Ein Kind braucht bei beiden Eltern einen Ort, an dem es sich zu Hause fühlen kann. Doch der notwendige Selbstbehalt für erwerbstätige Unterhaltspflichtige enthält 2026 bis zu 520 € für Unterkunft einschließlich Nebenkosten und Heizung. In vielen Regionen reicht das kaum für eine Wohnung mit zusätzlichem Kinderzimmer. Höhere angemessene Wohnkosten können zwar unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden. Trotzdem stellt sich die Frage, warum ein Elternteil überhaupt darum kämpfen muss, seinem eigenen Kind einen angemessenen Platz in seinem Zuhause bieten zu können.
Wenn der Selbstbehalt keinen Platz für das eigene Kind lässt
Es gibt Fragen, die Kinder stellen und auf die Erwachsene keine gute Antwort haben. „Mama, warum hat Papa kein Zimmer für mich?“ Diese Frage stellt kein Kind aus Boshaftigkeit. Es stellt sie, weil es etwas beobachtet, das es nicht versteht. Bei der Mutter gibt es vielleicht ein eigenes Zimmer, ein eigenes Bett, einen Schrank mit den eigenen Sachen und einen Rückzugsort, der ganz selbstverständlich zum Zuhause gehört. Beim Vater schläft das Kind dagegen vielleicht auf dem Sofa, auf einer Luftmatratze im Wohnzimmer oder in einem improvisierten Bereich, der kein echtes Kinderzimmer ist.
Und dann kommt die Frage: Warum?
Was der Selbstbehalt für Wohnen vorsieht
Der notwendige Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern beträgt für einen erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen im Jahr 2026 monatlich 1.450 €. Darin sind bis zu 520 € für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung enthalten. Diese 520 € sind damit eine wichtige Größe innerhalb der unterhaltsrechtlichen Betrachtung der eigenen Wohnkosten.
Wichtig ist allerdings eine Differenzierung: Die 520 € bedeuten nicht, dass ein Unterhaltspflichtiger unter allen Umständen auf genau diese Wohnkosten begrenzt ist. Die Düsseldorfer Tabelle sieht ausdrücklich vor, dass der Selbstbehalt erhöht werden kann, wenn die tatsächlichen angemessenen Wohnkosten diesen Betrag überschreiten. Genau diese Möglichkeit wird in der öffentlichen Diskussion jedoch häufig nicht wahrgenommen.
Denn die entscheidende Frage ist nicht nur, was rechtlich grundsätzlich möglich ist. Sie lautet auch: Wie sieht die Realität für einen Elternteil aus, der eine Wohnung benötigt, in der sein Kind regelmäßig übernachten und sich tatsächlich zuhause fühlen kann?
Was 520 € Warmmiete im Jahr 2026 bedeuten
In vielen Städten ist eine Warmmiete von 520 € bereits für eine kleine Wohnung schwer zu realisieren. In besonders angespannten Wohnungsmärkten kann dieser Betrag selbst für ein kleines Apartment kaum ausreichen. Wer zusätzlich ein eigenes Kinderzimmer benötigt, steht vor einer noch schwierigeren Situation.
Eine Einzimmerwohnung kann für einen alleinstehenden Erwachsenen möglicherweise ausreichend sein. Für einen Vater, dessen Kind regelmäßig bei ihm lebt oder übernachtet, ist sie jedoch etwas völlig anderes als eine Wohnung mit einem zusätzlichen Zimmer. Das Kind braucht einen Schlafplatz, Platz für Kleidung und persönliche Dinge und je nach Alter vielleicht auch einen Schreibtisch oder einen Bereich zum Spielen.
Wer deshalb eine größere Wohnung mietet, weil er seinem Kind einen eigenen Raum geben möchte, hat höhere Wohnkosten. Diese Mehrkosten können unter bestimmten Voraussetzungen unterhaltsrechtlich berücksichtigt werden. Sie sind aber zunächst einmal eine reale finanzielle Belastung, die jeden Monat bezahlt werden muss.
Für ein Kind bedeutet ein eigenes Zimmer mehr als ein zusätzliches Bett. Es ist ein Ort für Kleidung, Spielzeug, Schulmaterial und persönliche Dinge. Vor allem vermittelt es: Hier ist mein Platz. Hier darf ich sein.
