Fakten & Studien – FairBessern
Fakten & Studien

Zahlen, die
für sich sprechen.

Alle Daten stammen aus amtlichen Quellen und anerkannten Forschungsinstituten. Keine Behauptungen – nur belegte, verlinkbare Fakten.

Das sagen die offiziellen Daten.

1.200 € / 1.450 €
Selbstbehalt Düsseldorfer Tabelle 2026
In der untersten Einkommensstufe (bis 2.100 € netto) verbleiben einem nicht erwerbstätigen unterhaltspflichtigen Elternteil nur 1.200 €, einem erwerbstätigen 1.450 € – trotz gesetzlicher Verantwortung für ein Kind.
Alle 15 Einkommensstufen im Vergleich
1.446 €
Offizielle Armutsgefährdungsgrenze 2025
Wer weniger als 1.446 € netto hat, gilt in Deutschland offiziell als armutsgefährdet. Der Selbstbehalt nicht erwerbstätiger Unterhaltspflichtiger liegt 246 € darunter – unterhalb der amtlichen Armutsgrenze.
1.560 €
Pfändungsfreigrenze § 850c ZPO
Der gesetzlich garantierte Existenzschutz für Alleinstehende ohne Unterhaltspflichten (ab Juli 2025). Er liegt 360 € über dem Selbstbehalt nicht erwerbstätiger Unterhaltspflichtiger.
Zum direkten Tabellenvergleich
37 %
Kinder ohne vollständigen Unterhalt
Über ein Drittel der unterhaltsberechtigten Kinder erhält keinen oder nur unvollständigen Unterhalt. Hauptgrund ist laut Studie nicht Zahlungsverweigerung – sondern das zu geringe Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils.
64 %
Zahlungsausfall wegen geringem Einkommen
In fast zwei Dritteln der Fälle nennen Alleinerziehende das sehr geringe Einkommen des anderen Elternteils als Hauptgrund für ausbleibende Zahlungen. Das belegt: wirtschaftliche Überlastung schadet dem Kind direkt.
33,8 %
Nichterwerbstätige sind armutsgefährdet
Nichterwerbstätige weisen eine Armutsgefährdungsquote von 33,8 % auf – mehr als doppelt so hoch wie der Bevölkerungsdurchschnitt. Erkrankte oder arbeitslose Unterhaltspflichtige gehören genau in diese Risikogruppe.

Mehr Verantwortung – weniger Schutz.

Unterhaltspflichtiger Elternteil
1.200 €
* nicht erwerbstätig, unterste Einkommensstufe (bis 2.100 € netto)  ·  erwerbstätig: 1.450 €
Selbstbehalt nach Düsseldorfer Tabelle 2026. Liegt 246 € unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze und 360 € unterhalb der Pfändungsfreigrenze – obwohl dieser Elternteil gesetzlich für ein Kind verantwortlich ist.
Alleinstehende ohne Unterhaltspflicht
1.560 €
* unpfändbarer Grundbetrag § 850c ZPO, gültig ab Juli 2025
Diese Person trägt keine gesetzliche Unterhaltspflicht und genießt dennoch einen um 360 € höheren staatlichen Existenzschutz.
Fazit: Wer gesetzlich verpflichtet ist, für ein Kind zu sorgen, wird vom Staat schlechter geschützt als jemand ohne jede Unterhaltspflicht. Genau diesen Widerspruch zwischen § 850c ZPO und der Düsseldorfer Tabelle adressiert die Petition an den Deutschen Bundestag unmittelbar.

Alle 15 Einkommensstufen im direkten Vergleich.

Selbstbehalt nach Düsseldorfer Tabelle 2026 vs. unpfändbarer Grundbetrag nach § 850c ZPO. Die Pfändungstabelle wurde bewusst ohne Kinder dargestellt – also im günstigsten Fall für eine alleinstehende Person ohne jede Unterhaltsverpflichtung.

Lesart: Rot = Selbstbehalt liegt unterhalb der Pfändungsfreigrenze  |  Grün = Selbstbehalt übersteigt die Pfändungsfreigrenze. Ab Einkommensstufe 9 (ab 4.901 € netto) gilt der konstante Höchstbetrag von 2.523,49 €.
# Nettovon Nettobis SelbstbehaltDüsseldorfer Tabelle 2026 § 850c ZPOPfändungsfreigrenze von § 850c ZPOPfändungsfreigrenze bis
10 €2.100 €1.200 € / 1.450 €1.559,99 €1.788,50 €
22.101 €2.500 €1.750 €1.788,50 €1.838,50 €
32.501 €2.900 €1.850 €1.838,50 €1.958,50 €
42.901 €3.300 €1.950 €1.958,50 €2.078,50 €
53.301 €3.700 €2.050 €2.078,50 €2.198,50 €
63.701 €4.100 €2.150 €2.198,50 €2.318,50 €
74.101 €4.500 €2.250 €2.318,50 €2.438,50 €
84.501 €4.900 €2.350 €2.438,50 €2.523,49 €
94.901 €5.300 €2.450 €2.523,49 € (Höchstbetrag)
105.301 €5.700 €2.550 €2.523,49 € (Höchstbetrag)
115.701 €6.400 €2.850 €2.523,49 € (Höchstbetrag)
126.401 €7.200 €3.250 €2.523,49 € (Höchstbetrag)
137.201 €8.200 €3.750 €2.523,49 € (Höchstbetrag)
148.201 €9.700 €4.350 €2.523,49 € (Höchstbetrag)
159.701 €11.200 €5.050 €2.523,49 € (Höchstbetrag)
Selbstbehalt unterhalb der Pfändungsfreigrenze (Stufen 1–8)
Selbstbehalt oberhalb der Pfändungsfreigrenze (Stufen 9–15)

