Die Lebenshaltungskosten verändern sich, doch der notwendige Selbstbehalt für erwerbstätige Unterhaltspflichtige gegenüber minderjährigen Kindern liegt 2026 weiterhin bei 1.450 € monatlich. In diesem Betrag sind bereits bis zu 520 € für Unterkunft einschließlich Nebenkosten und Heizung enthalten. Die Frage ist deshalb berechtigt: Kann dieser Betrag die tatsächliche Lebensrealität eines Unterhaltspflichtigen noch angemessen abbilden?
Wenn das Leben teurer wird, aber der Selbstbehalt nicht mitwächst
Es gibt Widersprüche, die auf den ersten Blick unscheinbar wirken und bei genauerem Hinsehen ein grundlegendes Problem sichtbar machen. Einer davon lässt sich in einem einzigen Satz zusammenfassen: Die Lebenskosten steigen, der Unterhalt steigt, aber der Selbstbehalt bleibt.
Genau diesen Gedanken hat Florian Alders in einem Kommentar unter unserer Petition aufgegriffen. Seine Worte waren kurz, aber sie bringen eine Frage auf den Punkt, die im Unterhaltsrecht immer wieder auftaucht: Was bleibt einem Menschen tatsächlich zum Leben, wenn seine laufenden Kosten steigen, seine Unterhaltsverpflichtung wächst und der Betrag, der ihm selbst verbleiben soll, nicht entsprechend angepasst wird?
Die Antwort ist zunächst eine Zahl. Nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 beträgt der notwendige Selbstbehalt eines erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen gegenüber minderjährigen Kindern und ihnen gleichgestellten volljährigen unverheirateten Kindern weiterhin 1.450 € im Monat. In diesem Betrag sind 520 € für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung enthalten. :contentReference[oaicite:1]{index=1}
1.450 € klingt zunächst vielleicht nach einem Betrag, mit dem man auskommen kann. Doch entscheidend ist nicht die Zahl allein. Entscheidend ist, welche Kosten einem Menschen im Jahr 2026 tatsächlich gegenüberstehen.
1.450 Euro sind keine freie Summe zum Leben
Der Selbstbehalt ist nicht einfach ein monatlicher Betrag, der nach dem Motto „1.450 Euro bleiben dir und damit musst du klarkommen“ betrachtet werden kann. Er enthält bereits bestimmte Kostenpositionen. Insbesondere sind bei dem notwendigen Selbstbehalt 520 € für Unterkunft einschließlich Nebenkosten und Heizung berücksichtigt. :contentReference[oaicite:2]{index=2}
Wer also eine höhere angemessene Warmmiete bezahlen muss, hat nicht automatisch mehr Geld zur freien Verfügung. Die tatsächlichen Wohnkosten können unter bestimmten Voraussetzungen zwar zu einer Erhöhung des Selbstbehalts führen, wenn sie den vorgesehenen Betrag übersteigen und nicht unangemessen sind. Trotzdem zeigt allein diese Regelung, wie eng die Rechnung kalkuliert ist. :contentReference[oaicite:3]{index=3}
Dazu kommen alle anderen Ausgaben des täglichen Lebens. Lebensmittel, Strom, Kleidung, Versicherungen, Mobilität, Telefon, Internet und zahlreiche weitere Kosten müssen ebenfalls bezahlt werden. Wer ein Fahrzeug benötigt, um zur Arbeit zu kommen oder sein Kind abzuholen, hat zusätzliche Ausgaben, die in der persönlichen Lebensrealität schnell erheblich werden können.
Und genau hier entsteht die Spannung zwischen einer pauschalen unterhaltsrechtlichen Berechnung und der individuellen Realität eines Menschen.
Ein festgelegter Betrag kann eine notwendige Orientierung sein. Er kann aber nicht automatisch abbilden, wie sich Mieten, Energie, Lebensmittel, Mobilität und andere Lebenshaltungskosten in jedem einzelnen Haushalt tatsächlich entwickeln.
Die Düsseldorfer Tabelle kann Unterhaltsbeträge nach bestimmten Kriterien ordnen. Die tatsächlichen Preise des Lebens halten sich allerdings nicht an Einkommensgruppen oder Tabellenwerte.
