News  ·  22. April 2026  ·  Allgemein

Die Erzieher-Rechnung — warum Betreuungsleistung bei beiden Elternteilen zählen muss

Zurück zu News

In Debatten über das Unterhaltsrecht taucht regelmäßig ein Argument auf: Was Mütter leisten sei unbezahlbar. Die Care-Arbeit die sie täglich erbringen — Kochen Waschen Hausaufgaben Arzttermine Nächte mit kranken Kindern — entspreche in Geldwert einer Vollzeitstelle plus Überstunden.

Das stimmt. Diese Arbeit ist wertvoll. Und sie verdient Anerkennung.

Aber dann stellt sich die Frage die selten gestellt wird: Gilt dasselbe für den Vater der sein Kind aktiv betreut?

Ein Vater der 10 bis 14 Tage im Monat für sein Kind da ist — der kocht wäscht Hausaufgaben macht nachts aufsteht Arzttermine wahrnimmt — leistet exakt dieselbe Erziehungsarbeit. Dieselbe Care-Arbeit. Dieselbe unbezahlbare Leistung.

Sein rechtlicher und finanzieller Status dafür: Null.

Er zahlt trotzdem 100 % Barunterhalt. Ohne Abzug für seine Betreuungsleistung. Ohne Anerkennung der Zeit die er investiert. Bis nach Unterhalt Miete und Grundbedarf so wenig übrig ist dass er seinem Kind beim nächsten Besuch weder ein eigenes Zimmer noch einen gemeinsamen Ausflug bieten kann.

Das ist die Erzieher-Rechnung die niemand aufmacht.

Erziehungsleistung darf nicht nur bei einem Elternteil als wertvoll und anerkennenswert gelten. Wer Zeit in sein Kind investiert wer Alltag lebt wer präsent ist darf nicht gleichzeitig finanziell ausgeblutet werden bis er seinem Kind nichts mehr bieten kann.

Das ist keine Forderung gegen Mütter. Das ist eine Forderung für ein System das Betreuungsleistung dort anerkennt wo sie entsteht — bei beiden Elternteilen.

👉 Jetzt Petition unterzeichnen — René

Alle News ansehen