Warum Unterhaltsrecht, Existenzschutz und Familienalltag endlich zusammen gedacht werden müssen
Diese Woche haben wir fünf strukturelle Probleme beleuchtet, die im Alltag vieler Familien längst Realität sind — in der politischen Debatte jedoch oft kaum sichtbar werden. Es geht dabei nicht um Einzelfälle, sondern um grundlegende Widersprüche innerhalb eines Systems, das mit modernen Lebensrealitäten immer weniger Schritt hält.
Das Unterhaltsrecht kollidiert immer häufiger mit der Lebensrealität
Viele Diskussionen über Unterhalt drehen sich um Zahlen. Um Tabellen. Um Berechnungen. Doch hinter diesen Zahlen stehen echte Menschen und echte Familien.
Die Erfahrungen vieler Betroffener zeigen immer deutlicher, dass zentrale Bereiche des Unterhaltsrechts auf Lebensmodelle ausgerichtet sind, die mit der Realität vieler moderner Familien nur noch bedingt übereinstimmen.
Väter und Mütter teilen sich Betreuung heute oft deutlich stärker als früher. Beide Elternteile arbeiten. Beide tragen Verantwortung. Gleichzeitig steigen Wohnkosten, Energiepreise und Lebenshaltungskosten seit Jahren spürbar an.
Trotzdem basieren viele rechtliche Mechanismen weiterhin auf alten Grundannahmen: Ein Elternteil betreut überwiegend, der andere zahlt. Dazwischen bleibt wenig Raum für flexible oder moderne Familienrealitäten.
Das Zeit-Geld-Dilemma betrifft viele Eltern unmittelbar
Ein besonders häufig genanntes Problem ist das sogenannte Zeit-Geld-Dilemma.
Das System fordert maximale finanzielle Leistungsfähigkeit. Wer mehr verdient, zahlt mehr Unterhalt. Gleichzeitig bleibt kaum Raum für die Frage, wie Eltern überhaupt ausreichend Zeit für ihre Kinder haben sollen.
Viele Unterhaltspflichtige arbeiten in Schichtsystemen, leisten Überstunden oder übernehmen zusätzliche Belastungen, um ihren Verpflichtungen nachkommen zu können. Genau diese Arbeitsmodelle erschweren jedoch oft den regelmäßigen Alltag mit dem Kind.
Wer Arbeitszeit reduzieren möchte, um mehr Betreuung übernehmen zu können, riskiert wiederum Nachteile durch das Konzept des fiktiven Einkommens. Dadurch entsteht für viele Eltern das Gefühl, zwischen finanzieller Pflicht und gelebter Elternschaft wählen zu müssen.
Die Lücke zwischen Existenzschutz und Selbstbehalt wächst weiter
Ein weiterer zentraler Punkt ist die immer größere Differenz zwischen Pfändungsfreigrenze und Selbstbehalt.
Ab dem 1. Juli 2026 steigt die gesetzliche Pfändungsfreigrenze nach § 850c ZPO auf 1.589,99 €. Der notwendige Selbstbehalt für erwerbstätige Unterhaltspflichtige bleibt hingegen weiterhin bei 1.450 €.
Die Folge: Der Abstand wächst auf 139,99 € monatlich.
Das bedeutet praktisch, dass Menschen mit gesetzlicher Unterhaltspflicht schlechter geschützt werden als Personen ohne Unterhaltspflicht. Viele Betroffene empfinden genau diesen Widerspruch als schwer nachvollziehbar.
Hinzu kommt, dass die im Selbstbehalt enthaltenen Wohnkosten in vielen Regionen Deutschlands längst nicht mehr realistisch erscheinen. Gerade in Ballungsräumen reichen die angesetzten Beträge häufig nicht aus, um angemessenen Wohnraum zu finanzieren.
Die steuerliche Behandlung verstärkt die Belastung zusätzlich
Auch die steuerliche Situation sorgt bei vielen Betroffenen für Frustration.
Nach einer Trennung werden Unterhaltspflichtige meist in Steuerklasse 1 eingestuft. Steuerlich gelten sie damit im Wesentlichen als alleinstehend und kinderlos — obwohl sie weiterhin finanzielle Verantwortung für ihre Kinder tragen.
Das führt dazu, dass das verfügbare Nettoeinkommen sinkt, während Unterhaltsverpflichtungen bestehen bleiben. Viele Eltern empfinden diese Kombination als systematische Benachteiligung.
Besonders im Wechselmodell wirkt diese Situation für viele widersprüchlich: Beide Elternteile übernehmen Verantwortung, beide finanzieren Wohnraum und Betreuung — steuerlich bleibt dieses Engagement jedoch oft weitgehend unsichtbar.
Nähe zum Kind wird immer häufiger zur finanziellen Frage
Ein weiteres Problem betrifft die räumliche Nähe zwischen Eltern und Kindern.
Viele Unterhaltspflichtige berichten davon, dass Schufa-Einträge, geringe finanzielle Spielräume oder fehlende Möglichkeiten für Kautionen einen Umzug in die Nähe des Kindes nahezu unmöglich machen.
Selbst regelmäßige Umgangsfahrten werden für manche Familien zur erheblichen Belastung. Gerade bei größeren Entfernungen summieren sich Fahrtkosten schnell zu Beträgen, die kaum noch tragbar sind.
Das Ergebnis ist oft schleichende Distanz. Nicht aus mangelndem Interesse oder fehlender Liebe, sondern aus wirtschaftlichen Gründen.
Dabei zeigen viele Studien seit Jahren, wie wichtig stabile Beziehungen zu beiden Elternteilen für Kinder sind. Genau deshalb wird die Frage immer drängender, warum bestehende Systeme Nähe teilweise eher erschweren als fördern.
Auch international wird die Diskussion seit Jahren geführt
Bereits 2015 verabschiedete der Europarat die Resolution 2079. Darin wird die Gleichstellung beider Elternteile nach Trennungen ausdrücklich thematisiert und eine stärkere Einbindung beider Elternteile empfohlen.
Trotzdem erleben viele Betroffene bis heute, dass traditionelle Rollenbilder weiterhin große Teile der praktischen Realität bestimmen.
Zahlreiche Diskussionen drehen sich daher längst nicht mehr nur um Geld, sondern um grundsätzliche Fragen:
Wie kann Elternschaft fair organisiert werden?
Wie lassen sich finanzielle Verantwortung und echte Betreuung besser miteinander verbinden?
Und wie kann verhindert werden, dass wirtschaftlicher Druck Beziehungen zwischen Eltern und Kindern belastet?
Die Petition fordert deshalb strukturelle Reformen
Die Erfahrungen vieler Betroffener zeigen: Es geht nicht nur um einzelne Härtefälle oder persönliche Konflikte.
Es geht um strukturelle Fragen eines Systems, das an vielen Stellen nicht mehr zu modernen Familienrealitäten passt.
Genau deshalb fordert FairBessern eine sachliche und realitätsnahe Reform des Unterhaltsrechts. Nicht gegen Kinder. Nicht gegen Mütter oder Väter. Sondern für Lösungen, die Familien stabilisieren statt zusätzlichen Druck zu erzeugen.
Denn am Ende profitieren Kinder vor allem von einem System, das Kooperation ermöglicht, Existenz sichert und beiden Elternteilen erlaubt, präsent zu bleiben.