News  ·  28. September 2026  ·  Unterhalt

Welche Höhe an Unterhalt wäre gerecht? – Wir fragen und ihr antwortet

Zurück zu News
Kurz zusammengefasst

Wie viel Unterhalt ein Kind braucht, lässt sich nicht allein mit einer Zahl beantworten. Einkommen, Alter des Kindes, tatsächliche Lebenshaltungskosten, Kindergeld, Betreuung und die wirtschaftliche Situation beider Eltern spielen eine Rolle.

Die Düsseldorfer Tabelle schafft dafür eine bundesweit verwendete Orientierung. Sie ist jedoch kein Gesetz, sondern ein allgemein anerkanntes, unverbindliches Hilfsmittel der familiengerichtlichen Praxis. Die Frage, welche Unterhaltshöhe Betroffene persönlich für gerecht halten, ist davon zu unterscheiden. Genau danach fragen wir in diesem Beitrag.

Welche Höhe an Unterhalt wäre für euch gerecht?

Heute geht es einmal nicht darum, einen bestimmten Tabellenwert zu erklären.

Es geht um eine viel einfachere Frage:

Welche Höhe an Unterhalt wäre für euch gerecht?

Was sollte ein Elternteil nach einer Trennung für sein Kind zahlen müssen? Welcher Betrag wäre angemessen, wenn man gleichzeitig berücksichtigt, was ein Kind tatsächlich kostet und was der zahlende Elternteil selbst zum Leben benötigt?

Und wie müsste sich der Betrag verändern, wenn sich das Einkommen verändert? Oder wenn ein Elternteil nicht nur zahlt, sondern sein Kind regelmäßig und in erheblichem Umfang selbst betreut?

Auf diese Fragen gibt es keine einzige Zahl, die für jede Familie gleichermaßen passen kann.

Aber es gibt eine gesellschaftliche Diskussion darüber, wie ein gerechtes System aussehen sollte.

Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz

Wer über Kindesunterhalt spricht, kommt an der Düsseldorfer Tabelle kaum vorbei.

Sie wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben und gemeinsam mit den anderen Oberlandesgerichten sowie der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages weiterentwickelt. Die Tabelle wird bundesweit zur Orientierung bei der Bestimmung des Kindesunterhalts verwendet.

Wichtig ist dabei eine Unterscheidung: Die Düsseldorfer Tabelle selbst ist kein Gesetz. Das Bundesministerium der Justiz bezeichnet sie als allgemein anerkannte, aber unverbindliche Leitlinie für die Gerichte. Die gesetzliche Grundlage für den Kindesunterhalt findet sich dagegen insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Die Tabelle versucht, typische Lebenshaltungskosten von Kindern abhängig von Alter und wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern abzubilden. Für 2026 gibt es 15 Einkommensgruppen. Gleichzeitig enthält sie Regelungen beziehungsweise Orientierung zu Selbstbehalten und weiteren unterhaltsrechtlichen Fragen.

Sie ist damit ein wichtiges Instrument der Praxis.

Aber sie ist nicht die Antwort auf die Frage, was jeder einzelne Mensch persönlich als gerecht empfindet.

Was bedeutet „gerecht“ überhaupt?

Genau hier wird es interessant.

Wenn jemand fragt, wie hoch der Unterhalt sein sollte, meint er möglicherweise etwas völlig anderes als die nächste Person.

Für einen Vater mit einem niedrigen Einkommen kann ein bestimmter Betrag eine enorme Belastung darstellen. Für eine Mutter, bei der das Kind überwiegend lebt, kann derselbe Betrag möglicherweise kaum ausreichen, um die tatsächlichen Kosten des Kindes zu decken.

Beide Perspektiven können gleichzeitig existieren.

Und genau deshalb reicht es nicht aus, nur auf den Betrag zu schauen, der monatlich überwiesen wird.

