News  ·  01. April 2026  ·  Allgemein

1.200 € im Monat — und offiziell armutsgefährdet

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Es gibt Zahlen die für sich sprechen. Diese hier ist eine davon.

Die offizielle Armutsgefährdungsgrenze in Deutschland liegt laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2025 bei 1.446 € netto monatlich. Wer weniger hat, gilt in Deutschland offiziell als armutsgefährdet.

Der Selbstbehalt für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 beträgt: 1.200 €.

Das sind 246 € unterhalb der offiziellen Armutsgrenze.

Was bedeutet das konkret? Ein Elternteil das erkrankt ist, seinen Job verloren hat oder aus anderen Gründen nicht erwerbstätig ist — und trotzdem gesetzlich verpflichtet ist Unterhalt zu zahlen — lebt nach den Maßstäben des eigenen Staates in Armut. Nicht weil er versagt hat. Sondern weil das System es so vorsieht.

Und selbst wer erwerbstätig ist und einen Selbstbehalt von 1.450 € erhält, liegt nur 4 € über der Armutsgrenze — ohne jeden echten Schutzabstand.

Zum Vergleich: Die gesetzliche Pfändungsfreigrenze nach § 850c ZPO — also der Betrag der einer Person ohne jede Unterhaltspflicht mindestens verbleiben muss — beträgt ab Juli 2025: 1.559,99 €.

Das bedeutet: Wer gesetzlich für ein Kind verantwortlich ist und Unterhalt zahlt, wird vom Staat schlechter geschützt als jemand ohne jede Unterhaltspflicht.

Das ist kein Meinungsstreit. Das sind amtliche Zahlen — belegt durch das Statistische Bundesamt und das Bundesministerium der Justiz.

Genau das adressiert die Petition an den Deutschen Bundestag. Wir fordern einen Selbstbehalt der die realen Lebenshaltungskosten widerspiegelt — und der Menschen nicht in die Armut drängt, die ihre gesetzliche Pflicht erfüllen.

📊 Alle Quellen und Belege: fairbessern.org/fakten

👉 Jetzt Petition unterzeichnen

— René

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