Eine Mieterhöhung kommt nicht deshalb nicht zustande, weil der Unterhaltspflichtige gerade in eine bestimmte Einkommensgruppe fällt. Der Stromanbieter richtet seine Rechnung nicht nach dem Selbstbehalt. Lebensmittel werden nicht günstiger, weil jemand Unterhalt zahlen muss. Und auch die Kosten für den Weg zur Arbeit oder zum eigenen Kind lassen sich nicht einfach ausblenden.
Das ist kein Argument dafür, Unterhalt nicht zu zahlen. Kinder haben einen Anspruch auf Unterhalt, und Eltern tragen Verantwortung für ihre Kinder. Genau deshalb sollte die Diskussion auch nicht in die falsche Richtung geführt werden.
Die entscheidende Frage lautet vielmehr: Wie kann Unterhalt zuverlässig geleistet werden, ohne den Unterhaltspflichtigen wirtschaftlich so stark zu belasten, dass seine eigene Existenz und seine Fähigkeit zur aktiven Elternschaft gefährdet werden?
Unterhalt steigt nicht isoliert
Ein weiterer Punkt wird in der öffentlichen Diskussion häufig übersehen. Wenn sich das Einkommen eines Unterhaltspflichtigen verändert, kann sich auch seine Unterhaltsbelastung verändern. Steigt das bereinigte Einkommen und führt dies zu einer höheren Einkommensgruppe, kann der Zahlbetrag des Kindesunterhalts steigen.
Das ist aus Sicht des Kindes zunächst nachvollziehbar. Steigt die Leistungsfähigkeit eines Elternteils, soll auch das Kind angemessen daran teilhaben.
Doch die andere Seite der Rechnung darf deshalb nicht verschwinden. Der Unterhaltspflichtige muss weiterhin seine eigenen Lebenshaltungskosten tragen. Wenn diese gleichzeitig steigen, entsteht eine doppelte Belastung: höhere Kosten auf der einen Seite und möglicherweise höhere Unterhaltszahlungen auf der anderen.
Der Selbstbehalt soll genau hier eine Grenze setzen. Er soll verhindern, dass ein Unterhaltspflichtiger durch die Unterhaltsleistungen unter das notwendige Existenzminimum fällt. Die Frage ist deshalb nicht, ob ein Selbstbehalt grundsätzlich notwendig ist. Das ist er.
Die Frage ist, ob seine Höhe und seine zugrunde gelegten Kostenpositionen die tatsächliche Lebensrealität noch ausreichend widerspiegeln.
Wenn der Selbstbehalt seine Schutzfunktion verliert
Ein Selbstbehalt soll einen Unterhaltspflichtigen nicht reich machen. Er soll auch keinen zusätzlichen finanziellen Spielraum garantieren. Seine Funktion ist eine andere: Er soll sicherstellen, dass derjenige, der Unterhalt leisten muss, seinen eigenen notwendigen Lebensbedarf weiterhin decken kann.
Genau deshalb ist seine Höhe so wichtig.
Wenn ein Mensch nach Abzug des Unterhalts nur noch den Selbstbehalt zur Verfügung hat, muss dieser Betrag die Grundlage dafür bilden, dass Miete, Energie, Lebensmittel, Mobilität und die übrigen notwendigen Ausgaben tatsächlich bezahlt werden können. Wird der Abstand zwischen dem Selbstbehalt und den realen Lebenshaltungskosten immer kleiner, verliert die Grenze einen Teil ihrer Schutzwirkung.
Das bedeutet nicht automatisch, dass der Selbstbehalt in jedem Einzelfall zu niedrig ist. Das Unterhaltsrecht kennt durchaus Möglichkeiten, besondere Umstände zu berücksichtigen. Wohnkosten können beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden, wenn sie den im Selbstbehalt enthaltenen Betrag übersteigen. Auch andere individuelle Faktoren können eine Rolle spielen.
Aber genau darin liegt das nächste Problem: Was für einen Menschen selbstverständlich zum notwendigen Lebensunterhalt gehört, muss im Unterhaltsrecht nicht automatisch in derselben Weise berücksichtigt werden.