Gerecht ist nicht automatisch gleich hoch

Ein gerechter Unterhalt muss nicht für jedes Kind und jede Familie denselben Eurobetrag bedeuten. Entscheidend ist vielmehr, welche Faktoren berücksichtigt werden und ob die Belastung zwischen den Eltern angemessen verteilt wird.

Eine konkrete Meinung aus der Community

Unter einem FairBessern-Video wurde beispielsweise folgende Meinung geäußert:

Eine persönliche Einschätzung

„Normalerweise würden maximal 250 € ausreichen, da ja noch das Kindergeld obendrauf kommt in Höhe von 259 € und schon wäre das Kind definitiv gesichert, was die Verpflegung, Sachen und anderes Zeug anbelangt.“

Das ist zunächst einmal genau das, was es ist: eine persönliche Meinung eines Kommentierenden.

Man kann dieser Einschätzung zustimmen. Man kann sie ablehnen. Man kann darüber diskutieren.

Rechtlich ist allerdings eine wichtige Ergänzung notwendig: Das Kindergeld wird bei minderjährigen Kindern nicht einfach vollständig zusätzlich zum Unterhaltsbetrag gezahlt. Nach den gesetzlichen Regeln wird grundsätzlich die Hälfte des Kindergeldes auf den Bedarf des Kindes angerechnet. 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro monatlich, sodass bei minderjährigen Kindern grundsätzlich 129,50 Euro als Kindergeldanteil berücksichtigt werden. Die Düsseldorfer Tabelle weist deshalb bereits entsprechende Zahlbeträge nach Abzug des Kindergeldanteils aus.

Die Aussage „250 Euro Unterhalt plus 259 Euro Kindergeld“ beschreibt daher nicht die aktuelle Systematik des Kindesunterhalts.

Aber sie zeigt etwas anderes: Menschen haben sehr unterschiedliche Vorstellungen davon, welcher Betrag für ein Kind angemessen erscheint.

Was kostet ein Kind tatsächlich?

Damit sind wir bei einer der schwierigsten Fragen überhaupt.

Was kostet ein Kind?

Die Antwort hängt vom Alter, vom Lebensumfeld und von vielen weiteren Umständen ab.

Lebensmittel gehören dazu. Kleidung. Schuhe. Schulmaterial. Fahrtkosten. Freizeit. Sportvereine. Klassenfahrten. Geburtstagsfeiern. Taschengeld. Medikamente. Betreuung. Urlaub. Digitale Geräte. Und vieles mehr.

Manche Ausgaben fallen regelmäßig an. Andere nur einmal im Jahr. Wieder andere entstehen völlig unerwartet.

Gleichzeitig bedeutet das nicht, dass sämtliche tatsächlichen Ausgaben automatisch zusätzlich zum Tabellenunterhalt vom anderen Elternteil zu tragen sind.

Genau deshalb arbeitet das Unterhaltsrecht mit typisierten Bedarfswerten.

Das Bundesministerium der Justiz erklärt, dass der gesetzliche Mindestunterhalt an das steuerrechtlich relevante Existenzminimum des Kindes anknüpft. Die Düsseldorfer Tabelle baut darauf auf und berücksichtigt zusätzlich die Lebensverhältnisse der Eltern und das Alter des Kindes.

Aber was kann der zahlende Elternteil tatsächlich leisten?

Die andere Seite der Rechnung darf ebenfalls nicht verschwinden.

Ein Unterhaltspflichtiger muss den Unterhalt aus seinem Einkommen leisten. Gleichzeitig braucht auch er Geld für seinen eigenen Lebensunterhalt.

Deshalb gibt es den Selbstbehalt.

Für 2026 liegt der notwendige Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern bei einem erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen bei 1.450 Euro monatlich. Für Nichterwerbstätige beträgt er 1.200 Euro. In diesen Beträgen sind pauschale Wohnkosten enthalten; höhere angemessene tatsächliche Wohnkosten können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.

Auch hier zeigt sich: Die Frage nach einem gerechten Unterhalt ist immer auch eine Frage nach Leistungsfähigkeit.

Ein Betrag kann für ein Kind sinnvoll erscheinen und gleichzeitig für einen Elternteil eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.

