News  ·  16. April 2026  ·  Allgemein

Bezahlpapa — aber Besuchsonkel: Das Alles-oder-Nichts-Prinzip im Unterhaltsrecht

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Es gibt eine Formulierung die den Kern des Problems auf den Punkt bringt: Bezahlpapa — aber Besuchsonkel.

Ein Vater betreut sein Kind 45 % der Zeit. Er ist morgens beim Frühstück dabei. Er bringt das Kind zur Schule. Er hilft bei den Hausaufgaben. Er ist beim Zähneputzen abends dabei. Fast die Hälfte des Lebens seines Kindes.

Sein Unterhaltsbeitrag: 100 %. Ungekürzt. Als würde er sein Kind nur alle zwei Wochen für ein Wochenende sehen.

Das ist das Alles-oder-Nichts-Prinzip des deutschen Unterhaltsrechts. Es kennt im Wesentlichen nur zwei Zustände: Residenzmodell — ein Elternteil betreut überwiegend der andere zahlt voll. Wechselmodell ab 50 % — dann wird Betreuung anerkannt.

Alles dazwischen? Zählt nicht.

Was dieses System bewirkt ist fatal: Es setzt Anreize gegen mehr Betreuung. Ein Vater der von zwei Wochenenden auf drei Wochenenden plus einen Wochentag erhöht zahlt trotzdem denselben Unterhalt — hat aber höhere eigene Kosten für Verpflegung Unternehmungen und möglicherweise Wohnraum.

Das System belohnt Rückzug — und bestraft Engagement.

Betreuungsleistung muss im Unterhalt anerkannt werden — ab der ersten Stunde. Nicht erst wenn die magische Grenze von 50 % erreicht ist. Das ist eine der konkreten Forderungen der Petition an den Deutschen Bundestag.

👉 Jetzt Petition unterzeichnen — René

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