Wenn der Vater nur noch eine kleine Wohnung bezahlen kann
Die finanzielle Realität kann dazu führen, dass ein Elternteil bei der Wohnungssuche ganz anders entscheiden muss, als er es für sein Kind eigentlich möchte. Wer nach Unterhalt und den übrigen notwendigen Ausgaben nur einen begrenzten Betrag für das eigene Wohnen zur Verfügung hat, wird bei der Wohnungssuche zwangsläufig Kompromisse machen müssen. Dann lautet die Frage nicht mehr: „Welche Wohnung wäre für mein Kind und mich gut?“ Sie lautet: „Welche Wohnung kann ich mir überhaupt noch leisten?“
Das kann dazu führen, dass ein eigenes Kinderzimmer zum finanziellen Luxus wird. Und genau an diesem Punkt geht es nicht mehr nur um die Größe einer Wohnung. Es geht um die Frage, welchen Stellenwert die tatsächliche Elternschaft im Unterhaltsrecht hat.
Denn ein Kind, das regelmäßig jedes zweite Wochenende oder während der Ferien beim Vater ist, braucht nicht nur einen Platz zum Schlafen. Es braucht das Gefühl, dass es auch in diesem Haushalt dazugehört.
Was das mit dem Kind macht
Kinder brauchen Stabilität. Sie brauchen nicht zwingend zwei identische Kinderzimmer und auch nicht in jedem Fall zwei vollständig ausgestattete Haushalte. Aber sie brauchen das Gefühl, bei beiden Eltern willkommen zu sein und einen festen Platz zu haben.
Ein eigenes Bett, eigene Kleidung und persönliche Dinge können dabei eine wichtige Rolle spielen. Sie vermitteln dem Kind: Ich komme nicht nur zu Besuch. Ich habe auch hier meinen Platz.
Wenn ein Kind dagegen regelmäßig auf dem Sofa schläft und seine Sachen jedes Mal in einer Tasche mitbringt, kann das zumindest das Gefühl verstärken, dass es beim Vater eher zu Gast als zuhause ist. Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass ein Kind automatisch eine schlechtere Beziehung zu seinem Vater hat, nur weil es kein eigenes Zimmer besitzt. Die Bindung zwischen Eltern und Kindern hängt von vielen Faktoren ab. Die räumlichen Bedingungen können aber dazu beitragen, wie selbstverständlich sich ein Kind in einem Haushalt fühlt.
Und genau deshalb sollte die Frage nach angemessenem Wohnraum im Unterhaltsrecht nicht ausschließlich als Kostenfrage betrachtet werden.
Wenn der Vater für sein Kind mehr Wohnraum braucht
Ein Vater, der sein Kind regelmäßig betreut, benötigt möglicherweise mehr Wohnraum als ein alleinstehender Mann ohne Kinder. Das ist keine extravagante Forderung, sondern kann eine unmittelbare Folge seiner Elternrolle sein. Ein Kind braucht einen Schlafplatz, Platz für Kleidung und persönliche Dinge und abhängig vom Alter weitere Bereiche für Schule, Freizeit und Rückzug.
Wenn ein Vater diesen Raum schaffen möchte, steigen seine Wohnkosten. Die entscheidende Frage lautet deshalb: Wie soll ein Unterhaltspflichtiger seinem Kind einen angemessenen Platz in seinem Haushalt bieten, wenn die tatsächlichen Wohnkosten seine finanziellen Möglichkeiten übersteigen?
Wer sein Kind regelmäßig bei sich betreut, braucht nicht nur ein Dach über dem eigenen Kopf. Er braucht Wohnraum, in dem das Kind tatsächlich leben, schlafen und sich zuhause fühlen kann. Diese Realität sollte bei der Betrachtung der Leistungsfähigkeit nicht unsichtbar werden.
Ein Beispiel aus unserer Petition
Bartlomiej aus Wietzendorf hat unter unserer Petition seine eigene Situation beschrieben. Nach seiner Schilderung zahlt er 1.350 € Unterhalt und zusätzlich 1.100 € Kaltmiete für eine Wohnung mit Kinderzimmer. Nach seiner Darstellung bleiben ihm danach nur etwa 250 €.
Seine Geschichte zeigt, wie schnell verschiedene Positionen einer Unterhaltsberechnung miteinander kollidieren können. Auf der einen Seite steht die Verantwortung für das Kind. Auf der anderen Seite stehen die tatsächlichen Kosten für das eigene Leben und die Wohnung, in der das Kind überhaupt betreut werden soll.
Wenn ein Elternteil sich eine größere Wohnung nur deshalb leistet, weil er seinem Kind einen eigenen Raum bieten möchte, stellt sich die Frage, ob dieses zusätzliche Wohnen wirklich ausschließlich als private Ausgabe betrachtet werden kann. Denn der Grund für den zusätzlichen Wohnraum liegt in diesem Fall gerade in der Elternschaft.