Der Selbstbehalt ist eine Pauschale, das Leben ist individuell
Das Leben lässt sich nicht vollständig pauschalisieren. Zwei Menschen können dasselbe Einkommen haben und trotzdem völlig unterschiedliche monatliche Belastungen tragen. Einer wohnt günstig, arbeitet in der Nähe und kann auf ein Auto verzichten. Der andere zahlt eine höhere Miete, muss täglich zur Arbeit fahren und benötigt sein Fahrzeug zusätzlich für die Betreuung seines Kindes.
Beide können unterhaltsrechtlich zunächst auf derselben Grundlage betrachtet werden. Ihre tatsächliche finanzielle Situation ist trotzdem eine andere.
Das ist die grundsätzliche Herausforderung jeder pauschalen Berechnung. Sie schafft Vergleichbarkeit und macht ein Massensystem überhaupt handhabbar. Gleichzeitig besteht immer die Gefahr, dass individuelle Lebensrealitäten hinter Durchschnittswerten verschwinden.
Gerade deshalb ist die Einzelfallbetrachtung im Unterhaltsrecht so wichtig.
Wenn die Düsseldorfer Tabelle selbst keine Rechtsnorm ist und lediglich als Orientierungshilfe dient, darf auch der Selbstbehalt nicht als eine Zahl verstanden werden, die jede individuelle Situation vollständig beantwortet. Die tatsächlichen Umstände müssen berücksichtigt werden, wenn sie für die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen relevant sind.
Er muss seine Schutzfunktion tatsächlich erfüllen. Wer nach der Unterhaltszahlung seinen notwendigen Lebensbedarf nicht mehr decken kann, braucht eine Berechnung, die seine konkrete Situation berücksichtigt und nicht nur einen pauschalen Tabellenwert.
Was passiert mit den Kosten für die Kinderbetreuung beim Vater?
Besonders deutlich wird die Problematik bei Vätern, die ihr Kind regelmäßig betreuen. Auch wenn das Kind seinen überwiegenden Lebensmittelpunkt bei der Mutter hat, entstehen beim Vater während der Betreuungszeiten tatsächliche Kosten.
Das Kind muss essen, braucht Kleidung, benötigt Platz und möchte natürlich auch am normalen Leben teilnehmen. Ein Vater, der sein Kind jedes zweite Wochenende, an mehreren Wochentagen und während eines Teils der Ferien betreut, hat deshalb einen zusätzlichen finanziellen Aufwand.
Diese Kosten verschwinden nicht dadurch, dass der Vater gleichzeitig Barunterhalt zahlt.
Das ist ein wichtiger Unterschied zwischen einer rein rechnerischen Betrachtung und der tatsächlichen Lebenssituation. Der Unterhalt wird überwiesen, aber das Kind lebt während der Umgangszeit trotzdem im Haushalt des Vaters. Dort entstehen ebenfalls Kosten.
Je umfangreicher die Betreuung wird, desto stärker stellt sich deshalb die Frage, wie diese zusätzlichen Aufwendungen in einem modernen Unterhaltsrecht angemessen berücksichtigt werden können.
Wenn Unterhalt und eigener Lebensunterhalt miteinander konkurrieren
Der eigentliche Konflikt entsteht dort, wo die verfügbaren Mittel nicht ausreichen, um alle berechtigten Bedürfnisse gleichzeitig zu erfüllen. Der Unterhalt für das Kind hat einen hohen Stellenwert. Gleichzeitig muss der Unterhaltspflichtige seinen eigenen Lebensunterhalt sichern können.
Das ist kein Gegensatz zwischen „Kind gegen Vater“. Es ist eine Frage der Verteilung begrenzter finanzieller Mittel.
Ein Vater, der nach Zahlung des Unterhalts seine Miete nicht mehr bezahlen kann, hat ein Problem. Ein Vater, der zwar seine Miete bezahlen kann, aber wegen der verbleibenden finanziellen Belastung kaum noch Geld für die gemeinsame Zeit mit seinem Kind hat, ebenfalls.
Und auch das Kind hat nichts davon, wenn sein Vater zwar jeden Monat zuverlässig überweist, aber gleichzeitig finanziell so stark unter Druck gerät, dass gemeinsame Aktivitäten, Ferien oder andere Formen des Familienlebens kaum noch möglich sind.
