Viele Menschen die von der Petition erfahren, fragen sich: Was ist eigentlich die Düsseldorfer Tabelle? Und warum ist sie so wichtig?
Die Antwort überrascht viele: Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Bundesgesetz. Sie ist eine Leitlinie — herausgegeben vom Oberlandesgericht Düsseldorf. Trotzdem wird sie von nahezu allen deutschen Familiengerichten als verbindlicher Maßstab angewendet.
Sie bestimmt zwei entscheidende Dinge:
Erstens: Wie viel Unterhalt muss gezahlt werden — abhängig vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes.
Zweitens: Wie viel bleibt dem Unterhaltspflichtigen zum Leben — der sogenannte Selbstbehalt.
Und genau hier liegt das Problem: Der Selbstbehalt für erwerbstätige Unterhaltspflichtige beträgt 1.450 € — und liegt damit unter der gesetzlichen Pfändungsfreigrenze von 1.559,99 € nach § 850c ZPO. Das bedeutet: Wer gesetzlich für ein Kind verantwortlich ist, wird vom System schlechter geschützt als jemand ohne jede Unterhaltspflicht.
Das Unterhaltsrecht wurde zuletzt 2007 grundlegend reformiert. Seitdem haben sich Lebenshaltungskosten, Familienmodelle und gesellschaftliche Realitäten fundamental verändert — die Tabelle nicht.
Das ist der Kern dessen was FairBessern fordert: Eine realitätsnahe Anpassung. Für alle Beteiligten. Auch für die Kinder.
👉 Jetzt unterzeichnen: fairbessern.org
— René