelten leben. Genau diese Fälle werden in der öffentlichen Diskussion oft übersehen.
Die eigentliche Frage lautet deshalb nicht, ob der betreuende Elternteil Leistungen erhält. Natürlich braucht ein Kind finanzielle Sicherheit. Darüber besteht kein Zweifel. Die entscheidende Frage lautet vielmehr, ob das heutige System beide Haushalte gleichermaßen in den Blick nimmt.
Der unterhaltspflichtige Elternteil muss seinen eigenen Haushalt finanzieren, den Kindesunterhalt leisten und gleichzeitig die Kosten tragen, die während der Umgangszeiten entstehen. Lebensmittel, Freizeit, Kleidung, Wohnraum, Strom und Mobilität werden nicht günstiger, nur weil das Kind seinen Lebensmittelpunkt offiziell in einem anderen Haushalt hat.
Hinzu kommt, dass viele Väter heute deutlich mehr Betreuungsverantwortung übernehmen als noch vor zwanzig oder dreißig Jahren. Sie begleiten ihre Kinder zu Freizeitaktivitäten, kümmern sich um Hausaufgaben, übernehmen Ferienzeiten und sind an Wochenenden vollständig in den Familienalltag eingebunden. Trotzdem bildet das geltende Unterhaltsrecht diese tatsächliche Betreuungsleistung häufig nur unzureichend ab.
Gerade deshalb wird die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum erweiterten Umgang von vielen Betroffenen als erster Schritt in die richtige Richtung verstanden. Sie erkennt an, dass zusätzliche Betreuung auch zusätzliche Kosten verursacht. Gleichzeitig zeigt sie aber ebenso deutlich, dass das Grundsystem unverändert geblieben ist. Wer knapp unter einem paritätischen Wechselmodell betreut, trägt weiterhin erhebliche finanzielle Lasten, obwohl seine tatsächliche Betreuungsleistung weit über das klassische Umgangsmodell hinausgeht.
Was FairBessern verändern möchte
FairBessern fordert nicht weniger Verantwortung für Eltern. Im Gegenteil. Wir möchten, dass Verantwortung vollständig anerkannt wird – unabhängig davon, ob sie durch Betreuung oder durch finanzielle Leistungen erbracht wird.
Dazu gehört, dass die wirtschaftliche Situation beider Haushalte betrachtet wird. Dass tatsächliche Betreuung angemessen berücksichtigt wird. Dass Umgangskosten stärker in die Berechnung einfließen. Und dass ein Elternteil, der sich aktiv um sein Kind kümmert, dadurch nicht dauerhaft wirtschaftlich benachteiligt wird.
Ein gerechtes Unterhaltsrecht darf nicht nur fragen, wer zahlt. Es muss auch fragen, wer betreut, wer Verantwortung übernimmt und welche tatsächlichen finanziellen Belastungen auf beiden Seiten entstehen.
Denn am Ende geht es nicht um Gewinner und Verlierer nach einer Trennung. Es geht darum, dass beide Eltern auch nach der Trennung in der Lage bleiben, ihrem Kind ein stabiles und liebevolles Zuhause zu bieten.
Ein modernes Unterhaltsrecht muss die wirtschaftliche Realität beider Eltern berücksichtigen. Denn nur wenn beide Haushalte dauerhaft leistungsfähig bleiben, profitieren am Ende auch die Kinder.
