News  ·  08. Juli 2026  ·  Unterhalt

Luxusleben auf der einen Seite. Existenzminimum auf der anderen. – Das einseitige Design des Unterhaltsrechts

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Warum im deutschen Unterhaltsrecht häufig nur ein Einkommen im Mittelpunkt steht

Kaum ein Bereich des Familienrechts wird so emotional diskutiert wie der Kindesunterhalt. Für die einen geht es um die finanzielle Absicherung von Kindern. Für die anderen geht es um die Frage, ob ein Elternteil trotz voller Erwerbstätigkeit selbst noch ein menschenwürdiges Leben führen kann.

Zwischen diesen beiden Interessen muss das Unterhaltsrecht einen gerechten Ausgleich schaffen. Genau das ist sein Anspruch.

Doch immer mehr Betroffene schildern den Eindruck, dass dieser Ausgleich in der Praxis nicht mehr gelingt. Nicht weil Kinder zu viel Unterstützung erhalten würden. Sondern weil das System wirtschaftliche Belastungen häufig nur aus einer Richtung betrachtet.

Unter unserer Petition beschreibt ein Unterstützer aus Andernach seine persönliche Situation mit wenigen Worten:

„Da ich selbst betroffen bin und am Existenzminimum lebe. Die Kindesmutter hingegen führt ein Luxusleben.“

Ob diese Wahrnehmung im konkreten Einzelfall vollständig zutrifft, lässt sich von außen natürlich nicht beurteilen. Entscheidend ist jedoch etwas anderes: Das bestehende System kann genau einen solchen Eindruck entstehen lassen.

Und genau deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf seine Funktionsweise.

Wessen Einkommen entscheidet eigentlich über den Unterhalt?

Der Kindesunterhalt orientiert sich grundsätzlich am Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Maßgeblich ist dabei das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen, aus dem sich anschließend die Einstufung in die Düsseldorfer Tabelle ergibt.

Je höher dieses Einkommen ist, desto höher fällt regelmäßig auch der zu zahlende Unterhalt aus.

Dieses Prinzip ist bekannt und grundsätzlich nachvollziehbar. Wer wirtschaftlich leistungsfähiger ist, soll auch einen größeren Beitrag zur finanziellen Versorgung seines Kindes leisten.

Weniger bekannt ist dagegen eine andere Seite dieser Berechnung.

Im klassischen Residenzmodell spielt das Einkommen des betreuenden Elternteils für die Höhe des Barunterhalts häufig keine unmittelbare Rolle. Ob dieser Elternteil über ein geringes Einkommen verfügt oder nach der Trennung beruflich deutlich mehr verdient, verändert den Tabellenunterhalt in vielen Fällen nicht.

Genau an dieser Stelle entsteht die Kritik vieler Betroffener. Denn während das Einkommen des Unterhaltspflichtigen regelmäßig überprüft, offengelegt und bei jeder Veränderung neu bewertet wird, bleibt die wirtschaftliche Entwicklung des anderen Haushalts häufig außen vor.

Das empfinden viele Betroffene als strukturelle Schieflage:

Steigt das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, kann auch der Unterhalt steigen.
Verbessert sich dagegen die finanzielle Situation des betreuenden Haushalts erheblich, wirkt sich das im klassischen Residenzmodell häufig nicht in gleicher Weise auf den Kindesunterhalt aus.

Genau dieser Unterschied sorgt dafür, dass viele unterhaltspflichtige Eltern das Gefühl entwickeln, ihr eigenes Einkommen werde vollständig durchleuchtet, während die wirtschaftliche Realität des anderen Haushalts kaum berücksichtigt wird.

Ob dieses Gefühl im jeweiligen Einzelfall berechtigt ist, hängt selbstverständlich von den konkreten Umständen ab. Als grundsätzliche Kritik am derzeitigen System begegnet es FairBessern jedoch immer wieder – und zwar unabhängig von Alter, Wohnort oder Einkommen der Betroffenen.

Wenn nur eine Seite vollständig betrachtet wird

Diese unterschiedliche Betrachtung wird besonders deutlich, wenn sich die Lebenssituation nach einer Trennung verändert.

Viele unterhaltspflichtige Eltern kennen das Verfahren: Gehaltsabrechnungen müssen vorgelegt werden, Steuerbescheide eingereicht werden, Sonderzahlungen, Boni oder Nebeneinkünfte werden berücksichtigt. Wer eine Gehaltserhöhung erhält oder durch einen Jobwechsel mehr verdient, muss häufig damit rechnen, dass auch der Kindesunterhalt neu berechnet wird.

Das entspricht dem Gedanken, dass finanzielle Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden soll.

Doch genau an diesem Punkt endet für viele Betroffene die Nachvollziehbarkeit des Systems.

Denn verbessert sich die wirtschaftliche Situation des betreuenden Haushalts deutlich, hat das im klassischen Residenzmodell oftmals keine vergleichbaren Auswirkungen auf den laufenden Kindesunterhalt.

Unter unserer Petition beschreibt David Feyerabend aus Schleiden seine persönliche Wahrnehmung so:

„Meine Ex hat 1.500 Euro zur freien Verfügung. Mehr als vor der Trennung.“

Ob diese Einschätzung im konkreten Fall rechnerisch vollständig zutrifft, lässt sich von außen selbstverständlich nicht überprüfen. Interessant ist jedoch die dahinterliegende Erfahrung. Viele Betroffene erleben, dass ausschließlich ihre eigene wirtschaftliche Entwicklung Gegenstand regelmäßiger Überprüfungen wird.

Dadurch entsteht bei ihnen der Eindruck, dass das Unterhaltsrecht nur eine finanzielle Realität vollständig betrachtet.

