News  ·  01. April 2026  ·  Allgemein

1.200 € Selbstbehalt — und offiziell armutsgefährdet

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Wenn das Unterhaltsrecht unter die Armutsgrenze führt

Es gibt Zahlen, die keine Interpretation mehr brauchen. Zahlen, die zeigen, dass etwas grundlegend aus dem Gleichgewicht geraten ist.

Die offizielle Armutsgefährdungsgrenze in Deutschland liegt laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2025 bei 1.446 € netto monatlich. Wer weniger zur Verfügung hat, gilt offiziell als armutsgefährdet.

Der Selbstbehalt für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 beträgt dagegen nur 1.200 €.

Das bedeutet: Der Staat erkennt offiziell an, dass Menschen mit weniger als 1.446 € netto armutsgefährdet sind — erlaubt aber gleichzeitig im Unterhaltsrecht, dass unterhaltspflichtige Eltern mit nur 1.200 € leben müssen.

Das sind 246 € unterhalb der eigenen Armutsdefinition.

Was diese Zahlen in der Realität bedeuten

Hinter diesen Zahlen stehen reale Menschen. Menschen, die krank geworden sind. Menschen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben. Menschen, die sich in einer schwierigen Lebensphase befinden — und trotzdem weiterhin gesetzlich verpflichtet sind, Unterhalt zu leisten.

Viele Betroffene versuchen trotz aller Belastungen, Verantwortung zu übernehmen. Sie zahlen Unterhalt, kümmern sich um ihre Kinder und versuchen gleichzeitig, selbst finanziell zu überleben.

Doch genau dort beginnt das Problem.

Denn mit 1.200 € lassen sich die heutigen Lebenshaltungskosten in vielen Regionen Deutschlands kaum noch decken. Miete, Strom, Lebensmittel, Versicherungen, Fahrtkosten und alltägliche Ausgaben steigen seit Jahren kontinuierlich.

Was auf dem Papier wie ein „Selbstbehalt“ klingt, bedeutet für viele Menschen in der Realität einen dauerhaften Kampf gegen finanzielle Überforderung.

Selbstbehalt bedeutet oft kein menschenwürdiges Leben mehr

Besonders deutlich wird das beim Thema Wohnen.

Die Wohnkosten, die im Selbstbehalt berücksichtigt werden, liegen weit unter den tatsächlichen Mieten vieler Städte. Selbst kleine Wohnungen sind für viele Betroffene kaum noch bezahlbar.

Wer zusätzlich Schulden, gesundheitliche Probleme oder Fahrtkosten durch Umgang mit dem eigenen Kind hat, gerät schnell in eine Situation, in der am Monatsende nichts mehr übrig bleibt.

Und genau das hat Folgen.

Finanzielle Dauerbelastung führt häufig zu sozialem Rückzug, psychischem Druck und Perspektivlosigkeit. Viele Betroffene berichten davon, dass sie kaum noch am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Kein Restaurantbesuch.
Kein Urlaub.
Keine Rücklagen.
Oft nicht einmal genug Sicherheit für unerwartete Ausgaben.

Der Vergleich mit der Pfändungsfreigrenze wirft Fragen auf

Noch deutlicher wird die Problematik beim Vergleich mit der gesetzlichen Pfändungsfreigrenze nach § 850c ZPO.

Ab Juli 2025 liegt die Pfändungsfreigrenze für eine Person ohne Unterhaltspflichten bei 1.559,99 €.

Das bedeutet: Jemand ohne Unterhaltspflicht wird vom Staat finanziell stärker geschützt als jemand, der gesetzlich Verantwortung für ein Kind trägt und Unterhalt leisten muss.

Genau dieser Widerspruch sorgt bei vielen Betroffenen inzwischen für großes Unverständnis.

Denn eigentlich müsste ein System, das Verantwortung fördern möchte, sicherstellen, dass unterhaltspflichtige Eltern nicht selbst in Armut geraten.

Unterhaltsrecht darf nicht in Armut führen

Natürlich brauchen Kinder finanzielle Absicherung. Daran besteht kein Zweifel.

Doch ein gerechtes Unterhaltsrecht muss auch berücksichtigen, dass Unterhaltspflichtige Menschen bleiben — mit eigenen Lebenshaltungskosten, eigener Gesundheit und einem eigenen Existenzminimum.

Wer dauerhaft unterhalb der offiziellen Armutsgrenze leben muss, verliert oft nicht nur finanzielle Sicherheit. Es entstehen Stress, Angst und das Gefühl, gesellschaftlich nicht mehr mithalten zu können.

Viele Betroffene arbeiten trotz gesundheitlicher Belastungen weiter, weil sie Angst haben, finanziell völlig abzustürzen. Andere verzichten auf notwendige Ausgaben oder verschulden sich zunehmend.

Ein Sozialstaat sollte Menschen schützen — nicht sie trotz Verantwortung in dauerhafte Existenzangst drängen.

Warum die Petition eine Reform fordert

Genau deshalb fordert die Petition an den Deutschen Bundestag eine Anpassung des Selbstbehalts an die realen Lebenshaltungskosten.

Der Selbstbehalt muss sich an der gesellschaftlichen Realität orientieren — nicht an veralteten Berechnungen, die steigende Mieten und Lebenshaltungskosten kaum noch abbilden.

Denn wer gesetzliche Pflichten erfüllt, darf dadurch nicht selbst unter die Armutsgrenze gedrückt werden.

Das ist keine Frage von Ideologie.
Keine Frage von Meinung.
Sondern eine Frage von Menschenwürde und nachvollziehbarer Zahlen.

📊 Alle Quellen und Belege: fairbessern.org/fakten

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