Und was ist mit dem Einkommen des anderen Elternteils?

Auch diese Frage gehört in die Diskussion.

Grundsätzlich sind beide Eltern für den Unterhalt ihres Kindes verantwortlich. Lebt ein Kind überwiegend bei einem Elternteil, erfüllt dieser seinen Anteil grundsätzlich durch Betreuung und Versorgung, während der andere Elternteil in der Regel Barunterhalt leistet.

Das bedeutet jedoch nicht, dass das Einkommen des betreuenden Elternteils grundsätzlich bedeutungslos wäre. Welche Auswirkungen eigenes Einkommen hat, hängt von der konkreten rechtlichen Situation ab.

Bei volljährigen Kindern gelten wiederum andere Regeln. Dann sind grundsätzlich beide Elternteile barunterhaltspflichtig und die Haftung richtet sich nach ihren jeweiligen Einkommen.

Schon daran sieht man: Eine einzige pauschale Zahl kann den gesamten Unterhaltsbereich nicht abbilden.

Und dann kommt die Betreuung

Eine weitere Frage wird in der Diskussion immer wichtiger:

Wie viel Zeit verbringt der zahlende Elternteil tatsächlich mit seinem Kind?

Ein Elternteil, der sein Kind nur an einzelnen Wochenenden sieht, trägt andere laufende Kosten als ein Elternteil, bei dem das Kind regelmäßig mehrere Tage pro Woche lebt.

Bei umfangreicher Betreuung können beispielsweise zusätzliche Kosten für Lebensmittel, Kleidung, Ausstattung, Freizeit und Wohnraum entstehen.

Das bedeutet nicht automatisch, dass sich der Kindesunterhalt in einem bestimmten Prozentsatz reduzieren muss. Die rechtlichen Auswirkungen hängen vom Umfang der Betreuung und den Umständen des Einzelfalls ab.

Es zeigt aber, warum die Frage nach einem gerechten Unterhalt nicht vollständig beantwortet werden kann, wenn man ausschließlich auf die monatliche Überweisung schaut.

Die Rechnung besteht aus mehreren Seiten

Was ein Kind braucht, was der betreuende Elternteil leisten kann, was der andere Elternteil verdient und wie viel Betreuung tatsächlich stattfindet, können miteinander zusammenhängen. Genau diese unterschiedlichen Faktoren machen eine gerechte Unterhaltsregelung komplex.

Was würdet ihr selbst für gerecht halten?

Und damit kommen wir zurück zur eigentlichen Frage dieses Beitrags.

Welche Höhe an Unterhalt wäre für euch gerecht?

Wenn ihr zahlen müsstet: Welchen Betrag könntet ihr regelmäßig leisten, ohne dass euer eigener Lebensunterhalt dauerhaft aus dem Gleichgewicht gerät?

Wenn ihr überwiegend betreut: Welcher Betrag würde euch tatsächlich helfen, die Kosten für euer Kind zu tragen?

Wenn ihr beide Elternperspektiven kennt: Wie müsste ein System aussehen, das beide Seiten berücksichtigt?

Und wenn ihr selbst keine persönliche Erfahrung mit Trennung und Unterhalt habt: Welche Kriterien würdet ihr für gerecht halten?

Vielleicht ist die Zahl gar nicht die wichtigste Antwort

Es könnte sein, dass die Diskussion am Ende weniger um eine einzelne Zahl gehen sollte.

Denn 250 Euro können für eine Familie etwas völlig anderes bedeuten als für eine andere.

Auch 400, 500 oder 600 Euro lassen sich nicht isoliert bewerten, ohne Einkommen, Kindesalter, Zahl der Kinder, Kindergeld, Betreuung und weitere Faktoren zu betrachten.

Die entscheidendere Frage könnte deshalb lauten:

Nach welchen Regeln soll die Zahl überhaupt entstehen?

Soll ausschließlich das Einkommen des zahlenden Elternteils maßgeblich sein?

