Warum ein offizieller Petitionsbescheid genau das bestätigt, worauf FairBessern seit Beginn hinweist
Manchmal sind es nicht Gerichtsentscheidungen oder neue Gesetze, die eine Debatte voranbringen. Manchmal genügt ein einziges offizielles Dokument. Ein Schreiben, das eigentlich eine Petition ablehnen soll – und dabei unbeabsichtigt genau das Problem bestätigt, das der Petent beschrieben hat.
Genau das ist Anfang 2026 geschehen.
In seiner 24. Sitzung befasste sich der Sächsische Landtag mit einer Petition eines unterhaltspflichtigen Vaters. Darin schilderte er eine Erfahrung, die tausende Betroffene in Deutschland teilen: Die Düsseldorfer Tabelle werde in der täglichen Praxis von Jugendämtern und Familiengerichten vielfach wie verbindliches Recht behandelt. Individuelle Lebenssituationen fänden zu wenig Berücksichtigung. Gleichzeitig würden viele Väter nach einer Trennung vor allem auf ihre Rolle als Unterhaltszahler reduziert.
Die Petition forderte deshalb unter anderem eine konsequente Einzelfallprüfung sowie eine grundlegende Reform des bestehenden Unterhaltsrechts.
Die Entscheidung fiel eindeutig aus.
„Der Petition kann nicht abgeholfen werden.“
Damit schien das Verfahren zunächst beendet zu sein. Doch wer den Bescheid vollständig liest, entdeckt eine Passage, die weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung besitzt.
„Der Tabelle kommt keine Rechtsnormqualität zu. Vielmehr kann sie als Empfehlung Orientierung geben, allerdings keinesfalls die erforderliche Einzelfallbetrachtung ersetzen. Je nach den Umständen des Einzelfalles kann der tatsächlich zugesprochene Unterhalt daher von den Unterhaltssätzen der Tabelle abweichen.“
Diese wenigen Sätze sind bemerkenswert. Denn sie bestätigen genau das, worauf FairBessern seit Beginn der Petition aufmerksam macht.
Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz. Sie besitzt keine Rechtsnormqualität. Sie dient als Orientierungshilfe für Gerichte. Sie darf eine individuelle Prüfung des jeweiligen Einzelfalls ausdrücklich nicht ersetzen.
Damit bestätigt der Sächsische Landtag einen der wichtigsten Grundsätze des Unterhaltsrechts – und gleichzeitig entsteht eine offensichtliche Frage: Warum erleben dann so viele Betroffene genau das Gegenteil?
Wer die zahlreichen Erfahrungsberichte unter unserer Petition liest, erkennt schnell ein wiederkehrendes Muster. Viele schildern, dass ihr persönlicher Einzelfall kaum Beachtung gefunden habe. Stattdessen sei nahezu ausschließlich anhand der Düsseldorfer Tabelle gerechnet worden. Ob hohe Fahrtkosten zum Kind, außergewöhnliche Wohnkosten, gesundheitliche Belastungen oder andere besondere Umstände vorlagen – häufig entstand bei den Betroffenen der Eindruck, dass diese Faktoren hinter den tabellarischen Werten zurücktraten.
Genau an dieser Stelle beginnt die eigentliche Diskussion. Nicht darüber, ob die Düsseldorfer Tabelle sinnvoll ist. Orientierungshilfen sind im Recht notwendig und hilfreich. Die entscheidende Frage lautet vielmehr, ob aus einer Orientierung in der täglichen Praxis schleichend ein faktischer Standard geworden ist, der den gesetzlich geforderten Blick auf den Einzelfall zunehmend verdrängt.
Eine Ablehnung ist keine Widerlegung
Auf den ersten Blick könnte man meinen, die Entscheidung des Sächsischen Landtags sei eine inhaltliche Absage an die Forderungen des Petenten. Tatsächlich zeigt der Bescheid jedoch etwas anderes. Die Ablehnung erfolgte nicht deshalb, weil die angesprochenen Probleme verneint wurden. Sie erfolgte, weil dem Freistaat Sachsen schlicht die gesetzgeberische Zuständigkeit fehlt.
Das Familienrecht gehört zum bürgerlichen Recht und fällt nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes in die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes. Die maßgeblichen Regelungen zum Unterhaltsrecht finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch und können ausschließlich durch den Deutschen Bundestag geändert werden.
Mit anderen Worten: Selbst wenn der Sächsische Landtag die Forderungen vollständig unterstützt hätte, wäre er rechtlich nicht in der Lage gewesen, das Unterhaltsrecht zu reformieren.
Genau deshalb liest sich der Bescheid fast wie eine juristische Bestätigung des Problems. Einerseits wird ausdrücklich festgestellt, dass die Düsseldorfer Tabelle keine Rechtsnorm darstellt und die Einzelfallprüfung nicht ersetzen darf. Andererseits bleibt das bestehende System unverändert bestehen, weil dem Landtag die Kompetenz fehlt, daran etwas zu ändern.
