In vielen getrennten Familien verdienen beide Elternteile eigenes Geld und tragen Verantwortung für ihr gemeinsames Kind. Trotzdem wird im klassischen Betreuungsmodell der Kindesunterhalt grundsätzlich vom überwiegend nicht betreuenden Elternteil als Barunterhalt geleistet, während der betreuende Elternteil seinen Beitrag durch die Betreuung erbringt. Diese Systematik stammt aus einer Zeit mit deutlich stärker ausgeprägten Rollenverteilungen. 2026 sieht die Lebensrealität vieler Familien längst anders aus. Die Frage ist deshalb, ob das Unterhaltsrecht Einkommen, Betreuung und die tatsächlichen Kosten beider Haushalte heute noch ausreichend miteinander in Beziehung setzt.
Zwei Eltern, ein Kind – und trotzdem unterschiedliche Verantwortung
Es gibt Sätze, die man einmal hören muss, um zu verstehen, wie weit eine gesetzliche Systematik und die Lebensrealität moderner Familien auseinanderliegen können.
Beide Elternteile wollten dieses Kind. Beide lieben es. Beide haben Verantwortung übernommen. Beide arbeiten vielleicht jeden Tag. Beide müssen Miete, Strom, Lebensmittel und andere laufende Kosten bezahlen. Und beide haben möglicherweise ein eigenes Einkommen.
Nach einer Trennung kann die finanzielle Verantwortung trotzdem sehr unterschiedlich verteilt sein.
Im klassischen Residenzmodell lebt das Kind überwiegend bei einem Elternteil. Dieser Elternteil erfüllt seinen Unterhaltsbeitrag grundsätzlich durch Betreuung und Versorgung des Kindes. Der andere Elternteil leistet dagegen in erster Linie Barunterhalt.
Diese Unterscheidung hat einen rechtlichen Hintergrund und ist nicht einfach dadurch entstanden, dass ein Elternteil bevorzugt werden soll. Sie folgt der Vorstellung, dass Betreuung selbst eine erhebliche Unterhaltsleistung darstellt. Trotzdem entsteht dadurch eine Frage, die angesichts der heutigen Familienrealität immer wichtiger wird: Was passiert, wenn beide Elternteile über ein eigenes Einkommen verfügen, ihre wirtschaftlichen Möglichkeiten aber völlig unterschiedlich sind?
Warum die Rollenverteilung von gestern heute nicht mehr für jede Familie passt
Die klassische Vorstellung von Familie war über Jahrzehnte stark von einer klaren Rollenverteilung geprägt. Der Vater arbeitete und verdiente das Geld. Die Mutter betreute die Kinder und führte den Haushalt. Nach einer Trennung lag es deshalb nahe, die finanzielle Verantwortung hauptsächlich beim erwerbstätigen Vater zu sehen, während die Mutter ihren Beitrag durch die tägliche Betreuung des Kindes leistete.
Diese gesellschaftliche Realität hat es gegeben. Sie war über lange Zeit weit verbreitet und hat auch die Entwicklung des Familien- und Unterhaltsrechts geprägt.
Doch die Gesellschaft hat sich verändert.
Frauen arbeiten heute selbstverständlich in Vollzeit. Sie übernehmen Führungsverantwortung, sind selbstständig, arbeiten im öffentlichen Dienst, in Unternehmen oder in freien Berufen. Männer reduzieren ihre Arbeitszeit, übernehmen Kinderbetreuung, bringen ihre Kinder zur Schule und holen sie wieder ab. Eltern teilen sich Betreuung zunehmend auf unterschiedliche Weise.
Manche Familien leben weiterhin ein klassisches Residenzmodell. Andere praktizieren umfangreichen Umgang. Wieder andere leben ein Wechselmodell.
Die Lebensrealität ist damit wesentlich vielfältiger geworden als das klassische Bild vom Vater als Ernährer und der Mutter als betreuender Hausfrau.
Die Gesellschaft hat sich verändert. Mütter und Väter arbeiten, betreuen und verdienen heute in sehr unterschiedlichen Kombinationen. Ein modernes Unterhaltsrecht muss deshalb prüfen, ob seine Berechnungslogik diese Realität ausreichend abbildet.
Wenn beide verdienen, aber nur einer Barunterhalt zahlt
Im klassischen Residenzmodell wird der Kindesunterhalt grundsätzlich anhand der finanziellen Leistungsfähigkeit des barunterhaltspflichtigen Elternteils bestimmt. Sein bereinigtes Nettoeinkommen bildet eine zentrale Grundlage für die Einordnung in die Düsseldorfer Tabelle und damit für die Höhe des Zahlbetrags.
