News  ·  04. September 2026  ·  Finanzen

Wenn die Ex mehr verdient und der Vater trotzdem zahlt

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Kurz zusammengefasst

Was passiert, wenn die Mutter deutlich mehr verdient als der Vater und dieser trotzdem Kindesunterhalt zahlen muss? Das deutsche Unterhaltsrecht betrachtet im klassischen Residenzmodell vor allem das Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Das Einkommen des betreuenden Elternteils wird dagegen nicht in gleicher Weise zur Berechnung des Kindesunterhalts herangezogen. Genau diese unterschiedliche Betrachtung wird zunehmend zum Problem, wenn sich die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern deutlich unterscheiden.

Sie verdient mehr – er zahlt trotzdem: Das Einkommen, das das Unterhaltsrecht nicht sieht

Es gibt Konstellationen im Unterhaltsrecht, bei denen man zunächst zweimal hinschauen muss, weil das Ergebnis so gar nicht zu dem passt, was man intuitiv für eine faire Verteilung halten würde. Nicht, weil Kinder keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung hätten. Nicht, weil ein Elternteil von seiner Verantwortung entbunden werden soll. Sondern weil sich die wirtschaftliche Situation zweier Elternteile erheblich unterscheiden kann und das System diese Unterschiede nicht immer so berücksichtigt, wie man es erwarten würde.

Ein Mann aus Berlin hat unter unserer Petition genau eine solche Situation beschrieben. Er schreibt auf Englisch, weil ihn die Angelegenheit selbst betrifft: „My ex wife earns more than me. I am overburdened and paying more than the rent of the apartment where the children live.“ („Meine Ex-Frau verdient mehr als ich. Ich bin überlastet und zahle mehr als die Miete für die Wohnung, in der die Kinder leben.“)

Seine Ex-Frau verdient also mehr als er. Gleichzeitig empfindet er seine Unterhaltsbelastung als so hoch, dass er nach eigener Aussage mehr zahlt als die Miete der Wohnung, in der seine Kinder leben.

Natürlich lässt sich aus einem einzelnen Kommentar nicht ableiten, wie die gesamte wirtschaftliche Situation dieser Familie aussieht. Wir kennen weder alle Einkommen noch sämtliche Abzüge, Wohnkosten oder sonstigen Umstände. Genau deshalb sollte man aus diesem Fall auch kein pauschales Urteil über die Mutter oder den Vater ableiten.

Aber der Kommentar wirft eine grundsätzliche Frage auf, die unabhängig von diesem Einzelfall interessant ist: Warum wird beim klassischen Kindesunterhalt das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils so stark in den Mittelpunkt gestellt, während das Einkommen des betreuenden Elternteils grundsätzlich eine andere Rolle spielt?

Wenn einer verdient und der andere trotzdem zahlt

Die Antwort liegt zunächst in der Systematik des deutschen Unterhaltsrechts. Im klassischen Residenzmodell lebt das Kind überwiegend bei einem Elternteil. Dieser Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht grundsätzlich durch Betreuung, Versorgung und Erziehung. Der andere Elternteil leistet dagegen den sogenannten Barunterhalt.

Für die Höhe dieses Barunterhalts ist insbesondere das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils maßgeblich. Die Düsseldorfer Tabelle ordnet dieses Einkommen verschiedenen Einkommensgruppen zu und bestimmt daraus den jeweiligen Tabellenunterhalt.

Das ist zunächst eine klare und nachvollziehbare Systematik. Ein Kind soll finanziell abgesichert sein und der Elternteil, der nicht überwiegend im eigenen Haushalt betreut, soll seinen Anteil am finanziellen Bedarf des Kindes übernehmen.

Schwierig wird es allerdings dort, wo die wirtschaftlichen Verhältnisse der beiden Haushalte erheblich auseinandergehen. Denn dann kann ein Elternteil über ein deutlich höheres Einkommen verfügen, während der andere trotzdem einen erheblichen Teil seines eigenen Einkommens für den Barunterhalt aufbringen muss.