Kindesunterhalt soll das Kind absichern. Er sollte nicht unbeabsichtigt dazu beitragen, dass die Beziehung zwischen Kind und zahlendem Elternteil wirtschaftlich immer schwieriger zu leben wird.
Was die Diskussion nicht sein sollte
Deshalb sollte die Diskussion über den Selbstbehalt auch nicht als Kampf gegen Kinder oder gegen den betreuenden Elternteil geführt werden. Ein höherer oder realistischerer Selbstbehalt bedeutet nicht automatisch weniger Kindeswohl. Umgekehrt bedeutet ein niedriger Selbstbehalt nicht automatisch mehr Gerechtigkeit für das Kind.
Die Frage ist vielmehr, wie beide Ziele miteinander vereinbart werden können.
Ein Kind braucht finanzielle Sicherheit. Es braucht aber auch Eltern, die ihren eigenen Lebensunterhalt sichern können und dadurch in der Lage bleiben, Verantwortung zu übernehmen.
Ein Vater, der wirtschaftlich völlig überfordert ist, kann seine Verantwortung möglicherweise irgendwann schlechter wahrnehmen. Das ist weder im Interesse des Kindes noch im Interesse des anderen Elternteils.
Ein funktionierendes Unterhaltsrecht muss deshalb einen Ausgleich schaffen. Es darf den Unterhaltspflichtigen nicht aus seiner Verantwortung entlassen. Es darf ihn aber auch nicht so weit belasten, dass die eigene wirtschaftliche Existenz gefährdet wird.
Die Forderung nach einem realistischen Selbstbehalt
Genau an diesem Punkt setzt die Forderung von FairBessern an. Der Selbstbehalt muss regelmäßig darauf überprüft werden, ob er die tatsächlichen notwendigen Lebenshaltungskosten noch angemessen widerspiegelt.
Dabei geht es nicht darum, jedem Unterhaltspflichtigen einen möglichst hohen Betrag zu garantieren. Es geht darum, eine nachvollziehbare und realistische Grundlage zu schaffen.
Wenn sich Mieten, Energie, Lebensmittel und Mobilität deutlich verändern, muss auch geprüft werden, ob die zugrunde gelegten Werte des Selbstbehalts noch passen. Ein Betrag, der vor Jahren ausreichend erschien, muss nicht automatisch auch unter völlig anderen wirtschaftlichen Bedingungen ausreichend sein.
Das ist keine Sonderforderung für Väter. Es ist ein allgemeines Prinzip: Wer eine gesetzliche Verpflichtung erfüllen soll, muss gleichzeitig in der Lage bleiben, seine eigene notwendige Existenz zu sichern.
Ein Selbstbehalt muss auch Elternschaft ermöglichen
Für FairBessern endet die Frage deshalb nicht bei der reinen Existenzsicherung. Ein Vater sollte nicht nur irgendwie seine Miete bezahlen und Lebensmittel kaufen können. Wenn er sein Kind regelmäßig betreut, muss auch diese Elternschaft praktisch möglich bleiben.
Das bedeutet nicht, dass jeder Vater Anspruch auf Urlaub, Restaurantbesuche oder Luxus haben soll. Es bedeutet vielmehr, dass ein Unterhaltspflichtiger nach Erfüllung seiner Verpflichtungen nicht zwangsläufig in einer Situation landen sollte, in der jede gemeinsame Aktivität mit seinem Kind zu einer finanziellen Belastung wird.
Denn Elternschaft besteht nicht nur aus einer Überweisung am Monatsende.
Sie besteht aus gemeinsam verbrachter Zeit, aus Alltag, Betreuung und Verantwortung.
Und genau deshalb muss ein moderner Selbstbehalt mehr im Blick haben als nur die Frage, ob jemand gerade noch irgendwie überleben kann.
Was passiert, wenn die Realität teurer wird als die Berechnung?
Genau hier liegt die eigentliche politische Frage. Ein Unterhaltsrecht kann mit festen Werten arbeiten. Es muss sogar mit bestimmten Berechnungsgrößen arbeiten, damit Unterhalt nicht jedes Mal völlig neu erfunden werden muss. Aber diese Werte müssen regelmäßig darauf überprüft werden, ob sie noch zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Realität passen.