Das Einkommen des betreuenden Elternteils funktioniert dagegen nicht spiegelbildlich. Sein Beitrag wird grundsätzlich durch die Betreuung des Kindes erfüllt. Sein Einkommen wird deshalb nicht einfach zur Hälfte oder nach einem festen Prozentsatz dem Einkommen des anderen Elternteils gegenübergestellt.
Das kann zu einer Konstellation führen, die für viele Menschen zunächst schwer verständlich ist.
Stellen wir uns einen Vater vor, der 2.000 Euro netto verdient. Die Mutter des gemeinsamen Kindes verdient 4.000 Euro netto und betreut das Kind überwiegend. Der Vater bleibt grundsätzlich barunterhaltspflichtig, während die Mutter ihren Unterhaltsbeitrag durch die Betreuung erbringt.
Dass die Mutter doppelt so viel verdient wie der Vater, führt deshalb nicht automatisch dazu, dass der Vater keinen Kindesunterhalt mehr zahlen müsste.
Genau hier beginnt die politische Diskussion über eine Reform.
Denn aus Sicht des Vaters kann sich die Frage stellen, warum seine finanzielle Leistungsfähigkeit detailliert betrachtet wird, während die wesentlich höhere finanzielle Leistungsfähigkeit im anderen Haushalt nicht in gleicher Weise in die Standardberechnung einfließt.
Die Antwort lautet zunächst: weil Betreuungsunterhalt und Barunterhalt rechtlich unterschiedlich behandelt werden. Das erklärt die Systematik. Aber es beantwortet noch nicht die politische Frage, ob diese Systematik für jede moderne Familienkonstellation zu einem gerechten Ergebnis führt.
Es geht nicht darum, dem betreuenden Elternteil etwas wegzunehmen. Es geht darum, die finanzielle Verantwortung beider Eltern realistisch abzubilden. Wenn beide Eltern Einkommen erzielen, entstehen auch bei beiden Eltern Kosten für das gemeinsame Kind.
1.500 Euro oder 4.000 Euro – warum das einen Unterschied machen sollte
Man kann diese Frage an einem einfachen Beispiel verdeutlichen. Eine Mutter verdient 1.500 Euro netto. Eine andere Mutter verdient 4.000 Euro netto. Beide betreuen ihr Kind überwiegend. In beiden Fällen verdient der jeweilige Vater 2.000 Euro netto.
Der Unterschied zwischen den beiden Müttern ist enorm. Trotzdem verändert er den grundsätzlichen Mechanismus der klassischen Unterhaltsberechnung nicht automatisch.
Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass das Einkommen des betreuenden Elternteils unter keinen Umständen berücksichtigt werden kann. Es gibt unterschiedliche rechtliche Konstellationen, in denen die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Elternteile relevant werden können. Auch besondere Fallgestaltungen können zu einer anderen Bewertung führen.
Aber genau diese Einschränkung zeigt den Reformbedarf, den FairBessern thematisiert: Warum sollte die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des betreuenden Elternteils nicht grundsätzlich stärker sichtbar werden, wenn beide Eltern über eigenes Einkommen verfügen?
Es geht dabei nicht darum, die Betreuungsleistung abzuwerten. Ein Elternteil, der das Kind überwiegend betreut, übernimmt einen erheblichen Teil der täglichen Verantwortung. Diese Leistung ist real und muss berücksichtigt werden.
Aber auch Einkommen ist real.
Und wenn sich die wirtschaftlichen Möglichkeiten zweier Eltern massiv unterscheiden, sollte diese Tatsache zumindest in einer modernen Betrachtung eine Rolle spielen.
Das Beispiel der Multimillionärin
Matthias May aus Wandlitz bringt diese Kritik unter unserer Petition bewusst zugespitzt auf den Punkt:
„Die Reform ist wichtig, da es doch im doppelten Sinne völlig logikfrei ist, dass eine Multimillionärin immer noch Unterhalt von einem Arbeiter als Vater ihres Kindes einfordern kann und ihr Recht gegeben würde.“
Das Beispiel ist bewusst extrem gewählt. Eine Multimillionärin und ein Arbeiter sind keine typische Konstellation und sollten auch nicht als solche dargestellt werden. Aber gerade extreme Beispiele können sichtbar machen, welche Grundfrage hinter einer gesetzlichen Systematik steht.
Wenn die wirtschaftlichen Möglichkeiten zweier Eltern extrem weit auseinanderliegen, wird die Frage besonders deutlich: Sollte die finanzielle Verantwortung für ein gemeinsames Kind tatsächlich überwiegend anhand der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nur eines Elternteils bestimmt werden?
Oder sollte eine moderne Berechnung stärker berücksichtigen, welche finanziellen Möglichkeiten beide Eltern tatsächlich haben?
Das ist keine Forderung danach, Kindern etwas wegzunehmen. Es ist die Frage danach, wie die Verantwortung zwischen den Eltern gerecht verteilt werden kann.
