Was passiert, wenn ein Elternteil wegen der Pflege eigener Kinder nicht in Vollzeit arbeiten kann, ihm aber trotzdem ein höheres Einkommen zugerechnet wird? Der Fall einer Familie aus Pirna zeigt, wie weit die rechnerische Unterhaltswelt von der tatsächlichen Lebenssituation entfernt sein kann. Zwei Kinder mit erheblichem Unterstützungsbedarf, eingeschränkte Erwerbsmöglichkeiten und hohe Wohnkosten treffen auf ein System, das mitunter mit Zahlen arbeitet, die tatsächlich gar nicht zur Verfügung stehen.
Wenn Zahlen auf eine Lebensrealität treffen, die es so nicht gibt
Es gibt Fälle im Unterhaltsrecht, bei denen man irgendwann aufhört, nur über Paragraphen und Berechnungstabellen nachzudenken. Dann geht es plötzlich um Menschen, um Familien und um Kinder, deren tatsächlicher Alltag mit den Zahlen einer Unterhaltsberechnung kaum noch zusammenpasst.
Eine Frau aus Pirna hat uns genau von einer solchen Situation berichtet. Ihr Mann ist unterhaltspflichtig. Gleichzeitig haben die beiden zwei leibliche Kinder mit erheblichem Unterstützungs- und Pflegebedarf. Eines der Kinder hat nach ihrer Schilderung Pflegegrad 2 und einen Grad der Behinderung von 100 Prozent, das andere ebenfalls Pflegegrad 2 und einen Grad der Behinderung von 40 Prozent.
Die Familie beschreibt eine Situation, in der beide Eltern nicht einfach in Vollzeit arbeiten können, weil die Versorgung und Pflege der eigenen Kinder Zeit erfordert. Trotzdem werde ihrem Mann bei der Unterhaltsberechnung ein Einkommen zugerechnet, das tatsächlich nicht zur Verfügung steht.
Die Frau schreibt dazu:
„Wir können beide nicht Vollzeit arbeiten, um die Pflege der Kinder zu gewähren. Trotzdem wird ihm fiktiv Geld angerechnet, welches wir nicht zur Verfügung haben.“
Dieser Satz bringt das Problem auf den Punkt: Was passiert, wenn eine rechnerische Leistungsfähigkeit und die tatsächliche Leistungsfähigkeit eines Menschen dauerhaft auseinanderfallen?
Fiktives Einkommen hat einen nachvollziehbaren Zweck
Das deutsche Unterhaltsrecht kennt die sogenannte Erwerbsobliegenheit. Wer grundsätzlich leistungsfähig ist, soll seine Arbeitskraft auch einsetzen, um seiner Unterhaltspflicht nachzukommen. Dahinter steht ein nachvollziehbarer Gedanke: Niemand soll sich seiner Verantwortung gegenüber seinem Kind dadurch entziehen können, dass er freiwillig weniger arbeitet oder vorhandene Erwerbsmöglichkeiten nicht nutzt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann deshalb bei der Unterhaltsberechnung ein Einkommen berücksichtigt werden, das tatsächlich nicht erzielt wird. Dieses sogenannte fiktive Einkommen soll abbilden, was ein Unterhaltspflichtiger bei zumutbarer Erwerbstätigkeit erzielen könnte.
Das Instrument erfüllt damit zunächst eine wichtige Funktion. Ohne eine solche Möglichkeit könnte ein Elternteil seine Erwerbstätigkeit theoretisch beliebig reduzieren und dadurch seine Unterhaltspflicht künstlich verringern.
Doch genau wie jedes rechtliche Instrument hat auch die Zurechnung fiktiven Einkommens Grenzen. Besonders problematisch wird es dann, wenn ein geringeres tatsächliches Einkommen nicht auf einer freiwilligen Entscheidung beruht, sondern auf Umständen, die sich der betroffene Elternteil nicht einfach aussuchen kann.
Erwerbsobliegenheit soll verhindern, dass Unterhaltspflichten bewusst umgangen werden. Sie darf aber nicht dazu führen, dass notwendige Pflege- und Betreuungsleistungen schlicht ausgeblendet werden und anschließend ein Einkommen zugrunde gelegt wird, das unter den tatsächlichen Umständen gar nicht erzielt werden kann.
Wenn Pflege zur Erwerbshürde wird
Der Fall aus Pirna macht diese Grenze besonders deutlich. Nach den Angaben der Familie geht es nicht um die Frage, ob ein Elternteil lieber mehr Freizeit hätte oder sich einer Arbeit entziehen möchte. Es geht um zwei Kinder mit einem erheblichen Unterstützungsbedarf.