Quellen: Düsseldorfer Tabelle 2026, OLG Düsseldorf & § 850c ZPO, Bundesministerium der Justiz · Pfändungsfreigrenzen gültig ab 01.07.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 110).

Was die Forschung sagt.

Die folgenden Studien und Berichte gehen über die Kennzahlen hinaus – sie beleuchten Ursachen, Zusammenhänge und Folgen des aktuellen Systems. Alle Quellen stammen aus anerkannten Institutionen und sind direkt verlinkt.

01
Deutsches Jugendinstitut (DJI) · 2020
Alleinerziehend, alleinbezahlend?
Nicht Verweigerung, sondern Armut ist der Hauptgrund für ausbleibenden Unterhalt.
Mehr als die Hälfte aller vereinbarten Unterhaltszahlungen liegt unterhalb des Mindestbetrags der Düsseldorfer Tabelle. 37 % der unterhaltsberechtigten Kinder erhalten gar nichts oder zu wenig. Für 64 % der Alleinerziehenden ist das zu geringe Einkommen des anderen Elternteils der Hauptgrund – nicht fehlender Wille. Die Studie macht deutlich: Wer wirtschaftlich an der Grenze lebt, kann kein zuverlässiger Unterhaltszahler sein.
Zeitschrift für Soziologie der Erziehung und Sozialisation · Open Access · DJI-Alleinerziehendenstudie 2016/2020
Zur Studie beim DJI
02
Statistisches Bundesamt (Destatis) · 2026
Armut trifft Nichterwerbstätige besonders hart.
33,8 % der Nichterwerbstätigen gelten als armutsgefährdet – mehr als doppelt so viele wie im Bevölkerungsdurchschnitt.
Die Armutsgefährdungsgrenze liegt 2025 bei 1.446 € netto. Wer erkrankt oder arbeitslos ist und Unterhalt zahlen muss, erhält nach der Düsseldorfer Tabelle nur 1.200 € Selbstbehalt – 246 € unterhalb der Armutsgrenze. Gleichzeitig steigen Miete, Energie und Lebenshaltungskosten weiter. Die amtliche Statistik zeigt: Nichterwerbstätige sind strukturell gefährdet, und das aktuelle Unterhaltsrecht verschärft diese Lage.
EU-SILC 2025 · 47.444 befragte Haushalte · Mikrozensus-Unterstichprobe · Amtliche Statistik
Zur Pressemitteilung Destatis
03
Bundesministerium der Justiz · gültig ab 01.07.2025
§ 850c ZPO – Der Pfändungsschutz als Maßstab.
1.559,99 € unpfändbarer Grundbetrag – für Menschen ohne jede Unterhaltspflicht.
Der Gesetzgeber hat bewusst einen Betrag festgelegt, unter dem das Existenzminimum nicht unterschritten werden darf. Dieser Betrag liegt in den unteren acht von 15 Einkommensstufen dauerhaft über dem Selbstbehalt unterhaltspflichtiger Eltern. Die Petition fordert, diesen Maßstab konsequent auch im Unterhaltsrecht anzuwenden.
Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 110 · Zweijährige automatische Anpassung · Amtliche Rechtsgrundlage
Zum Gesetzestext (BMJ)
04
OLG Düsseldorf · Januar 2026
Die Düsseldorfer Tabelle 2026 – unverändert seit 2025.
Selbstbehalte wurden nicht angehoben, obwohl Pfändungsfreigrenzen und Armutsgrenze gestiegen sind.
Die Düsseldorfer Tabelle hat Leitlinienfunktion für nahezu alle deutschen Familiengerichte. Sie legt fest, was dem Unterhaltspflichtigen verbleibt. Seit 2025 erfolgte keine Anhebung der Selbstbehalte – obwohl beide Vergleichsgrößen (§ 850c ZPO und Armutsgefährdungsgrenze) gestiegen sind. Die strukturelle Lücke wächst damit still und ohne Öffentlichkeit.
Oberlandesgericht Düsseldorf · Leitlinienfunktion für deutsche Familiengerichte · Stand Januar 2026
Zur aktuellen Tabelle (OLG Düsseldorf)

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