News  ·  14. April 2026  ·  Allgemein

Pfändungsfreigrenze 2026 steigt — der Selbstbehalt bleibt zurück

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Der gesetzliche Existenzschutz wächst. Für Unterhaltspflichtige jedoch nicht.

Zum 1. Juli 2026 steigt die gesetzliche Pfändungsfreigrenze nach § 850c ZPO auf 1.589,99 € monatlich. Veröffentlicht wurde die Änderung am 26. März 2026 im Bundesgesetzblatt.

Für viele Menschen ist das eine gute Nachricht. Denn die Pfändungsfreigrenze soll sicherstellen, dass trotz Schulden ein Mindestbetrag zum Leben verbleibt. Sie dient dem Schutz des Existenzminimums.

Doch genau dort beginnt ein Widerspruch, der immer mehr Betroffene fassungslos zurücklässt.

Denn während die Pfändungsfreigrenze regelmäßig steigt, bleibt der Selbstbehalt im Unterhaltsrecht nahezu unverändert.

Erwerbstätige Unterhaltspflichtige erhalten weiterhin 1.450 €. Nicht erwerbstätige sogar nur 1.200 €.

Die Lücke zwischen Pfändungsschutz und Selbstbehalt wächst weiter

Die Zahlen zeigen deutlich, wie groß der Unterschied inzwischen geworden ist:

Bis 30.06.2026:

  • Pfändungsfreigrenze: 1.559,99 €
  • Selbstbehalt Erwerbstätige: 1.450 €
  • Abstand: 109,99 €

Ab 01.07.2026:

  • Pfändungsfreigrenze: 1.589,99 €
  • Selbstbehalt Erwerbstätige: 1.450 €
  • Abstand: 139,99 €

Das bedeutet: Der gesetzliche Schutz für Menschen ohne Unterhaltspflicht steigt weiter — während unterhaltspflichtige Eltern finanziell zurückbleiben.

Und genau das wirft eine entscheidende Frage auf:

Warum wird jemand, der gesetzlich Verantwortung für ein Kind trägt, schlechter geschützt als jemand ohne Unterhaltspflicht?

Der Selbstbehalt verliert jedes Jahr an realem Wert

Viele Menschen hören beim Begriff „Selbstbehalt“ zunächst nur eine Zahl. Doch hinter dieser Zahl steht die Frage, ob ein Mensch überhaupt noch eigenständig leben kann.

Miete.
Strom.
Lebensmittel.
Fahrtkosten.
Versicherungen.
Umgangskosten für das eigene Kind.

All diese Ausgaben steigen seit Jahren spürbar an.

Der Selbstbehalt dagegen entwickelt sich deutlich langsamer — und bleibt in manchen Jahren sogar vollständig unverändert.

Dadurch entsteht ein schleichender Effekt:
Der reale finanzielle Spielraum sinkt immer weiter.

Viele Betroffene merken das längst im Alltag. Rücklagen werden unmöglich. Jede unerwartete Ausgabe wird zum Problem. Manche verzichten auf notwendige Anschaffungen, verschieben Arztbesuche oder geraten zunehmend in Schulden.

Und trotzdem wird in der öffentlichen Debatte häufig nur über die Höhe des Unterhalts gesprochen — kaum jedoch über die tatsächliche Lebensrealität der Unterhaltspflichtigen.

Pfändungsfreigrenze und Selbstbehalt verfolgen eigentlich dasselbe Ziel

Dabei verfolgen beide Regelungen ursprünglich einen ähnlichen Gedanken:
Ein Mensch soll trotz finanzieller Verpflichtungen ein Existenzminimum behalten.

Die Pfändungsfreigrenze schützt Menschen vor vollständiger wirtschaftlicher Entwertung durch Schulden.

Der Selbstbehalt soll eigentlich verhindern, dass Unterhaltspflichtige selbst sozial abstürzen.

Doch inzwischen entsteht der Eindruck, dass diese Schutzmechanismen unterschiedlich bewertet werden.

Denn während die Pfändungsfreigrenze regelmäßig angepasst wird, orientiert sich der Selbstbehalt oft nicht ausreichend an den realen Preisentwicklungen des Alltags.

Die Folgen treffen nicht nur Unterhaltspflichtige

Viele Betroffene versuchen trotz finanzieller Belastung weiterhin alles, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden.

Sie arbeiten trotz gesundheitlicher Probleme weiter.
Sie verzichten auf eigene Bedürfnisse.
Sie nehmen Nebenjobs an.
Sie sparen an Freizeit, Ernährung oder sozialer Teilhabe.

Doch dauerhafte finanzielle Überlastung bleibt nicht ohne Folgen.

Psychischer Druck, Erschöpfung und Perspektivlosigkeit nehmen zu. Manche verlieren irgendwann die Stabilität, die eigentlich Voraussetzung für verlässliche Unterhaltszahlungen wäre.

Und genau dadurch entsteht ein Problem, das am Ende auch Kinder betrifft.

Denn ein System funktioniert langfristig nur dann, wenn die Verpflichtungen realistisch erfüllbar bleiben.

Warum die Petition eine Anpassung fordert

Genau deshalb fordert die Petition an den Deutschen Bundestag eine grundlegende Reform des Selbstbehalts.

Die Pfändungsfreigrenze sollte mindestens als Orientierung dienen, wenn es um den Existenzschutz unterhaltspflichtiger Eltern geht.

Denn wer gesetzlich Verantwortung für ein Kind übernimmt, darf finanziell nicht schlechter gestellt werden als jemand ohne Unterhaltspflicht.

Dabei geht es nicht darum, Unterhalt infrage zu stellen. Kinder brauchen finanzielle Sicherheit.

Aber ein gerechtes Unterhaltsrecht muss gleichzeitig sicherstellen, dass Unterhaltspflichtige selbst nicht dauerhaft unter das gesellschaftliche Existenzminimum gedrückt werden.

Ein moderner Existenzschutz braucht Realitätssinn

Die steigende Pfändungsfreigrenze zeigt eigentlich deutlich, dass der Staat die gestiegenen Lebenshaltungskosten anerkennt.

Doch genau dieser Realitätssinn muss auch beim Selbstbehalt ankommen.

Denn ein Existenzminimum darf nicht davon abhängen, ob jemand Unterhaltspflichten hat oder nicht.

Ein moderner Sozialstaat muss Verantwortung ermöglichen — nicht Menschen trotz Verantwortung dauerhaft an die finanzielle Grenze bringen.

📊 Quelle: BGBl. 2026 I Nr. 80 vom 26.03.2026 · fairbessern.org/fakten

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