Wer Kinder mit Pflegebedarf versorgt, muss seinen Alltag danach ausrichten. Arzttermine, Therapien, Betreuung, Pflege und die alltägliche Unterstützung können einen erheblichen zeitlichen Umfang erreichen. Welche Erwerbstätigkeit daneben tatsächlich möglich und zumutbar ist, hängt deshalb von der konkreten Situation der Familie ab.
Genau deshalb darf die Tatsache, dass ein Elternteil theoretisch mehr arbeiten könnte, nicht automatisch mit der tatsächlichen Möglichkeit gleichgesetzt werden, dieses Einkommen auch zu erzielen.
Das ist ein entscheidender Unterschied. Ein Mensch kann arbeitswillig sein und trotzdem nicht in der Lage sein, eine bestimmte Arbeitszeit zu leisten. Ein Elternteil kann seiner Verantwortung nachkommen und gleichzeitig durch die Pflege seiner Kinder daran gehindert sein, ein höheres Einkommen zu erzielen.
Wenn in einer solchen Situation trotzdem ein höheres Einkommen angesetzt wird, entsteht eine problematische Diskrepanz: Der Unterhalt wird auf Grundlage einer finanziellen Leistungsfähigkeit berechnet, die in der tatsächlichen Lebenssituation möglicherweise überhaupt nicht vorhanden ist.
Zwei Kinder dürfen in der Berechnung nicht unsichtbar werden
Besonders wichtig ist dabei ein Aspekt, der in der Diskussion über Unterhalt leicht verloren geht. Die Familie aus Pirna besteht nicht nur aus einem unterhaltspflichtigen Vater und den Kindern, für die Unterhalt gezahlt werden soll. Es gibt weitere Kinder, die ebenfalls auf ihre Eltern angewiesen sind.
Wenn diese Kinder einen erheblichen Pflege- und Betreuungsbedarf haben, beeinflusst das zwangsläufig die wirtschaftliche und zeitliche Leistungsfähigkeit der gesamten Familie. Eine Unterhaltsberechnung, die ausschließlich auf die Verpflichtung gegenüber einem bestimmten Kind schaut, kann diese weiteren Belastungen nicht einfach ausblenden.
Das bedeutet nicht, dass andere Kinder automatisch Vorrang haben oder dass Unterhaltspflichten beliebig reduziert werden können. Es bedeutet vielmehr, dass eine faire Berechnung die gesamte Unterhaltssituation kennen und berücksichtigen muss.
Gerade bei mehreren unterhaltsberechtigten Kindern kann die Frage nach der tatsächlichen Leistungsfähigkeit deshalb entscheidend sein.
Ein Einkommen auf dem Papier sagt allein noch nicht, wie viel Geld einer Familie tatsächlich zur Verfügung steht. Pflege, Betreuung, Wohnkosten und weitere Unterhaltspflichten können die reale finanzielle Situation erheblich verändern.
Und dann sind da noch die Wohnkosten
Die Frau aus Pirna beschreibt neben dem fiktiven Einkommen ein weiteres Problem. Ihr Mann zahle rund 700 Euro Miete. Bei der Unterhaltsberechnung würden davon nach ihrer Darstellung jedoch lediglich 225 Euro berücksichtigt.
Hier muss man juristisch genauer unterscheiden: Beim Selbstbehalt werden Wohnkosten in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien grundsätzlich mit einem bestimmten Betrag berücksichtigt. Ob und unter welchen Voraussetzungen darüber hinausgehende tatsächliche Wohnkosten berücksichtigt werden können, hängt jedoch von der konkreten Fallgestaltung und den jeweiligen unterhaltsrechtlichen Regeln ab.
Für die betroffene Familie bleibt dennoch eine nachvollziehbare Frage: Was passiert, wenn die tatsächlichen angemessenen Wohnkosten deutlich über dem Betrag liegen, der in der Berechnung berücksichtigt wird?
Gerade für Eltern, die auch Wohnraum für ihre Kinder benötigen, kann diese Differenz erheblich sein. Eine Wohnung muss nicht nur zum eigenen Leben ausreichen. Sie muss gegebenenfalls auch Platz dafür bieten, dass die eigenen Kinder dort übernachten, betreut und versorgt werden können.
Wenn ein großer Teil der tatsächlichen Wohnkosten nicht in der Berechnung berücksichtigt wird, muss die Familie diese Differenz aus dem verbleibenden Einkommen auffangen. Das kann den finanziellen Spielraum erheblich reduzieren.
Die Frage nach dem angemessenen Selbstbehalt
Damit kommen wir zu einer grundsätzlichen Frage des Unterhaltsrechts: Wie hoch muss der Selbstbehalt sein, damit ein unterhaltspflichtiger Elternteil seine eigenen notwendigen Lebenshaltungskosten tatsächlich decken kann?