Diese Wahrnehmung betrifft nicht nur höhere Einkommen. Gerade Menschen mit durchschnittlichem Verdienst berichten häufig, dass sie jede Gehaltserhöhung mit gemischten Gefühlen sehen. Denn ein höheres Einkommen bedeutet für sie nicht automatisch mehr finanziellen Spielraum.

Steigt der Unterhalt gleichzeitig mit dem Einkommen, bleibt vom beruflichen Fortschritt oft deutlich weniger übrig als erwartet.

Warum eine Gesamtbetrachtung sinnvoll wäre

Familien bestehen nach einer Trennung nicht mehr aus einem gemeinsamen Haushalt, sondern aus zwei Haushalten. Beide verursachen Kosten. Beide müssen wirtschaftlich funktionieren. Und beide tragen – wenn auch auf unterschiedliche Weise – Verantwortung für das gemeinsame Kind.

Genau deshalb stellt sich eine berechtigte Frage:

Warum wird bei der wirtschaftlichen Bewertung häufig nur die Leistungsfähigkeit eines Haushalts umfassend betrachtet, während die Entwicklung des anderen Haushalts deutlich weniger Einfluss auf die Berechnung hat?

Diese Frage richtet sich ausdrücklich nicht gegen betreuende Eltern. Sie richtet sich auch nicht gegen Mütter. Viele Mütter leisten jeden Tag enorme Betreuungsarbeit und tragen einen erheblichen Teil der Verantwortung für ihre Kinder.

Die eigentliche Kritik richtet sich an die Konstruktion des Systems selbst.

Denn ein modernes Unterhaltsrecht sollte möglichst die wirtschaftliche Realität beider Eltern berücksichtigen. Nur dann entsteht ein vollständiges Bild der familiären Gesamtsituation.

Das gilt umso mehr, weil sich Lebenssituationen nach einer Trennung häufig verändern. Berufliche Karrieren entwickeln sich unterschiedlich. Arbeitszeiten verändern sich. Neue Partnerschaften entstehen. Einkommen steigen oder sinken. All diese Veränderungen beeinflussen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der beiden Haushalte.

Ein Unterhaltsrecht, das dauerhaft nur auf eine Seite blickt, läuft deshalb Gefahr, die tatsächliche Lebenswirklichkeit vieler Familien nur unvollständig abzubilden.

Ein gerechtes Unterhaltsrecht braucht den Blick auf beide Seiten

Genau an diesem Punkt setzt FairBessern an. Die Petition fordert weder die Abschaffung des Kindesunterhalts noch eine Schlechterstellung betreuender Eltern. Kinder haben selbstverständlich Anspruch auf eine gute finanzielle Versorgung. Daran besteht kein Zweifel.

Die entscheidende Frage lautet vielmehr, ob ein modernes Unterhaltsrecht die wirtschaftliche Situation beider Elternteile angemessen berücksichtigt.

Denn nach einer Trennung entstehen zwei Haushalte. Beide müssen Miete bezahlen. Beide tragen Energiekosten. Beide müssen Lebensmittel einkaufen, Versicherungen finanzieren und ihren Alltag organisieren. Wenn das Kind Umgang mit beiden Eltern hat, entstehen auch in beiden Haushalten Kosten für Kleidung, Verpflegung, Mobilität und Freizeit.

Ein System, das dauerhaft nur die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Elternteils betrachtet, kann deshalb leicht den Eindruck einer strukturellen Schieflage erzeugen. Genau diese Wahrnehmung spiegelt sich in zahlreichen Kommentaren unter unserer Petition wider.

Viele Betroffene wünschen sich deshalb keine Bevorzugung. Sie wünschen sich lediglich, dass beide Seiten nach denselben Maßstäben betrachtet werden.

Dazu gehört auch, wirtschaftliche Entwicklungen in beiden Haushalten nachvollziehbar in die Gesamtbetrachtung einzubeziehen. Denn Gerechtigkeit entsteht nicht dadurch, dass nur eine Seite transparent sein muss. Gerechtigkeit entsteht dadurch, dass vergleichbare Situationen nach vergleichbaren Kriterien bewertet werden.

Verantwortung ist keine Einbahnstraße

Kinder profitieren davon, wenn beide Eltern wirtschaftlich stabil bleiben. Ein Elternteil, der dauerhaft am Existenzminimum lebt, kann weniger Rücklagen bilden, ist anfälliger für finanzielle Krisen und gerät schneller in Überschuldung. Gleichzeitig leidet häufig auch die gemeinsame Zeit mit dem Kind, weil finanzielle Sorgen den gesamten Alltag bestimmen.

Ein gerechtes Unterhaltsrecht sollte deshalb nicht nur den monatlichen Zahlungsfluss betrachten. Es sollte die langfristige Stabilität beider Elternteile im Blick haben. Denn nur wirtschaftlich handlungsfähige Eltern können ihre Verantwortung dauerhaft wahrnehmen.

Genau deshalb fordert FairBessern eine Reform, die beide Haushalte stärker berücksichtigt und die wirtschaftliche Gesamtsituation nachvollziehbar bewertet. Nicht, um einem Elternteil etwas wegzunehmen. Sondern um ein System zu schaffen, das Verantwortung auf beiden Seiten anerkennt.

Gerechtigkeit braucht den Blick auf beide Haushalte.

Wer Unterhalt berechnet, sollte nicht nur ein Einkommen betrachten. Ein modernes Familienrecht muss die wirtschaftliche Realität beider Elternteile berücksichtigen – denn Verantwortung endet nicht nach einer Trennung.

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