Das bedeutet nicht, dass das Einkommen des betreuenden Elternteils unter allen Umständen völlig bedeutungslos wäre. Es gibt im Unterhaltsrecht verschiedene Konstellationen, in denen die Einkommenssituation beider Elternteile eine Rolle spielen kann. Bei der klassischen Berechnung des Kindesunterhalts ist die Betrachtung aber eben nicht symmetrisch.

Das Problem beginnt dort, wo die Lebensrealität nicht mehr zur klassischen Rollenverteilung passt

Wenn beide Elternteile arbeiten, beide über eigenes Einkommen verfügen und die finanziellen Möglichkeiten der Haushalte deutlich voneinander abweichen, stellt sich zwangsläufig die Frage, ob eine Berechnung, die überwiegend am Einkommen des zahlenden Elternteils ansetzt, noch die tatsächliche wirtschaftliche Situation des Kindes und seiner beiden Eltern ausreichend abbildet.

Ein Einkommen kann sichtbar sein – das andere bleibt im Hintergrund

Stellen wir uns deshalb einmal ein vereinfachtes Beispiel vor. Der Vater verdient 1.800 Euro netto. Die Mutter verdient 3.000 Euro netto. Das Kind lebt überwiegend bei der Mutter.

Der Vater ist damit grundsätzlich barunterhaltspflichtig. Sein Einkommen wird bereinigt und bildet die Grundlage für die Ermittlung des Kindesunterhalts. Die Mutter erfüllt ihre Unterhaltspflicht dagegen in erster Linie durch die Betreuung des Kindes.

Das höhere Einkommen der Mutter führt deshalb nicht automatisch dazu, dass der vom Vater zu zahlende Kindesunterhalt entsprechend sinkt. Genau hier entsteht das Gefühl einer Schieflage, das auch in zahlreichen Diskussionen über die Reform des Unterhaltsrechts immer wieder auftaucht.

Denn aus Sicht des Vaters lautet die Rechnung möglicherweise sehr einfach: Ich habe weniger Einkommen als die Mutter, muss aber trotzdem den überwiegenden finanziellen Anteil außerhalb meines Haushalts tragen.

Aus Sicht der Mutter sieht die Rechnung dagegen anders aus. Sie betreut das Kind überwiegend und trägt dadurch die laufenden Kosten des Haushalts, die mit dem Kind verbunden sind. Ihre finanzielle Beteiligung besteht also nicht nur aus einer Überweisung, sondern auch aus Betreuung und Versorgung.

Beide Perspektiven können gleichzeitig richtig sein. Und genau deshalb reicht es nicht, einfach zu sagen, eine Seite werde bevorzugt. Die entscheidende Frage ist vielmehr, ob die heutige Berechnung beide Formen der Verantwortung und die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse noch angemessen zusammenführt.

Warum die Betreuung trotzdem berücksichtigt werden muss

Eine Reform darf an dieser Stelle nicht den Fehler machen, die Betreuungsleistung des betreuenden Elternteils kleinzureden. Ein Kind zu versorgen bedeutet Zeit, Organisation und Verantwortung. Arzttermine, Schule, Hausaufgaben, Einkäufe, Kleidung, Betreuung, Krankheiten und unzählige alltägliche Dinge lassen sich nicht auf einen Kontoauszug reduzieren.

Genau deshalb ist es grundsätzlich sinnvoll, dass der betreuende Elternteil seinen Unterhaltsbeitrag durch die tatsächliche Betreuung erfüllt.

Aber daraus folgt nicht zwangsläufig, dass sein eigenes Einkommen bei einer modernen Unterhaltsberechnung weitgehend im Hintergrund bleiben muss. Denn Betreuung und finanzielle Leistungsfähigkeit sind zwei unterschiedliche Dimensionen.

Ein Elternteil kann sehr viel betreuen und gleichzeitig sehr viel verdienen. Ein anderer Elternteil kann weniger betreuen und deutlich weniger verdienen. Wieder andere Familien leben das Wechselmodell und teilen die Betreuung nahezu hälftig. Die Lebenswirklichkeit ist längst vielfältiger als das klassische Modell, auf dem große Teile der Unterhaltslogik beruhen.