Gleichberechtigung darf keine Einbahnstraße sein
Über Gleichberechtigung wird heute zu Recht gesprochen. Frauen sollen die gleichen Chancen auf Bildung und Beruf haben. Sie sollen wirtschaftlich unabhängig sein können. Sie sollen Karriere machen und ihr eigenes Einkommen erwirtschaften können.
Diese Entwicklung ist richtig und wichtig.
Doch Gleichberechtigung darf nicht dort enden, wo die Frage nach finanzieller Verantwortung beginnt.
Wenn beide Elternteile erwerbstätig sind, kann es zumindest politisch hinterfragt werden, ob die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des einen Elternteils im klassischen Modell wesentlich stärker in die Barunterhaltsberechnung einfließt als die des anderen.
Das bedeutet nicht, dass Betreuung plötzlich weniger wert wäre. Es bedeutet vielmehr, dass die gesellschaftlichen Rollen nicht mehr automatisch mit Geschlecht und Einkommen verbunden werden sollten.
Der Vater kann heute derjenige sein, der morgens das Kind zur Schule bringt. Die Mutter kann diejenige sein, die 40 Stunden arbeitet. Der Vater kann 2.500 Euro verdienen, die Mutter 4.500 Euro. Oder es kann genau umgekehrt sein.
Es gibt nicht mehr die eine Familienrealität.
Ein modernes Familienrecht muss deshalb stärker von der tatsächlichen Situation der Familie ausgehen und weniger von der Vorstellung, wie eine Familie typischerweise aussehen soll.
Was eine faire Berechnung berücksichtigen müsste
Eine Reform würde nicht zwangsläufig bedeuten, dass beide Eltern exakt die Hälfte des Kindesunterhalts zahlen. Das wäre ebenfalls zu pauschal und würde den unterschiedlichen Betreuungsanteilen nicht gerecht.
Vielmehr könnte eine zeitgemäße Berechnung mehrere Faktoren miteinander verbinden: die Einkommen beider Eltern, die tatsächlichen Betreuungsanteile, die Kosten beider Haushalte und die konkreten Bedürfnisse des Kindes.
Ein Elternteil, der deutlich mehr verdient, könnte entsprechend stärker zur finanziellen Versorgung beitragen. Ein Elternteil mit geringerem Einkommen könnte entsprechend weniger tragen. Gleichzeitig würde berücksichtigt, wer wie viel Betreuung übernimmt und welche Kosten dadurch in den jeweiligen Haushalten entstehen.
Damit würde Betreuung nicht gegen Einkommen ausgespielt.
Beides würde gemeinsam betrachtet.
Eine zeitgemäße Unterhaltsberechnung sollte die tatsächliche Lebenssituation der Familie abbilden. Dazu gehören Einkommen, Betreuung und die Kosten beider Haushalte. Das Ziel ist keine Gleichmacherei, sondern eine nachvollziehbare Verteilung der Verantwortung.
Warum diese Frage auch für Kinder wichtig ist
Bei der Unterhaltsdiskussion wird häufig ausschließlich darüber gesprochen, wie viel Geld ein Vater oder eine Mutter zahlen muss. Dabei steht hinter jeder Unterhaltsregelung ein Kind, das nach der Trennung möglicherweise in zwei unterschiedlichen Haushalten lebt.
Wenn ein Elternteil finanziell stark belastet wird, betrifft das nicht nur diesen Erwachsenen. Es kann auch Auswirkungen darauf haben, welche Möglichkeiten in seinem Haushalt bestehen. Eine geeignete Wohnung, Fahrtkosten zum Kind, Lebensmittel während der Umgangszeiten, Kleidung und gemeinsame Aktivitäten verursachen Kosten.
Gerade wenn ein Kind regelmäßig zwischen zwei Haushalten wechselt, sollten beide Haushalte wirtschaftlich so stabil sein, dass das Kind sich dort tatsächlich zu Hause fühlen kann.
Deshalb sollte die Frage nicht nur lauten: Wie viel Unterhalt kann der eine Elternteil zahlen?
Sie sollte auch lauten: Wie können beide Eltern entsprechend ihrer tatsächlichen Möglichkeiten dazu beitragen, dass das Kind in beiden Haushalten gute Lebensbedingungen vorfindet?
Was hinter der Zahl „1956“ steckt
Die Jahreszahl 1956 ist dabei vor allem ein Symbol für eine gesellschaftliche Rollenverteilung und nicht der behauptete exakte Beginn des heutigen Unterhaltsrechts. Sie steht für eine Zeit, in der die klassische Vorstellung vom Vater als Ernährer und der Mutter als überwiegend betreuender Hausfrau wesentlich stärker verbreitet war.
