News  ·  30. September 2026  ·  Unterhalt

Reicht der Unterhalt wirklich für ein Kind – oder ist das eine Lüge?

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Kurz zusammengefasst

Auf der einen Seite sagen Mütter: Der Unterhalt reicht nicht. Auf der anderen Seite sagen Väter: Nach dem Unterhalt bleibt mir kaum noch etwas zum Leben. Beide Erfahrungen können gleichzeitig real sein. Das eigentliche Problem liegt deshalb möglicherweise nicht bei einer einzelnen Zahl, sondern bei der Frage, was diese Zahl überhaupt abbilden soll. Die Düsseldorfer Tabelle beschreibt einen unterhaltsrechtlichen Bedarf und keinen vollständigen Kassenbericht über die tatsächlichen Kosten eines Kindes. Gleichzeitig soll der Selbstbehalt das Existenzminimum des Unterhaltspflichtigen sichern. Zwischen diesen beiden Größen entsteht in der Praxis ein Spannungsfeld.

Die Frage, über die kaum gesprochen wird

Es gibt Fragen, die im Unterhaltsrecht immer wieder gestellt werden. Wie viel Unterhalt muss gezahlt werden? Wie hoch ist der Bedarf des Kindes? Welches Einkommen ist für die Berechnung maßgeblich? Und wie viel darf dem Unterhaltspflichtigen selbst bleiben?

Eine andere Frage gerät dabei leicht aus dem Blick: Reicht der Unterhalt tatsächlich aus, um die Kosten eines Kindes zu decken?

Wer die Kommentare unter unseren Beiträgen der vergangenen Wochen liest, bekommt darauf sehr unterschiedliche Antworten. Mütter berichten davon, dass der monatliche Unterhalt im Alltag kaum ausreicht. Väter berichten davon, dass ihnen nach der Unterhaltszahlung selbst nur noch ein sehr kleiner Betrag bleibt.

Das klingt zunächst wie ein Widerspruch. Ist der Unterhalt zu niedrig oder zu hoch?

Vielleicht ist genau diese Gegenüberstellung der falsche Ausgangspunkt.

Was Mütter im Alltag erleben

Wer ein Kind überwiegend betreut, kennt die vielen Ausgaben, die nicht immer schön planbar sind. Schuhe werden zu klein. Eine Winterjacke wird benötigt. Schulmaterial muss gekauft werden. Eine Klassenfahrt steht an. Ein Geburtstag kommt dazwischen. Ein Sportverein verlangt Beiträge. Ein Schwimmkurs kostet Geld. Dazu kommen Essen, Freizeit, Fahrten und zahlreiche kleinere Ausgaben, die sich über einen Monat hinweg summieren.

Keine dieser Ausgaben wirkt für sich genommen außergewöhnlich. Zusammengenommen können sie jedoch einen erheblichen Teil des Haushaltsbudgets ausmachen.

Deshalb ist es nachvollziehbar, wenn betreuende Eltern sagen: Der Unterhalt reicht bei mir nicht aus.

Und genau hier beginnt die erste wichtige Unterscheidung. Kindesunterhalt soll den unterhaltsrechtlichen Bedarf des Kindes abdecken. Er ist aber nicht einfach eine pauschale Erstattung sämtlicher Rechnungen, die im Alltag für ein Kind entstehen.

Unterhalt ist keine vollständige Haushaltsabrechnung

Die Düsseldorfer Tabelle weist einen unterhaltsrechtlichen Bedarf aus. Sie sagt nicht: „Ein Kind kostet exakt diesen Betrag pro Monat.“ Die Tabelle ist eine Richtlinie und hat keine Gesetzeskraft. Außerdem ist der Tabellenbetrag nicht automatisch der tatsächlich zu zahlende Betrag, weil beispielsweise das Kindergeld angerechnet wird.

Was Väter im Alltag erleben

Auf der anderen Seite stehen Eltern, die den monatlichen Unterhalt zahlen müssen und danach ihre eigene Rechnung aufmachen.

Auch dazu haben uns in den vergangenen Wochen Menschen ihre persönlichen Zahlen genannt.

Ein Vater berichtete von nur 35 Euro, die ihm am Monatsende geblieben seien, obwohl noch nicht alle Ausgaben bezahlt waren. Ein anderer schilderte ein Nettoeinkommen von rund 1.500 Euro und Unterhaltszahlungen für zwei Kinder, bei denen sein finanzieller Spielraum sogar unter den notwendigen Selbstbehalt geraten sei. Ein weiterer Fall beschrieb 1.350 Euro Unterhalt bei 1.100 Euro Kaltmiete und entsprechend wenig Geld für den restlichen Lebensunterhalt.

Das sind zunächst persönliche Erfahrungsberichte und keine repräsentative Statistik. Aber sie zeigen etwas, das in einer Diskussion über Unterhalt nicht ignoriert werden sollte: Eine Unterhaltsforderung kann für den zahlenden Elternteil eine sehr erhebliche finanzielle Belastung darstellen.