Der Alltag eines Unterhaltspflichtigen besteht schließlich nicht aus Tabellenwerten. Er besteht aus Rechnungen, die jeden Monat bezahlt werden müssen. Aus einer Miete, die der Vermieter festlegt. Aus einem Stromabschlag, den der Energieversorger berechnet. Aus Lebensmitteln, deren Preise sich verändern. Aus Fahrtkosten, Versicherungen und vielen anderen Ausgaben, die sich nicht danach richten, wie hoch der Selbstbehalt gerade festgesetzt ist.
Das bedeutet nicht, dass jede Preissteigerung automatisch zu einer Erhöhung des Selbstbehalts führen muss. Aber es bedeutet, dass die zugrunde gelegten Werte nachvollziehbar überprüft werden müssen.
Genau diese Transparenz fehlt vielen Betroffenen.
Warum der Blick auf den Selbstbehalt allein nicht genügt
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass der Selbstbehalt nicht isoliert betrachtet werden kann. Entscheidend ist immer das Zusammenspiel zwischen Einkommen, Unterhalt, Wohnkosten und den weiteren berücksichtigungsfähigen Belastungen.
Ein Unterhaltspflichtiger mit 2.200 € bereinigtem Nettoeinkommen befindet sich in einer völlig anderen Situation als jemand mit 3.500 €. Auch die Wohnsituation, Fahrtkosten und die tatsächliche Betreuung des Kindes können unterschiedlich sein. Eine pauschale Betrachtung kann deshalb nur eine Ausgangsbasis sein.
Gerade deshalb ist es problematisch, wenn Betroffene den Eindruck bekommen, dass eine einmal errechnete Zahl automatisch die gesamte finanzielle Realität ihres Lebens beschreibt.
Das Unterhaltsrecht kennt zwar verschiedene Möglichkeiten, individuelle Umstände zu berücksichtigen. Aber ein System, das für die Betroffenen kaum nachvollziehbar ist, erzeugt Misstrauen. Und Misstrauen wiederum verschärft Konflikte, die ohnehin schon durch eine Trennung entstehen können.
Der Selbstbehalt muss nachvollziehbar sein
Wer verpflichtet ist, Unterhalt zu zahlen, sollte verstehen können, wie der Betrag berechnet wurde, der ihm selbst verbleiben soll. Dazu gehört auch die Frage, welche Kosten in diesem Betrag bereits enthalten sind und unter welchen Voraussetzungen zusätzliche Belastungen berücksichtigt werden können.
Gerade bei den Wohnkosten wird deutlich, warum diese Transparenz wichtig ist. Im notwendigen Selbstbehalt sind für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung 520 € berücksichtigt. Wenn die tatsächlichen angemessenen Wohnkosten höher liegen, kann das unter bestimmten Voraussetzungen Auswirkungen auf den Selbstbehalt haben. ([olg-duesseldorf.nrw.de](https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2026/DT_2026.pdf?utm_source=chatgpt.com))
Für einen Betroffenen bedeutet das aber zunächst, dass er überhaupt wissen muss, dass diese Möglichkeit besteht. Wer lediglich einen Bescheid erhält, in dem am Ende ein bestimmter Unterhaltsbetrag steht, erkennt nicht automatisch, welche individuellen Faktoren berücksichtigt wurden und welche möglicherweise nicht.
Eine nachvollziehbare Berechnung hilft beiden Eltern. Wer versteht, wie Einkommen, Selbstbehalt, Wohnkosten, Betreuung und Unterhalt zusammenhängen, kann Entscheidungen besser nachvollziehen und gegebenenfalls gezielt überprüfen lassen.
Was Florian Alders mit seinem Kommentar eigentlich beschreibt
Der Kommentar von Florian Alders ist deshalb interessant, weil er keine komplizierte juristische Berechnung enthält. Er beschreibt einen Eindruck, den viele Menschen nachvollziehen können: „Lebendkosten steigen und der Unterhalt steigt. Selbstbehalt bleibt…“
Gerade diese Verkürzung macht deutlich, wo der Konflikt liegt. Natürlich steigen nicht automatisch alle Unterhaltsbeträge jedes Jahr in gleicher Weise. Natürlich wird auch der Selbstbehalt regelmäßig angepasst. Und selbstverständlich muss bei der Berechnung zwischen verschiedenen Unterhaltsarten und individuellen Situationen unterschieden werden.