Genau diese Entwicklung macht die Diskussion so wichtig.

Die Realität moderner Familien hat sich verändert

Das traditionelle Bild, das dem klassischen Residenzmodell zugrunde liegt, ist einfach: Das Kind lebt überwiegend bei einem Elternteil, während der andere Elternteil vor allem finanziell beiträgt. Diese Konstellation gibt es selbstverständlich weiterhin. Sie ist aber nicht mehr die einzige Realität moderner Familien.

Mütter arbeiten heute in Vollzeit, Teilzeit oder selbstständig. Väter übernehmen Betreuung, holen Kinder aus der Schule ab, begleiten sie zu Arztterminen, kümmern sich um Hausaufgaben und verbringen große Teile der Woche mit ihnen. Manche Familien praktizieren ein Wechselmodell, andere eine erweiterte Betreuung. Und in vielen Fällen verdienen beide Elternteile ihr eigenes Geld.

Damit verändert sich auch die Frage danach, wie finanzielle Verantwortung gerecht verteilt werden kann.

Wenn beide Elternteile wirtschaftlich leistungsfähig sind, erscheint es zumindest diskussionswürdig, die finanzielle Verantwortung weiterhin überwiegend anhand des Einkommens nur eines Elternteils zu bestimmen.

Es geht nicht um „Mütter gegen Väter“

Eine faire Reform bedeutet nicht, dass Mütter weniger Verantwortung übernehmen sollen. Sie bedeutet auch nicht, dass Väter keinen Unterhalt mehr zahlen sollen. Es geht darum, Betreuung und finanzielle Leistungsfähigkeit beider Elternteile gemeinsam zu betrachten, damit die tatsächliche Belastung beider Haushalte sichtbar wird.

Die Multimillionärin und der Arbeiter

Matthias May aus Wandlitz formuliert die Problematik unter unserer Petition bewusst zugespitzt: „Die Reform ist wichtig, da es doch im doppelten Sinne völlig logikfrei ist, dass eine Multimillionärin immer noch Unterhalt von einem Arbeiter als Vater ihres Kindes einfordern kann und ihr Recht gegeben würde.“

Natürlich ist dieses Beispiel extrem. Es beschreibt nicht den Regelfall und darf deshalb auch nicht als typische Konstellation dargestellt werden. Gerade extreme Beispiele können aber sichtbar machen, wo eine Systematik an ihre Grenzen stößt.

Denn die eigentliche Frage lautet nicht, ob eine Multimillionärin tatsächlich in jedem denkbaren Fall Kindesunterhalt von einem Arbeiter verlangen könnte. Die interessante Frage lautet: Wie stark muss das Einkommen des betreuenden Elternteils sein, bevor es bei der Verteilung der finanziellen Verantwortung tatsächlich stärker berücksichtigt wird?

Und genau hier beginnt die politische Diskussion.

Ein Unterhaltsrecht, das aus einer Zeit stammt, in der die Rollen von Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung wesentlich eindeutiger verteilt waren, muss sich daran messen lassen, ob es mit den Familienverhältnissen der Gegenwart noch Schritt hält.

Was passiert, wenn der Zahlende selbst kaum noch Spielraum hat?

Die Frage nach dem Einkommen des anderen Elternteils ist nicht nur eine theoretische Diskussion. Sie kann für den Alltag des unterhaltspflichtigen Elternteils erhebliche Bedeutung haben.

Wenn nach Abzug des Unterhalts nur noch wenig vom eigenen Einkommen übrig bleibt, werden größere Ausgaben schwierig. Reparaturen, Kleidung, Urlaub, Freizeitaktivitäten oder Rücklagen können schnell zu einem Problem werden. Besonders kritisch wird es, wenn gleichzeitig die Kosten für das eigene Wohnen, Mobilität und die Betreuung des Kindes während der eigenen Umgangszeiten getragen werden müssen.

Dann entsteht eine Situation, in der ein Elternteil zwar seiner finanziellen Pflicht nachkommt, aber immer weniger Möglichkeiten hat, sein eigenes Leben zu organisieren und gleichzeitig eine aktive Rolle im Leben seines Kindes zu behalten.