Und auch diese Seite verdient eine ernsthafte Betrachtung.

Das eigentliche Paradoxon

Jetzt wird es interessant.

Wie können beide Seiten gleichzeitig sagen, dass das Geld nicht reicht?

Die Antwort könnte darin liegen, dass der Unterhalt nicht dafür konstruiert ist, die tatsächlichen Ausgaben beider Haushalte vollständig abzubilden.

Die Düsseldorfer Tabelle arbeitet mit einem standardisierten unterhaltsrechtlichen Bedarf. Dieser richtet sich unter anderem nach dem Einkommen des Barunterhaltspflichtigen, dem Alter des Kindes und der Zahl der Unterhaltsberechtigten. Die erste Einkommensgruppe entspricht dabei dem gesetzlichen Mindestbedarf. Für 2026 liegen die Tabellenbeträge in dieser Gruppe bei 486 Euro für Kinder von 0 bis 5 Jahren, 558 Euro für 6- bis 11-Jährige und 653 Euro für 12- bis 17-Jährige.

Diese Beträge sind aber nicht automatisch das Geld, das jeden Monat tatsächlich überwiesen wird. Bei minderjährigen Kindern wird das Kindergeld zur Hälfte auf den Bedarf angerechnet. Die Düsseldorfer Tabelle selbst weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass Bedarf und Zahlbetrag nicht identisch sind.

Und dann kommt der Selbstbehalt

Gleichzeitig darf der Unterhaltspflichtige nicht einfach auf null gesetzt werden.

Gegenüber minderjährigen Kindern beträgt der notwendige Selbstbehalt 2026 für einen nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 1.200 Euro und für einen erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 1.450 Euro. In diesen Beträgen sind jeweils bis zu 520 Euro für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung enthalten. Die Düsseldorfer Tabelle sieht ausdrücklich vor, dass der Selbstbehalt erhöht werden soll, wenn die tatsächlichen angemessenen Wohnkosten darüber liegen.

Das zeigt bereits ein grundlegendes Spannungsfeld: Auf der einen Seite steht der Bedarf des Kindes. Auf der anderen Seite steht die Leistungsfähigkeit des Elternteils, der Unterhalt zahlen soll.

Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung müssen also zwei Dinge gleichzeitig berücksichtigen: Das Kind soll seinen notwendigen Bedarf erhalten und der Unterhaltspflichtige soll seinen eigenen notwendigen Lebensunterhalt behalten können. Genau diese Abwägung ist Bestandteil des Unterhaltsrechts.

Ist die Zahl deshalb falsch?

Nicht unbedingt.

Aber sie beantwortet eine andere Frage, als viele Menschen denken.

Wenn jemand fragt: „Was kostet mein Kind tatsächlich jeden Monat?“, dann liefert die Düsseldorfer Tabelle darauf keine vollständige Antwort.

Ein Kind kann in einem Monat deutlich mehr kosten als in einem anderen. Eine Klassenfahrt, neue Schuhe, ein Fahrrad, eine Zahnbehandlung, Vereinsbeiträge oder eine größere Anschaffung können das Familienbudget plötzlich erheblich belasten.

Im nächsten Monat fallen diese Ausgaben vielleicht nicht an.

Das bedeutet aber nicht automatisch, dass der Tabellenunterhalt falsch berechnet wurde. Es bedeutet zunächst, dass ein standardisierter monatlicher Unterhaltsbedarf und die tatsächlichen Ausgaben einer Familie zwei unterschiedliche Größen sind.

Und genau hier beginnt die eigentliche Diskussion

Vielleicht müsste deshalb viel stärker darüber gesprochen werden, welche Kosten ein Kind tatsächlich verursacht und wie diese Kosten zwischen den beiden Haushalten verteilt werden.

Denn im klassischen Residenzmodell ist die Aufgabenverteilung rechtlich unterschiedlich ausgestaltet: Wird ein Kind überwiegend von einem Elternteil betreut, erfüllt dieser Elternteil seinen Unterhaltsanteil grundsätzlich durch Betreuung und Versorgung, während der andere Elternteil in der Regel Barunterhalt leistet. Zum Naturalunterhalt gehören beispielsweise Kleidung, Essen und Taschengeld.

Damit sind jedoch nicht sämtliche Kosten automatisch einer einzigen Seite zugeordnet.

Genau deshalb lohnt sich die Frage, wie die tatsächliche finanzielle Belastung in beiden Haushalten aussieht.

Was kostet das Kind wirklich?

Ein Kind hat nicht nur einen monatlichen „Unterhaltspreis“.

Es braucht Kleidung. Essen. Wohnraum. Schulmaterial. Freizeit. Mobilität. Betreuung. Gesundheit. Es entstehen Kosten für Geburtstage, Geschenke, Klassenfahrten, Hobbys und manchmal auch größere Anschaffungen.

