News  ·  02. April 2026  ·  Allgemein

Du zahlst mit — obwohl es nicht dein Kind ist

Zurück zu News

Es gibt eine Gruppe von Menschen die im Unterhaltsrecht kaum vorkommt — obwohl sie direkt betroffen ist: die neuen Partnerinnen und Partner von Unterhaltspflichtigen.

Sie haben sich für einen Menschen entschieden. Für eine Beziehung. Für eine gemeinsame Zukunft. Was sie dabei oft nicht wussten: Sie entscheiden sich gleichzeitig für ein System das sie mitbestraft.

Denn wenn zwei Menschen zusammenziehen und Kosten teilen — Miete, Strom, Lebensmittel, Versicherungen — wertet das Unterhaltsrecht das als wirtschaftlichen Vorteil für den Unterhaltspflichtigen. Der Selbstbehalt kann in solchen Fällen sogar sinken. Der Bundesgerichtshof hat das in einem Beschluss vom 26. März 2025 (XII ZB 388/24) bestätigt: Bei Haushaltssynergien durch eine neue Partnerschaft kann der Selbstbehalt um bis zu 10 % abgesenkt werden.

Das Ergebnis: Wer als neuer Partner Seite an Seite kämpft — der wird vom System dafür bestraft dass er da ist.

Gleichzeitig gilt diese Logik nicht symmetrisch: Lebt der betreuende Elternteil in einer neuen Partnerschaft und teilt Fixkosten, bleibt das in der Unterhaltsberechnung meist unberücksichtigt.

Gleiches Prinzip. Unterschiedliche Behandlung.

Das ist eine strukturelle Schieflage die ein modernes Unterhaltsrecht nicht kennen darf. Beide Elternteile müssen gleichwertig betrachtet werden — und wirtschaftliche Vorteile oder Entlastungen dürfen nicht einseitig angerechnet werden.

Das ist eine der sechs konkreten Forderungen der Petition an den Deutschen Bundestag.

📊 Alle Quellen und Belege: fairbessern.org/fakten

👉 Jetzt Petition unterzeichnen

— René

Alle News ansehen