Diese Rollenbilder haben die gesellschaftliche Entwicklung lange geprägt und wirken teilweise bis heute nach.
Doch 2026 arbeitet die Mutter vielleicht Vollzeit. Der Vater arbeitet ebenfalls Vollzeit. Beide haben eigene Konten, eigene Verpflichtungen und eigene wirtschaftliche Möglichkeiten. Vielleicht betreut der Vater das Kind an mehreren Tagen pro Woche. Vielleicht übernimmt die Mutter andere Teile des Familienalltags.
Die Lebensrealität ist längst komplexer.
Warum sollte die Unterhaltsberechnung dann noch so wirken, als ließe sich finanzielle Verantwortung eindeutig einer Rolle und damit häufig auch einem Geschlecht zuordnen?
Genau hier liegt der Reformbedarf.
Es geht nicht darum, Mütter gegen Väter auszuspielen
Eine Forderung nach stärkerer Berücksichtigung beider Einkommen wird schnell missverstanden. FairBessern fordert nicht, dass Mütter pauschal mehr Unterhalt zahlen sollen. Ebenso wenig geht es darum, die Betreuungsleistung eines Elternteils kleinzureden.
Es geht um etwas Grundsätzlicheres: Finanzielle Verantwortung sollte nicht automatisch an ein bestimmtes Geschlecht gekoppelt sein.
Wenn die Mutter mehr verdient und der Vater weniger, sollte sich diese wirtschaftliche Realität in einer gerechten Berechnung wiederfinden können. Wenn der Vater mehr verdient und die Mutter weniger, muss dasselbe gelten. Wenn beide ungefähr gleich viel verdienen, sollte ebenfalls eine nachvollziehbare Lösung möglich sein.
Und wenn beide Eltern das Kind nahezu hälftig betreuen, muss die Berechnung ohnehin die besondere Situation des Wechselmodells berücksichtigen.
Gleichberechtigung bedeutet nicht, dass alle Eltern dasselbe zahlen. Gleichberechtigung bedeutet, dass Verantwortung nach den tatsächlichen Möglichkeiten und der tatsächlichen Betreuung verteilt wird.
Das Unterhaltsrecht muss die Familien sehen, die heute existieren
Die Gesellschaft hat sich verändert. Familien haben sich verändert. Erwerbsbiografien haben sich verändert. Auch die Rollen von Vätern und Müttern haben sich verändert.
Das bedeutet nicht, dass die bisherigen Grundprinzipien des Unterhaltsrechts vollständig falsch sind. Kinder brauchen finanzielle Sicherheit. Betreuung ist eine echte Leistung. Eltern tragen Verantwortung für ihre Kinder, auch wenn die Partnerschaft endet.
Aber ein Rechtssystem muss regelmäßig überprüfen, ob seine Regeln noch zu der Gesellschaft passen, in der sie angewendet werden.
Ein Unterhaltsrecht für das Jahr 2026 sollte Familien deshalb nicht nach Rollenbildern beurteilen, die längst nicht mehr auf alle Familien zutreffen.
Es sollte fragen: Wer betreut? Wer verdient? Welche Kosten entstehen in beiden Haushalten? Welche finanziellen Möglichkeiten haben beide Eltern? Und wie lässt sich die Verantwortung so verteilen, dass sie für beide Seiten dauerhaft tragfähig bleibt?
Vor allem aber sollte eine Frage im Mittelpunkt stehen: Was ist für das Kind langfristig die fairste und stabilste Lösung?
Zwei Eltern. Ein Kind. Gemeinsame Verantwortung.
Beide Elternteile haben das Kind gewollt. Beide lieben es. Beide bleiben Eltern, auch wenn ihre Partnerschaft endet. Beide können arbeiten. Beide können verdienen. Beide können betreuen.
Darum sollte ein modernes Unterhaltsrecht die finanzielle Verantwortung nicht mehr automatisch aus einer Rollenverteilung ableiten, die für einen großen Teil der heutigen Familien nicht mehr zutrifft.
Es geht nicht darum, den Kindesunterhalt abzuschaffen. Es geht nicht darum, Mütter gegen Väter auszuspielen. Und es geht schon gar nicht darum, Kindern etwas wegzunehmen.
Es geht um eine einfache Forderung: Beide Eltern sollen entsprechend ihrer tatsächlichen Möglichkeiten und ihrer tatsächlichen Betreuung Verantwortung übernehmen.
Das ist kein revolutionärer Gedanke. Es ist die logische Konsequenz aus einer Gesellschaft, in der Mütter und Väter längst nicht mehr ausschließlich in den Rollen von gestern leben.
Das Jahr 2026 ist nicht 1956.
Unsere Familien sind es auch nicht.
Dann sollte unser Unterhaltsrecht endlich dort ankommen, wo die Familien längst sind.