Der Selbstbehalt soll sicherstellen, dass der Unterhaltspflichtige nicht unter das Existenzminimum fällt. Er ist deshalb kein „Bonus“ für denjenigen, der Unterhalt zahlt, sondern ein notwendiger Bestandteil einer funktionierenden Unterhaltsberechnung.
Wenn allerdings tatsächliche Lebenshaltungskosten deutlich höher liegen als die in den unterhaltsrechtlichen Berechnungen angesetzten Pauschalen, kann die Frage entstehen, ob die pauschale Betrachtung noch ausreichend realitätsnah ist.
Das gilt insbesondere dann, wenn besondere Belastungen hinzukommen. Pflegebedürftige Kinder, eingeschränkte Erwerbsmöglichkeiten und zusätzliche Wohnkosten können eine Familie finanziell erheblich belasten.
Was dieser Fall über das System zeigt
Der Fall aus Pirna beweist nicht, dass jede Anrechnung eines fiktiven Einkommens falsch ist. Er beweist auch nicht, dass die von der Familie geschilderte konkrete Unterhaltsberechnung rechtlich fehlerhaft ist. Dafür müsste man die vollständigen Unterlagen, die Berechnung und die konkrete Entscheidung prüfen.
Aber der Fall zeigt ein strukturelles Problem, über das gesprochen werden muss: Ein Unterhaltsrecht kann nur dann gerecht sein, wenn es zwischen freiwilliger Einkommensreduzierung und objektiv eingeschränkter Erwerbsfähigkeit unterscheiden kann.
Es macht einen erheblichen Unterschied, ob jemand bewusst weniger arbeitet, obwohl er problemlos mehr arbeiten könnte, oder ob die Betreuung und Pflege eigener Kinder eine Vollzeittätigkeit tatsächlich unmöglich oder unzumutbar macht.
Diese Unterscheidung muss in einer modernen Unterhaltsberechnung sichtbar werden.
Was FairBessern fordert
FairBessern fordert deshalb keinen Freibrief für Eltern, die ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen wollen. Kindesunterhalt bleibt wichtig. Kinder haben einen Anspruch darauf, dass beide Eltern ihrer Verantwortung gerecht werden.
Aber Verantwortung funktioniert nicht, wenn die Berechnung die tatsächlichen Möglichkeiten eines Menschen ignoriert.
Wer wegen der Pflege eigener Kinder nachweislich nicht in dem Umfang arbeiten kann, der einer fiktiven Einkommensberechnung zugrunde gelegt wird, darf nicht einfach so behandelt werden, als stünde dieses Einkommen tatsächlich zur Verfügung. Ebenso müssen notwendige und angemessene Wohnkosten sowie weitere erhebliche Belastungen realistisch betrachtet werden.
Ein modernes Unterhaltsrecht muss deshalb nicht nur fragen: Was könnte dieser Elternteil theoretisch verdienen?
Es muss auch fragen: Was kann dieser Elternteil unter seinen tatsächlichen Lebensbedingungen realistisch verdienen und welche notwendigen Belastungen muss er gleichzeitig tragen?
Die Kinder dürfen nicht zwischen den Zahlen verschwinden
Am Ende steht bei diesem Fall eine besonders schwierige Situation. Zwei Kinder benötigen nach den Angaben der Familie intensive Unterstützung. Ihre Eltern können deshalb ihre Erwerbstätigkeit nicht uneingeschränkt ausüben. Gleichzeitig besteht eine Unterhaltspflicht gegenüber weiteren Kindern.
Das ist kein einfacher Fall. Gerade deshalb verdient er eine genaue und individuelle Betrachtung und keine Berechnung, die sich allein auf theoretische Zahlen stützt.
Unterhaltsrecht soll Kindern Sicherheit geben. Es darf deshalb nicht dazu führen, dass andere Kinder oder die Familie des Unterhaltspflichtigen aus der Betrachtung verschwinden.
Die Realität muss Ausgangspunkt der Berechnung sein. Nicht eine Realität, die nur auf dem Papier existiert.
Für ein Unterhaltsrecht, das Menschen nicht wegrechnet
Die Geschichte aus Pirna ist ein Beispiel dafür, warum FairBessern eine grundlegende Reform des Unterhaltsrechts fordert. Ein gerechtes System muss die Interessen des Kindes schützen und gleichzeitig die tatsächliche Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils berücksichtigen.
Dazu gehört auch die Anerkennung von Pflege- und Betreuungsleistungen, die Berücksichtigung weiterer unterhaltsberechtigter Kinder und eine realistische Betrachtung notwendiger Lebenshaltungskosten.
Denn hinter jedem bereinigten Einkommen, jedem Selbstbehalt und jedem Zahlbetrag steht ein Mensch. Und hinter jeder unterhaltsrechtlichen Berechnung stehen Kinder, deren Leben von diesen Entscheidungen unmittelbar betroffen ist.
Das System muss diese Realität sehen.