Aber hinter dem Kommentar steckt eine berechtigte grundsätzliche Frage: Wie schnell reagieren die unterhaltsrechtlichen Werte auf Veränderungen der tatsächlichen Lebenshaltungskosten?
Diese Frage darf gestellt werden, ohne daraus den Vorwurf abzuleiten, dass Kinder weniger Unterstützung bekommen sollen.
Wer einen realistischen Selbstbehalt fordert, sagt nicht: „Mein Kind ist mir weniger wert.“ Er sagt: „Ich möchte meine Verpflichtung erfüllen können, ohne dabei selbst meine notwendige Lebensgrundlage zu verlieren.“
Ein faires System braucht zwei Seiten der Rechnung
Genau deshalb sollte die Diskussion über das Unterhaltsrecht nicht nur auf den Bedarf des Kindes oder die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen reduziert werden. Beide Seiten gehören zusammen.
Das Kind hat einen Anspruch darauf, angemessen versorgt zu werden. Der betreuende Elternteil muss die Kosten des Alltags bewältigen können. Der unterhaltspflichtige Elternteil muss seinen eigenen notwendigen Lebensunterhalt sichern können. Und wenn er sein Kind regelmäßig betreut, entstehen auch bei ihm tatsächliche Kosten für das gemeinsame Leben.
Eine faire Reform muss diese verschiedenen Interessen miteinander verbinden.
Das ist schwieriger als eine einfache Forderung nach „mehr“ oder „weniger“ Unterhalt. Genau deshalb braucht es eine transparente Berechnung, die nachvollziehbare Kriterien verwendet und individuelle Lebenssituationen berücksichtigt.
Was FairBessern fordert
FairBessern fordert einen Selbstbehalt, der die tatsächlichen notwendigen Lebenshaltungskosten angemessen berücksichtigt und regelmäßig überprüft wird. Dabei geht es nicht um einen möglichst hohen Betrag für Unterhaltspflichtige. Es geht um eine Grenze, die ihre Schutzfunktion tatsächlich erfüllt.
Der Selbstbehalt darf nicht dazu führen, dass ein Elternteil zwar formal seiner Unterhaltspflicht nachkommt, gleichzeitig aber wirtschaftlich so stark unter Druck gerät, dass die eigene Existenz oder die aktive Beziehung zum Kind gefährdet wird.
Wir brauchen deshalb ein Unterhaltsrecht, das beide Seiten der Realität betrachtet: den Bedarf des Kindes und die tatsächliche Leistungsfähigkeit des Elternteils, der diesen Bedarf mitfinanzieren soll.
Und wir brauchen Regeln, die für Betroffene verständlich sind.
Lebenskosten steigen. Unterhalt steigt. Der Selbstbehalt darf nicht stehen bleiben.
Der Satz von Florian Alders ist kurz. Aber er beschreibt einen Konflikt, über den wir sprechen müssen.
Es geht nicht darum, Kindern etwas wegzunehmen. Es geht darum, einen Unterhaltspflichtigen nicht auf eine Rechenzahl zu reduzieren. Hinter jeder Unterhaltsberechnung steht ein Mensch mit einer Wohnung, Rechnungen, Fahrtkosten und einem eigenen Leben. Und wenn dieser Mensch gleichzeitig Vater oder Mutter ist, braucht er auch die Möglichkeit, seine Elternrolle tatsächlich zu leben.
Ein gerechtes Unterhaltsrecht muss deshalb beides ermöglichen: die zuverlässige finanzielle Versorgung des Kindes und eine realistische Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts des zahlenden Elternteils.
Genau deshalb gibt es FairBessern.
Für einen Selbstbehalt, der tatsächlich das Existieren ermöglicht. Für eine Unterhaltsberechnung, die nicht nur mit Tabellen arbeitet, sondern die Lebensrealität der Menschen berücksichtigt. Und für ein Familienrecht, das Verantwortung nicht gegeneinander ausspielt, sondern fair verteilt.
Denn am Ende sollte niemand zwischen seiner eigenen Existenz und seiner Verantwortung für sein Kind wählen müssen.