Warum diese Erkenntnis so wichtig ist
Für viele Betroffene ist dieser Unterschied von enormer Bedeutung. Wer eine Petition an einen Landtag richtet, verbindet damit häufig die Hoffnung auf konkrete Veränderungen. Der Bescheid macht jedoch deutlich, dass strukturelle Reformen des Unterhaltsrechts auf Landesebene praktisch nicht erreichbar sind.
Das bedeutet nicht, dass Petitionen sinnlos wären. Im Gegenteil. Sie können Missstände sichtbar machen, politische Diskussionen anstoßen und offizielle Stellungnahmen hervorbringen. Genau das ist hier geschehen.
Was sie jedoch nicht können, ist das Bürgerliche Gesetzbuch ändern.
Diese Erkenntnis lenkt den Blick automatisch auf die einzige Institution, die tatsächlich über eine Reform entscheiden kann: den Deutschen Bundestag.
Die fehlende Zuständigkeit ist kein Gegenargument gegen eine Reform. Sie zeigt vielmehr, dass Veränderungen ausschließlich auf Bundesebene möglich sind. Genau dort setzt die Petition von FairBessern an.

Warum FairBessern den Bundestag adressiert
Von Beginn an richtet sich unsere Petition bewusst an den Deutschen Bundestag. Nicht zufällig, sondern weil dort die gesetzgeberische Verantwortung liegt. Nur der Bundestag kann die gesetzlichen Grundlagen des Unterhaltsrechts verändern und damit die Rahmenbedingungen schaffen, nach denen Familiengerichte künftig entscheiden.
Dazu gehört beispielsweise die Möglichkeit, den notwendigen Selbstbehalt neu zu regeln, die Betreuungsleistung beider Elternteile stärker zu berücksichtigen oder gesetzlich klarzustellen, wann und wie eine echte Einzelfallprüfung zu erfolgen hat.
Auch Fragen wie die stärkere Berücksichtigung des Wechselmodells oder eine ausgewogenere Beteiligung beider Elternteile an der finanziellen Verantwortung können letztlich nur auf Bundesebene dauerhaft geregelt werden.
30.000 Unterschriften sind mehr als nur eine Zahl
Immer wieder werden wir gefragt, warum FairBessern das Ziel von 30.000 Unterschriften verfolgt. Die Antwort ist einfach: Weil Aufmerksamkeit politische Veränderungen ermöglicht.
Je mehr Menschen eine Petition unterstützen, desto schwieriger wird es, die angesprochenen Probleme zu ignorieren. Hinter jeder Unterschrift steht eine persönliche Geschichte. Ein Vater, der um mehr Zeit mit seinem Kind kämpft. Eine Mutter, die sich ein gerechteres Familienrecht wünscht. Großeltern, neue Partnerinnen oder erwachsene Kinder, die erleben, welche Folgen ein unausgewogenes Unterhaltsrecht für ganze Familien haben kann.
Die Petition von FairBessern richtet sich deshalb bewusst an den Deutschen Bundestag. Dort können Gesetze geändert werden. Dort können politische Mehrheiten entstehen. Dort kann aus einer öffentlichen Debatte schließlich eine Reform werden.
Der Bescheid des Sächsischen Landtags macht genau das deutlich. Er zeigt nicht, dass das Problem nicht existiert. Er zeigt vielmehr, dass die Lösung an anderer Stelle gesucht werden muss.
Ein Dokument mit größerer Bedeutung als beabsichtigt
Ironischerweise hat der Petitionsbescheid damit genau das erreicht, was vermutlich gar nicht seine Absicht war. Er liefert eine offizielle Bestätigung dafür, dass die Düsseldorfer Tabelle keine verbindliche Rechtsnorm ist und die notwendige Einzelfallprüfung nicht ersetzen darf.
Gerade deshalb lohnt es sich, diese Aussage ernst zu nehmen. Denn wenn Gerichte und Behörden im Einzelfall tatsächlich verpflichtet sind, die persönlichen Lebensumstände umfassend zu berücksichtigen, dann sollte dieser Grundsatz auch überall konsequent gelebt werden. Zwischen rechtlicher Theorie und praktischer Anwendung darf keine dauerhafte Lücke entstehen.
Genau hier setzt FairBessern an. Nicht mit pauschaler Kritik am Rechtsstaat, sondern mit dem Wunsch nach einem modernen, nachvollziehbaren und ausgewogenen Unterhaltsrecht, das den gesetzlichen Anspruch auf eine echte Einzelfallbetrachtung auch in der Praxis verwirklicht.
Die Düsseldorfer Tabelle ist keine Rechtsnorm. Sie ersetzt keine Einzelfallprüfung. Genau deshalb braucht es jetzt eine Reform auf Bundesebene, damit dieser Grundsatz überall konsequent umgesetzt wird.
