Das Unterhaltsrecht kennt das Konzept des geldwerten Vorteils sehr gut. Es wird angewendet wenn der Unterhaltspflichtige durch veränderte Lebensumstände wirtschaftlich besser gestellt wird — zum Beispiel durch eine neue Partnerschaft und geteilte Haushaltskosten.
Der Bundesgerichtshof hat das zuletzt im März 2025 bestätigt: Bei Haushaltssynergien durch eine neue Partnerschaft kann der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen um bis zu 10 % abgesenkt werden.
Soweit die Theorie.
In der Praxis wird dieses Prinzip nahezu ausschließlich auf den Unterhaltspflichtigen angewendet — also in der Regel auf den Vater.
Was ist wenn die Mutter in einer neuen Partnerschaft lebt und Fixkosten teilt? Was ist wenn sie in einer eigenen Immobilie lebt oder eine deutlich unter Marktwert liegende Miete zahlt? Diese wirtschaftlichen Vorteile bleiben in der Unterhaltsberechnung regelmäßig unberücksichtigt.
Gleichzeitig werden die realen Kosten des Vaters systematisch ignoriert: Fahrtkosten für den Umgang die oft doppelt anfallen. Ein Kinderzimmer das er einrichtet ohne Anerkennung. Eine größere Wohnung die er für das Kind mietet ohne Abzug.
Das ist keine Einzelfallungerechtigkeit sondern Systemlogik.
Ein modernes Unterhaltsrecht muss beide Elternteile gleichwertig betrachten. Wirtschaftliche Vorteile und Kosten müssen dort berücksichtigt werden wo sie entstehen — auf beiden Seiten.
Das ist eine der sechs konkreten Forderungen der Petition an den Deutschen Bundestag.
👉 Jetzt Petition unterzeichnen — René