News  ·  15. April 2026  ·  Allgemein

Die Steuer-Falle — nach der Trennung steuerlich wie ein Kinderloser behandelt

Zurück zu News

Es gibt eine Schieflage im deutschen System die viele Unterhaltspflichtige hart trifft — und die in der öffentlichen Debatte kaum vorkommt: die steuerliche Behandlung nach einer Trennung.

Nach der Trennung werden Unterhaltspflichtige in der Regel in Steuerklasse 1 eingestuft. Das bedeutet: Sie werden steuerlich wie Singles ohne Kinder behandelt. Ihr Nettoeinkommen sinkt dadurch erheblich.

Gleichzeitig orientiert sich die Düsseldorfer Tabelle beim Unterhalt oft am Bruttoeinkommen oder an starren Sätzen. Das Ergebnis: Weniger Netto — aber gleiche oder sogar höhere Unterhaltslast.

Das ist ein systemischer Fehler. Es ist nicht nachvollziehbar Elternteile steuerlich wie Kinderlose zu behandeln während sie gleichzeitig die volle finanzielle Verantwortung für ein Kind tragen — Unterhalt zahlen, Umgangskosten tragen, einen zweiten Haushalt finanzieren.

Die Unterhaltslast muss sich steuerlich widerspiegeln. Das wäre nicht nur gerecht — es würde auch die tatsächliche Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen realistischer abbilden.

Das ist einer der strukturellen Punkte die eine grundlegende Reform des Unterhaltsrechts adressieren muss.

📊 Alle Quellen und Belege: fairbessern.org/fakten

👉 Jetzt Petition unterzeichnen — René

Alle News ansehen