Der Selbstbehalt muss die Lebensrealität abbilden
Der Selbstbehalt soll sicherstellen, dass ein Unterhaltspflichtiger trotz seiner Unterhaltspflichten seinen notwendigen eigenen Lebensunterhalt bestreiten kann. Die 1.450 € für Erwerbstätige sind deshalb kein frei verfügbares Einkommen. Daraus müssen die notwendigen Kosten des eigenen Lebens gedeckt werden.
Wenn darin bis zu 520 € für Unterkunft einschließlich Nebenkosten und Heizung vorgesehen sind, stellt sich angesichts der regional sehr unterschiedlichen Mietpreise die Frage, ob dieser Betrag überall noch eine realistische Orientierung darstellt. Die Düsseldorfer Tabelle erkennt die Problematik grundsätzlich an und sieht eine Erhöhung des Selbstbehalts bei höheren angemessenen Wohnkosten vor.
Das ist wichtig. Aber eine faire Regelung muss auch praktisch funktionieren. Wenn Eltern erst umfangreich darlegen müssen, warum sie eine größere Wohnung benötigen, warum die Mehrkosten angemessen sind und warum diese Kosten mit der Betreuung des Kindes zusammenhängen, kann aus einer eigentlich selbstverständlichen Frage ein weiterer rechtlicher Konflikt entstehen.
Was reformiert werden muss
Eine moderne Regelung sollte deshalb die tatsächlichen regionalen Wohnkosten stärker berücksichtigen. Eine bundesweit einheitliche Orientierung kann zwar notwendig sein, darf aber nicht so verstanden werden, als würden alle Menschen in Deutschland unter denselben Wohnbedingungen leben.
Vor allem muss berücksichtigt werden, dass ein Elternteil mit regelmäßigem Umgang oder umfangreicher Betreuung andere Wohnbedürfnisse haben kann als eine alleinstehende Person ohne Kinder. Wer nachweislich höheren angemessenen Wohnraum benötigt, um sein Kind regelmäßig bei sich aufnehmen zu können, sollte diese Situation unkompliziert und transparent geltend machen können.
Das sollte nicht erst dann funktionieren, wenn ein Gericht im Einzelfall davon überzeugt werden muss.
Ein Kind hat ein Recht darauf, dass beide Elternteile ihrer Verantwortung nachkommen. Dazu gehört finanzielle Verantwortung. Dazu gehört aber auch, einen Ort zu schaffen, an dem das Kind tatsächlich leben kann.
Jedes Kind braucht einen Platz bei beiden Eltern
Die Diskussion über Unterhalt wird häufig auf Geld reduziert. Wie viel muss der Vater zahlen? Wie hoch ist der Tabellenbetrag? Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Doch hinter diesen Zahlen steht eine viel größere Frage: Wie können Kinder nach einer Trennung bei beiden Eltern wirklich zuhause sein?
Dazu gehört Zeit. Dazu gehört Betreuung. Dazu gehört Verlässlichkeit. Und dazu gehört auch ein angemessener Wohnraum.
Ein Kinderzimmer ist dabei kein Statussymbol und kein Luxus. Es ist für viele Familien ein ganz normaler Bestandteil eines kindgerechten Zuhauses.
Wenn ein Vater eine größere Wohnung benötigt, weil sein Kind regelmäßig bei ihm lebt, sollte das Unterhaltsrecht diese Realität nicht aus dem Blick verlieren.
Was FairBessern fordert
FairBessern fordert deshalb eine Unterhaltsberechnung, die die tatsächlichen Lebensbedingungen beider Elternteile stärker berücksichtigt. Dazu gehören realistische Wohnkosten, regionale Unterschiede und die tatsächliche Betreuung des Kindes.
Der Selbstbehalt muss so ausgestaltet sein, dass ein Elternteil nicht zwischen Unterhaltszahlung und einem angemessenen Zuhause für sein Kind wählen muss. Wenn ein Vater eine größere Wohnung benötigt, weil sein Kind regelmäßig bei ihm lebt, sollte die dadurch entstehende angemessene Mehrbelastung nachvollziehbar und systematisch berücksichtigt werden können.
Jedes Kind verdient einen Platz bei seinem Vater. Nicht nur einen Schlafplatz für ein Wochenende, sondern einen Ort, an dem es sich zuhause fühlen kann.
Das ist kein Luxus. Das ist gelebte Elternschaft und damit auch eine Frage des Kindeswohls.