Das ist genau der Punkt, an dem Unterhaltsrecht und Kindeswohl zusammengehören.

Denn ein Kind braucht nicht nur Geld. Es braucht auch Eltern, die Zeit, Kraft und Möglichkeiten haben, für es da zu sein.

Ein höheres Einkommen darf kein Grund sein, unsichtbar zu bleiben

Die Diskussion darf deshalb nicht bei der Frage enden, wie viel ein Vater zahlen muss. Sie muss auch fragen, wie die finanzielle Situation des gesamten Familiensystems aussieht.

Was verdient die Mutter? Was verdient der Vater? Wie hoch sind die Wohnkosten? Wie viel Betreuung übernimmt jeder Elternteil? Welche Kosten entstehen in beiden Haushalten? Wie häufig hält sich das Kind tatsächlich bei welchem Elternteil auf? Und wie verteilt sich die wirtschaftliche Belastung dadurch tatsächlich?

Eine solche Betrachtung wäre komplexer als die heutige Standardberechnung. Aber Komplexität allein kann kein Argument dafür sein, eine offensichtlich vielfältigere Lebensrealität dauerhaft mit vereinfachten Modellen abzubilden.

Gerade wenn Familienmodelle vielfältiger werden, braucht es Berechnungsmodelle, die diese Vielfalt berücksichtigen können.

Beide Einkommen. Beide Haushalte. Beide Eltern.

Eine zeitgemäße Unterhaltsberechnung sollte nicht nur fragen, was der unterhaltspflichtige Elternteil zahlen kann. Sie sollte auch berücksichtigen, welche finanziellen Möglichkeiten im anderen Haushalt vorhanden sind und wie Betreuung und Kosten tatsächlich zwischen den Eltern verteilt werden.

Was FairBessern fordert

FairBessern steht nicht für die Abschaffung des Kindesunterhalts. Kinder haben einen Anspruch darauf, dass beide Eltern Verantwortung übernehmen. Diese Verantwortung darf auch nach einer Trennung nicht enden.

Die Frage ist vielmehr, wie diese Verantwortung gerecht verteilt wird.

Wenn beide Elternteile über eigenes Einkommen verfügen, sollte dieses Einkommen bei einer modernen Unterhaltsberechnung angemessen berücksichtigt werden. Wenn beide Elternteile betreuen, sollte auch diese Betreuung in die Gesamtbetrachtung einfließen. Und wenn ein Elternteil aufgrund der bestehenden Berechnung dauerhaft an seine finanzielle Grenze gedrängt wird, muss auch dieser Umstand sichtbar werden.

Eine solche Reform wäre keine Reform gegen Mütter. Sie wäre auch keine Reform gegen Kinder. Sie wäre eine Reform für mehr Transparenz und eine gerechtere Verteilung der Verantwortung.

Denn es kann nicht das Ziel eines modernen Familienrechts sein, einen Elternteil möglichst stark finanziell zu belasten und die wirtschaftliche Situation des anderen Haushalts weitgehend getrennt davon zu betrachten.

Das Kind hat zwei Eltern. Es hat möglicherweise zwei Haushalte. Und beide Eltern bleiben auch nach einer Trennung für seine Zukunft verantwortlich.

Deshalb sollte auch die Berechnung dieser Verantwortung beide Seiten sichtbar machen.

Der Kommentar aus Berlin ist vielleicht nur ein einzelner Fall. Aber die Frage dahinter betrifft weit mehr Familien: Wenn die Mutter mehr verdient als der Vater, sollte dieses Einkommen dann wirklich nur eine untergeordnete Rolle spielen, während das Einkommen des Vaters die Höhe des Unterhalts maßgeblich bestimmt?

Wir finden: Diese Frage muss diskutiert werden.

Nicht mit Schuldzuweisungen. Nicht mit „Väter gegen Mütter“. Sondern mit Fakten, Transparenz und dem Blick auf die tatsächliche Lebenssituation von Kindern und Eltern.

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