News  ·  11. März 2026  ·  Allgemein

Eingang bestätigt: Der Bundestag hat unsere Petition erhalten.

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Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat unsere Petition unter der Nummer 195211 offiziell bestätigt. Sie wird geprüft und als Mehrfachpetition zu einer laufenden Leitpetition behandelt.

Das bedeutet nicht, dass unser Anliegen identisch mit anderen Petitionen ist. Unser Schwerpunkt — der strukturelle Widerspruch zwischen dem Selbstbehalt der Düsseldorfer Tabelle und der Pfändungsfreigrenze nach § 850c ZPO — ist ein eigenständiger, belegter Ansatz, der so bisher nicht ausreichend thematisiert wurde.

Der Bundestag wird einen Beschluss fassen. Wie viel Gewicht dieser hat, hängt vom öffentlichen Druck ab.

Deshalb zählt jetzt jede Stimme auf openPetition. Unser Ziel: 30.000 Stimmen.

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