Wie stark sollte das Einkommen beider Eltern berücksichtigt werden?

Welche Rolle sollte die tatsächliche Betreuung spielen?

Wie sollten Mehrkosten eines Wechselmodells behandelt werden?

Wie viel muss einem Elternteil nach der Unterhaltszahlung tatsächlich zum Leben bleiben?

Und wie wird gleichzeitig sichergestellt, dass der Bedarf des Kindes ausreichend gedeckt ist?

Die Düsseldorfer Tabelle beantwortet nicht jede dieser Fragen

Die Tabelle erfüllt eine wichtige Funktion, aber sie ist kein vollständiges Abbild jeder familiären Lebenssituation.

Sie typisiert Lebenshaltungskosten und schafft damit eine Grundlage für eine möglichst einheitliche Rechtsprechung. Das ist gerade deshalb notwendig, weil Gerichte nicht für jeden Einzelfall eine völlig neue Berechnungsmethode entwickeln können.

Gleichzeitig kann eine typisierte Regelung immer nur einen Rahmen bilden.

Die Gerichte können deshalb unter bestimmten Voraussetzungen von den Tabellenwerten abweichen und müssen die konkreten Umstände des Einzelfalls berücksichtigen. Die Tabelle selbst hat keine bindende Gesetzeskraft.

Was Betroffene beitragen können

Genau hier kann eine öffentliche Diskussion interessant werden.

Nicht als Ersatz für wissenschaftliche Forschung. Nicht als Abstimmung darüber, welche Zahl rechtlich gelten soll. Und auch nicht als Beweis dafür, dass jede persönliche Erfahrung auf das gesamte Unterhaltsrecht übertragen werden kann.

Sondern als Sammlung unterschiedlicher Perspektiven.

Was empfinden Menschen als angemessen?

Welche Faktoren werden als gerecht oder ungerecht wahrgenommen?

Wo erleben Eltern Schwierigkeiten?

Und welche Veränderungen würden Menschen sich wünschen?

Solche Erfahrungen können eine politische und gesellschaftliche Diskussion ergänzen.

30.000 Mitzeichnungen und was danach passiert

FairBessern verbindet diese Diskussion mit seiner Petition zur Reform des Unterhaltsrechts.

Das Ziel von 30.000 Mitzeichnungen hat dabei einen konkreten Bezug zum Petitionsverfahren des Deutschen Bundestages. Seit Juli 2024 gilt für veröffentlichte Petitionen ein Quorum von 30.000 Mitzeichnungen innerhalb der sechswöchigen Mitzeichnungsfrist, damit die Voraussetzungen für eine öffentliche Beratung beziehungsweise Anhörung im Petitionsausschuss erreicht werden. Die aktuellen Verfahrensgrundsätze sehen vor, dass bei Erreichen dieses Quorums ein Petent oder mehrere Petenten in öffentlicher Ausschusssitzung angehört werden, wobei der Ausschuss unter bestimmten Voraussetzungen davon absehen kann.

30.000 Mitzeichnungen bedeuten deshalb nicht automatisch, dass ein Gesetz geändert wird.

Sie schaffen vielmehr eine parlamentarische Öffentlichkeit für das Anliegen.

Genau dort könnte dann auch die grundsätzliche Frage gestellt werden: Wie soll ein modernes Unterhaltsrecht aussehen, das den Bedarf des Kindes und die tatsächlichen Lebenssituationen beider Eltern berücksichtigt?

Jetzt seid ihr gefragt

Welche Höhe an Unterhalt empfindet ihr als gerecht?

Welche Faktoren sollten bei der Berechnung stärker berücksichtigt werden?

Und sollte die tatsächliche Betreuung eines Kindes einen größeren Einfluss auf die Unterhaltshöhe haben?

Denn eine gerechte Regelung beginnt nicht zwingend mit einer bestimmten Zahl.

Sie beginnt mit der Frage, welche Maßstäbe wir überhaupt für gerecht halten.

Jetzt bei openPetition unterzeichnen →

Alle News ansehen