Und wenn ein Kind regelmäßig Zeit in zwei Haushalten verbringt, entstehen dort ebenfalls Kosten.

Das ist eine Realität, die sich nicht vollständig in einer einzigen Zahl ausdrücken lässt.

Die entscheidende Frage

Wenn der betreuende Haushalt sagt, dass der Unterhalt nicht für alle tatsächlichen Ausgaben reicht, und der zahlende Haushalt sagt, dass nach dem Unterhalt kaum noch Geld zum Leben bleibt, sollte die Diskussion nicht bei der Frage stehen bleiben, wer „recht hat“. Sie sollte untersuchen, welche Kosten tatsächlich entstehen und wie die wirtschaftliche Belastung auf beide Haushalte verteilt wird.

Auch das Jugendamt ist nicht einfach nur eine Vollstreckungsstelle

Ein weiterer Punkt aus der Diskussion verdient eine Korrektur: Das Jugendamt hat nicht ausschließlich die Aufgabe, Unterhaltsforderungen durchzusetzen.

Das Familienportal des Bundes beschreibt ausdrücklich, dass Jugendämter Eltern zum Kindesunterhalt beraten können. Im Rahmen einer Beistandschaft können sie Einkommen ermitteln, die Höhe des Unterhalts berechnen und versuchen, zwischen den Eltern eine Einigung zu erreichen. Wenn der Unterhalt streitig ist, kann der Beistand das Kind außerdem in einem gerichtlichen Verfahren vertreten.

Die Kritik sollte deshalb nicht lauten, dass Jugendämter grundsätzlich nur vollstrecken würden. Die grundsätzliche Frage ist eine andere: Erfasst die bestehende Berechnung die wirtschaftliche Realität getrennter Familien ausreichend?

Was müsste sich verändern?

FairBessern verbindet diese Diskussion mit der Forderung nach einer Unterhaltsberechnung, die die wirtschaftliche Situation beider Haushalte stärker berücksichtigt.

Dazu gehören aus Sicht der Petition unter anderem ein Selbstbehalt, der ein würdiges Leben ermöglicht, eine regelmäßige Überprüfung der Tabellenwerte und eine stärkere Berücksichtigung der tatsächlichen Lebenshaltungskosten.

Das sind politische Forderungen und keine geltende Rechtslage.

Die bestehende Rechtslage kennt bereits Mechanismen, mit denen die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen berücksichtigt werden soll. Die Frage ist deshalb nicht nur, ob das System beide Seiten berücksichtigt, sondern auch, wie gut die bestehenden Maßstäbe die Realität getrennter Familien abbilden.

Vielleicht brauchen wir endlich echte Zahlen

Genau deshalb interessieren uns nicht nur Meinungen.

Uns interessieren die Zahlen aus dem echten Leben.

Was kostet ein Kind bei euch tatsächlich? Wie viel gebt ihr durchschnittlich für Kleidung aus? Für Schule? Für Essen? Für Hobbys? Für Fahrten? Für Geburtstage? Für größere Anschaffungen?

Und was bleibt dem anderen Elternteil nach Unterhalt, Miete, Strom, Versicherungen, Mobilität und den eigenen Kosten tatsächlich noch übrig?

Es muss keine perfekte wissenschaftliche Haushaltsrechnung sein.

Es geht zunächst darum, sichtbar zu machen, wie unterschiedlich die Lebensrealität getrennt lebender Familien sein kann.

Die Frage bleibt deshalb offen

Reicht der Unterhalt wirklich für ein Kind?

Eine pauschale Antwort darauf gibt es nicht.

Der gesetzliche Mindestbedarf, die Düsseldorfer Tabelle, der tatsächliche Zahlbetrag, das Kindergeld, der Selbstbehalt und die realen Ausgaben einer Familie sind verschiedene Größen. Sie dürfen nicht einfach miteinander gleichgesetzt werden.

Aber genau deshalb sollten wir darüber sprechen.

Denn wenn eine Mutter trotz Unterhalt das Gefühl hat, die tatsächlichen Kosten ihres Kindes nicht bewältigen zu können, und ein Vater trotz regelmäßiger Unterhaltszahlung selbst kaum noch finanziellen Spielraum hat, dann lohnt sich eine genauere Betrachtung.

Nicht gegen Mütter.

Nicht gegen Väter.

Sondern mit Blick auf die Frage, die eigentlich im Mittelpunkt stehen sollte: Wie kann der Unterhalt so gestaltet werden, dass der Bedarf des Kindes gedeckt wird, ohne einen Elternteil wirtschaftlich zu überfordern?

Jetzt seid ihr gefragt

Was bleibt bei euch am Monatsende tatsächlich übrig? Und welche Kosten für euer Kind fallen zusätzlich zum Unterhalt an?

Schreibt eure Erfahrungen in die Kommentare. Mütter, Väter und alle anderen, die mit diesem Thema leben.

Jetzt bei openPetition unterzeichnen →

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